360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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Vorgestellt werden Ergebnisse einer schriftlichen Umfrage der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) zu Art, Konzeption und Ausstattung drogentherapeutischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, die über eine Anerkennung gem. §§ 35 ff. BtMG verfügen. An der Umfrage beteiligten sich 77 der 119 im Winter 1987/88 staatlich anerkannten Einrichtungen. Im ersten Teil werden die Vorgehensweise und der Ablauf der Umfrage der KrimZ sowie die Rahmenbedingungen der Therapieeinrichtungen beschrieben. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse der Umfrage betreffend Konzeption, Ausstattung und Arbeitsweise der teilnehmenden Einrichtungen dargestellt. Erfahrungen von Therapieeinrichtungen bei der Anwendung der §§ 35 ff. BtMG finden sich in einem dritten Teil. Als häufigste Problembereiche werden die als besonders schwierig eingestufte Klientel sowie die Kooperation mit den Strafvollstreckungsbehörden genannt. Der Anhang enthält eine aktualisierte Aufstellung der gem. §§ 35 ff. staatlich anerkannten Therapieeinrichtungen in Deutschland sowie den Fragebogen zur Umfrage.
Extremism and the prison system. A handbook for practitioners : Countering islamist radicalisation
(2020)
The German prison system is currently confronted with the
challenge of having to deal with persons classified as radicalised
Islamists who have either returned from the territory of the socalled
“Islamic State” or have otherwise been convicted in the
context of Islamist-motivated offences. There is also a recurring
debate as to whether or how the specific conditions in prisons
contribute to radicalisation. At the same time, many correctional
facilities lack concepts on how to manage persons posing a
threat to public security, sympathisers, and “at-risk” individuals.
Extremism and the Prison System. A Handbook for Practitioners –
Countering Islamist Radicalisation aims to contribute to an improved
understanding of prevention measures, to analyse the impact of
individual interventions, and to embed them in a holistic approach.
Its objective is to explore possible forms of de-radicalisation work
in prisons and the extent to which detention centres and the
conditions prevailing there are to be evaluated as (de-)radicalisation
factors. In addition to the theoretical part, the handbook includes
an interactive component. It provides a guideline for practitioners
on the assessment of initial suspicions, the preparation of individual
action plans, and the selection of appropriate interventions.
Der deutsche Justizvollzug steht aktuell vor der Herausforderung, mit als islamistisch radikalisiert eingestuften Personen umgehen zu müssen, die aus dem Gebiet des sog. "Islamischen Staates" zurückkehren oder sonst im Zusammenhang mit islamistisch motivierten Straftaten verurteilt wurden. Zudem wird immer wieder diskutiert, ob bzw. wie die spezifischen Bedingungen im Gefängnis zu Radikalisierung beitragen. Gleichzeitig liegen bei weitem nicht in allen Haftanstalten Konzepte vor, wie mit Gefährdern, Sympathisanten und Gefährdeten umzugehen ist. Das 'Praxishandbuch Extremismus und Justizvollzug - islamistischer Radikalisierung begegnen' zielt darauf ab, zu einem verbesserten Verständnis von Präventionsmaßnahmen beizutragen, die Wirkung einzelner Interventionen zu analysieren und in einen ganzheitlichen Ansatz einzubetten. Es soll sich der Frage genähert werden, wie Deradikalisierungsarbeit im Gefängnis konkret aussehen kann und inwieweit Haftanstalten und die dort vorherrschenden Bedingungen als (De-)Radikalisierungsfaktoren zu bewerten sind. Zusätzlich zum theoretischen Teil beinhaltet das Handbuch eine interaktive Komponente. Praktikerinnen und Praktiker werden vom Überprüfen des Anfangsverdachts, über das Erstellen eines individuellen Handlungsplans, bis hin zur Auswahl geeigneter Maßnahmen angeleitet.
Ziele der Regensburger Aufarbeitungsstudie waren die Dokumentation und analytische Aufbereitung der Gewalt in den Einrichtungen der Regensburger Domspatzen zwischen 1945 und 1995 aus soziologischer und kriminologischer Perspektive. Methodisch wurden hierzu verschiedene Quellen auf Basis eines qualitativen Forschungsansatzes kombiniert. Eine zentrale Grundlage waren ausführliche Erhebungen zu Biografien, Erfahrungen und Wahrnehmungen von 26 ehemaligen Schülern, die alle Jahrzehnte des Untersuchungszeitraums repräsentierten. Untersucht werden die berichteten Erfahrungen und Formen erlittener Gewalt und ihrer Folgen. Auf strukturelle Ursachen der Gewalt wird eingegangen und das Gewaltverhalten von Funktionsträgern analysiert. Anschließend werden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gewalt und zur Prävention gegeben.
Seit 1982 gelten Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), die es drogenabhängigen Tätern ermöglichen, sich anstelle von Strafhaft einer Drogentherapie zu unterziehen. Die vorliegende Studie widmet sich der Frage, ob auch für alkoholabhängige Straftäter eine vergleichbare Regelung in Betracht zu ziehen ist. Ziel der Untersuchung, die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz durchgeführt wurde, war es, durch eigene empirische Erhebungen Lücken des aktuellen Erkenntnisstandes zu füllen, um Perspektiven aufzuzeigen und empirisch gesichertes Material für kriminalpolitische Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. In einer Erhebung im Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug stellte sich heraus, dass 14 - 22 % der Gefangenen als alkoholabhängig bezeichnet werden können. Dennoch werden alkoholbezogene Störungen im Strafverfahren nur selten thematisiert, wie eine Aktenanalyse zeigte. In Befragungen von Vertretern der Strafrechtspraxis und des Strafvollzugs hielten etwa zwei Drittel der Befragten eine gesetzliche Therapieregelung für alkoholabhängige Straftäter für geeignet, Rückfälle zu vermeiden. Therapieeinrichtungen sind auch an einer Behandlung alkoholabhängiger Straftäter interessiert.
Polizei und Staatsanwaltschaft sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Allerdings soll auch bei einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit die gesetzliche Leitungsfunktion der Staatsanwaltschaft garantiert sein. Dies führt dazu, dass die handelnden Akteure sich im Spannungsfeld von vertrauensvoller Zusammenarbeit bis hin zum Kontrollverlust der Staatsanwaltschaft bewegen und zurechtfinden müssen. Untersucht wird, wie sie das tun und welche Wirkungsmechanismen dabei eine Rolle spielen. Im theoretischen Teil werden arbeits- und sozialpsychologische Ansätze in ein gemeinsames Modell der interorganisatorischen Zusammenarbeit integriert. Mit Hilfe einer empirischen Untersuchung nach dem qualitativen Forschungsansatz, speziell nach der Grounded Theory, wird die gegenstandsbegründete Theorie des Statusarrangements von Polizei und Staatsanwaltschaft entwickelt. Abschließend werden Handlungsempfehlungen für Praktiker aus den Bereichen Polizei und Staatsanwaltschaft gegeben.
Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2009
(2011)
Der vorliegende Bericht zur Dauer der beiden unbefristeten Sanktionen des deutschen Kriminalrechts, die eine Unterbringung im Justizvollzug zur Folge haben, und den Gründen ihrer Beendigung im Jahr 2009 ist der achte zu dieser Erhebungsreihe, die von der KrimZ seit 2002 durchgeführt wird. Der Aufbau der Darstellung orientiert sich im Wesentlichen an den Forschungsberichten zu den Vorjahren. Ergebnisse zur Praxis der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) wurden zuletzt für das Jahr 2006 dargestellt
Das Thema des Einjahresprojektes "Extremismus und Justizvollzug" erfuhr durch mehrere islamistisch motivierte Anschläge in Europa, bei denen auch Haftaufenthalte der Täter bekannt wurden, während des Projektzeitraums eine besondere Aktualität. Der Band gibt Auskunft über drei Teilprojekte, die Einblick in den aktuellen Stand von Literatur und Praxis geben sollen. Teil I des Bandes enthält eine Darstellung der für das Projekt durchgesehenen Fachliteratur und formuliert Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit Extremismus im Justizvollzug. In Teil II wird über quantitative Aspekte, insbesondere über eine Befragung aller Jugendstrafanstalten in Deutschland berichtet. Teil III enthält Ergebnisse einer Befragung von Experten. Im Rahmen des Projektes wurde zudem im März 2017 ein Kolloquium mit Experten aus Wissenschaft und Praxis durchgeführt, dessen Ergebnisse an vielen Stellen in die Berichtsteile eingeflossen sind. Die Protokolle der vier Arbeitsgruppen sind ebenfalls Teil des Bandes.
Der externe Anhangsband, erstellt von Christian Illgner, enthält eine Auswahlbibliographie zum Projektthema "Extremismus und Justizvollzug". Hierfür wurden deutsche und fremdsprachige Fachartikel, Beiträge in Sammelbänden, graue Literatur und Fachbücher berücksichtigt, von denen 80 überwiegend fremdsprachige Artikel im Rahmen des Projektes neu mit Abstracts versehen wurden.
Aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen wird die Mehrheit der entlassenen Sexualstraftäter in Deutschland nach ihrer Entlassung ambulant nachversorgt. Daten von insgesamt 47 Einrichtungen, die Bestandteil dieser extramuralen Versorgungsstruktur sind, werden vorgestellt und diskutiert. Die an der Untersuchung teilnehmenden Institutionen werden mehrheitlich durch das Justizministerium bzw. justiznahe Behörden finanziert. Zwei Drittel der Gesamtklientel sind Sexualstraftäter, die sich größtenteils unter Führungsaufsicht mit Therapieweisung befanden. Darüber hinaus werden Informationen über die Anwendung von Rehabilitationsmodellen, therapeutische Ansätze und die Implementierung von standardisierten diagnostischen Verfahren sowie Kriminalprognoseinstrumenten dargestellt. Schließlich werden die Ergebnisse von Evaluationsstudien zu den teilnehmenden Einrichtungen vorgestellt.