360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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Für die Vollzugsplanung benötigt jede Landesjustizverwaltung Kenntnisse über zukünftige Entwicklungen der Belegungszahlen im Strafvollzug. Im Rahmen einer kriminologischen und statistischen Zeitreihenanalyse von Einflussgrößen der Gefangenenentwicklung werden fünf ausgewählte Reihen der Strafverfolgungsstatistik für das Bundesland Hessen modelliert. Die Entwicklung der Strafgefangenen im Vollzug der Freiheitsstrafe kann über längere Zeiträume ex post prognostiziert werden. So zeigt sich, dass die Vollzugsbelegung weitgehend dem Trend der registrierten Kriminalität folgt, von demographischen Entwicklungen abhängig ist und von ökonomischen Prozessen beeinflusst wird. Ebenso zeigt sich, dass bei einer Zeitverzögerung von etwa 4 Jahren die adjustierte Reihe der Tatverdächtigen ein zuverlässiger Prädiktor für die Trendentwicklung der hessischen Strafgefangenen darstellt. Langfristige Schwankungen im Strafvollzug hängen nach hier vertretener Auffassung mit der sanktionierten schweren Kriminalität zusammen.
In einer 2002 bis Anfang 2003 durchgeführten Befragung wurde der Sachstand zu Maßnahmen der Landesjustizverwaltungen zur Bekämpfung und Prävention von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt erhoben. Die Auswertung berücksichtigt alle bis Ende Juli 2003 eingegangenen Fragebögen und Materialien aus 15 von 16 Bundesländern. Ziel der Befragung ist es, eine Bestandsaufnahme zu erstellen, wie die Justiz der gesellschaftlichen Herausforderung des Rechtsextremismus begegnet. Sie dient dem Informationsaustausch und der Verständigung der Landesjustizverwaltungen.
Es werden einschlägige Rückfalluntersuchungen und Sekundäranalysen aus den angloamerikanischen Ländern ausgewertet. Im Vordergrund stehen Arbeiten zu Sexualdelikten, die mit (physischer) Gewalt verbunden sind. Es zeigt sich, dass nur nach einer Klärung maßgeblicher Variablen wie Delikte, Tat- und Tätereigenschaften, Maßstab der erneuten Straffälligkeit, Dauer des Beobachtungszeitraumes sowie Behandlungs- bzw. Kontrolldaten sinnvolle Aussagen über Rückfallquoten möglich sind. Folgende Ergebnisse lassen sich u.a. hervorheben: Sexualstraftäter treten in geringerem Maße als andere Straftäter erneut strafrechtlich in Erscheinung. Die einschlägige Rückfälligkeit von Sexualstraftätern ist im Allgemeinen geringer als ihre sonstige erneute strafrechtliche Auffälligkeit. Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straftat steigt durch eine (schwere) strafrechtliche Vorbelastung erheblich. Junge (gewalttätige) Sexualstraftäter rezidivieren häufiger als ältere, insbesondere wenn spezielle Persönlichkeitsmerkmale vorliegen. Die Persönlichkeitsmerkmale von Vergewaltigern, die Mehrfach- oder Rückfalltäter sind, weichen von denen durchschnittlicher Männer häufig gravierend ab. In der Behandlung von Sexualstraftätern werden in den letzten Jahren zunehmend Erfolge bei der Rückfallvermeidung berichtet. Für die Gruppe der Vergewaltiger sind solche Effekte vergleichsweise bescheidener oder nicht vorhanden. Eine generelle Intensivierung ambulanter Kontrollmaßnahmen für Sexualstraftäter - als Ergänzung oder Alternative zum Strafvollzug oder in Verbindung mit therapeutischen bzw. sozialintegrativen Programmen - findet vor allem in den USA statt; die hierauf bezogene Rückfallforschung steckt noch in den Anfängen.