360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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Der vorliegende Opferschutzbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde unter Federführung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums erstellt und geht auf den Beschluss der Landesregierung vom 21. September 2010 zurück. Der Bericht dient u. a. der Informierung von Bürgerinnen und Bürgern, Einrichtungen und Institutionen. Die Bedeutung des Opferschutzes als zentrales kriminalpolitisches Thema der Gegenwart wird betont. Der Bericht behandelt folgende Aspekte des Opferschutzes: (1) Rechtsgrundlagen des Opferschutzes, (2) opferschützende Maßnahmen und Projekte der Landesregierung sowie (3) Statistiken zur Opferentwicklung. Unter ersterem werden diverse Opferrechte – darunter Strafantrags- und Informationsrechte des Opfers – sowie materiell-strafrechtliche Regelungen und weitere Aspekte der Rechtslage erörtert. Der Fokus der aktuellen Maßnahmen und Projekte liegt vor allem auf der Kriminalprävention, der Aufklärung sowie auf vorhandenen Opferberatungs- und Opferbetreuungsstellen. Die Statistiken zur Opferentwicklung beruhen auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes NRW im Zeitraum von 2001 bis 2010. Dabei ist zu beachten, dass sich im Untersuchungszeitraum Veränderungen ergeben haben (z. B. das Inkrafttreten neuer Straftatbestände), die die Erfassung und Vergleichbarkeit der Daten beeinflussen.
Im 3. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein wird die Opferentwicklung in den letzten zehn Jahren (2001 – 2010) überblicksartig dargestellt. Vorgestellt werden bestehende und neu hinzugekommene rechtliche Regelungen zum Opferschutz im Strafprozessrecht (z. B. Gewaltschutzgesetz). Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktschlichtung (z. B. Täter-Opfer-Ausgleich) und Rechtsgrundlagen zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen der Opfer (u. a. Opferentschädigungsgesetz, Opferanspruchssicherungsgesetz) werden diskutiert und die Verbreitung von Informationen für die betroffene Zielgruppe dargelegt. Verschiedene Fach- und Beratungsstellen werden vorgestellt und die Bedeutung der Zeugenschutzberatung und -betreuung sowie die psychosoziale Prozessbegleitung betont, wobei auch auf bauliche Maßnahmen und zeugengerechte Vernehmungsmethoden eingegangen wird. Hinsichtlich der Jugendkriminalität werden verschiedene Maßnahmen, die auch dem Opferschutz dienen (u. a. Diversion, vorrangiges Jugendverfahren, Fallkonferenzen), diskutiert.
Opferschutz ist auch das Ziel von Kriminalprävention. Erläutert werden Organisation und Arbeit des Rates für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein und es werden verschiedene Präventionsprojekte zum Schutz von Jugendlichen vorgestellt. Die Staatsanwaltschaften haben verschiedene Sonderdezernate (z. B. Kinderschutzdezernat) eingerichtet, zudem existiert die „Zentrale Stelle Korruption“ und die Zentralstelle „Informations- und Kommunikationskriminalität“ des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein. Opferschutzorientierte Aus- und Fortbildungen der Polizei und Justiz, die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein sowie der „Runde Tisch“ der Opferhilfeorganisationen in Schleswig-Holstein werden vorgestellt. Abschließend wird die Arbeit der ambulanten soziale Dienste der Justiz, die freie Straffälligenhilfe, die Möglichkeiten des Strafvollzugs und des Maßregelvollzugs hinsichtlich des präventiven Opferschutzes diskutiert und dabei ein Fokus auf Vorsorgemaßnahmen im Umgang mit rückfallgefährdeten Tätern und Täterinnen gelegt.
Ausgangspunkt der Analyse ist die Frage nach Justizkulturen, nach regionalen und lokalen Verfahrens- und Entscheidungsbesonderheiten im Bereich der Strafjustiz, die sich in der örtlichen Strafrechtspraxis unterhalb des geltenden Rechts gebildet haben. Eingegangen wird auf methodische Aspekte der Messung und des Nachweises der Unterschiede. Die festgestellte ungleiche Rechtsanwendung zieht rechts- und kriminalpolitische Probleme nach sich, die diskutiert werden. Neben Risiken der Ungleichheit werden auch Chancen der regionalen Disparität benannt.
Für die Vollzugsplanung benötigt jede Landesjustizverwaltung Kenntnisse über zukünftige Entwicklungen der Belegungszahlen im Strafvollzug. Im Rahmen einer kriminologischen und statistischen Zeitreihenanalyse von Einflussgrößen der Gefangenenentwicklung werden fünf ausgewählte Reihen der Strafverfolgungsstatistik für das Bundesland Hessen modelliert. Die Entwicklung der Strafgefangenen im Vollzug der Freiheitsstrafe kann über längere Zeiträume ex post prognostiziert werden. So zeigt sich, dass die Vollzugsbelegung weitgehend dem Trend der registrierten Kriminalität folgt, von demographischen Entwicklungen abhängig ist und von ökonomischen Prozessen beeinflusst wird. Ebenso zeigt sich, dass bei einer Zeitverzögerung von etwa 4 Jahren die adjustierte Reihe der Tatverdächtigen ein zuverlässiger Prädiktor für die Trendentwicklung der hessischen Strafgefangenen darstellt. Langfristige Schwankungen im Strafvollzug hängen nach hier vertretener Auffassung mit der sanktionierten schweren Kriminalität zusammen.
Die ersten 25 Jahre ...
(2011)
Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2009
(2011)
Der vorliegende Bericht zur Dauer der beiden unbefristeten Sanktionen des deutschen Kriminalrechts, die eine Unterbringung im Justizvollzug zur Folge haben, und den Gründen ihrer Beendigung im Jahr 2009 ist der achte zu dieser Erhebungsreihe, die von der KrimZ seit 2002 durchgeführt wird. Der Aufbau der Darstellung orientiert sich im Wesentlichen an den Forschungsberichten zu den Vorjahren. Ergebnisse zur Praxis der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) wurden zuletzt für das Jahr 2006 dargestellt
Tätigkeitsbericht 2010
(2011)
Der vorliegende Bericht dokumentiert das 25. Jahr der Tätigkeit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Jahre 1986. Wie in jedem Jahr werden Entwicklung, Organisation und Aufgabenstellung der KrimZ zusammenfassend dargestellt sowie die im Berichtsjahr durchgeführten Projekte und Aktivitäten in knapper Form erläutert. Für internationale Kooperationspartner und Kontaktpersonen wurde am Ende des Berichts eine Zusammenfassung in englischer Sprache angefügt.