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Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2022
(2024)
In der seit 2002 laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2022 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Von den 113 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2022 beendet wurde, wurden 82 (4,6 %) nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Mit 94,7 % überwiegt der Anteil der männlichen Entlassenen. Im Durchschnitt haben die im Berichtsjahr entlassenen Gefangenen 18,3 Jahre im Justizvollzug verbracht. Die Hälfte war zum Entlassungszeitpunkt mindestens 54 Jahre alt. Die Mehrheit der Verurteilten verbüßte eine Haftstrafe wegen eines Tötungsdelikts und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei 15 Gefangenen erfolgte eine Auslieferung ins Ausland oder eine Ausweisung bzw. eine Überstellung zur Vollstreckung der Strafe. Während der Strafverbüßung verstarben 14 Personen, wobei in drei Fällen ein Suizid festgestellt wurde und in drei weiteren Fällen die Todesursache unbekannt ist. Weitere Ergebnisse werden diskutiert.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2021
(2023)
In der seit 20 Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2021 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 95 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2021 beendet wurde, wurden 52 nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 18,1 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 29 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 14 Personen verstarben während der Strafverbüßung.
Ausgehend von einem historischen Rückblick bis ins 19. Jahrhundert, wo die Vorstufe der Führungsaufsicht noch Polizeiaufsicht bedeutete, wird die Diskussion um die Einführung der Führungsaufsicht in den 1970er Jahren dargestellt. Neben empirischen Untersuchungsergebnissen werden die Reformgesetze von 2007 und 2011 sowie deren Auswirkungen in den Bereichen (1) forensische Ambulanzen, (2) Krisenintervention, (3) unbefristete Führungsaufsicht, (4) Sicherungsverwahrung und (5) elektronische Überwachung erörtert. Eine vollständige statistische Erfassung über die Anzahl von der Führungsaufsicht unterstellten Personen existiert nicht. Auf Schwierigkeiten bei internationalen Vergleichen, insbesondere sprachliche und nationale Besonderheiten, wie auch einen anhaltend hohen Forschungsbedarf wird hingewiesen.
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus : Probleme und Perspektiven
(1993)
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus findet - nicht zuletzt wegen steigender Belegungszahlen und spektakulärer Einzelfälle - zunehmendes Interesse. Der vorliegende Band geht auf ein Expertenkolloquium zurück, das die Kriminologische Zentralstelle vom 30.11. bis 1.12.1992 in Wiesbaden zum Thema "Probleme der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" veranstaltete. Experten aus unterschiedlichen Disziplinen und Berufsgruppen, die mit Unterbringungsfragen befasst sind, thematisierten die justitiellen Weichenstellungen im Verfahrensverlauf von der Anordnung einer einstweiligen Unterbringung über den Vollzug der Maßregel, Vollzugslockerungen und Überprüfung der Fortdauer, Fragen der Aussetzung, der Nachsorge, der Führungsaufsicht bis hin zur Legalbewährung und Aussetzungwiderruf. Ein besonderes Interesse lag auf dem Zusammenspiel von Strafjustiz und Psychiatrie. Die Beiträge zu den einzelnen Themenkomplexen sowie zur Abschlussdiskussion sind in überarbeiteter Form im vorliegenden Band enthalten. Ergänzend werden erste Erkenntnisse aus einer umfangreichen Aktenuntersuchung berichtet, die zu diesen Fragestellungen von der Kriminologischen Zentralstelle durchgeführt wird.
Since the beginnings of criminal statistics in the early 19th century their use as instruments for measuring the true amount of crime has been controversial. Nevertheless, they are still important up to the present day. These data are used to justify policies, to decide on measures of crime prevention and crime control and to make statements about the working of the criminal justice system. With the world closing up and Europe growing together, not only economic or social comparisons are needed, but there also exists a demand to compare the developments of criminality as well as the criminal policies and the criminal justice systems of different countries. A workshop organized by the editors and titled "Improving Crime and Criminal Justice Statistics - National and International Perspectives", which took place on the 11th International Congress on Criminology in Budapest in August 1993, brought together international experts to discuss the topic. The editors asked the contributors to answer the following questions in regard to their respective national situation: (1) Are there any statistics covering the whole area of police and criminal justice in the respective countries? (2) Are there any partial statistics, and if so, how are they connected? Are they compatible?(3) What can be said about reliability and value of data of statistics? (4) What will be the future developments regarding survey modes and computerization of data collection and evaluation? How can the availability of the data be improved? (5) How far can official statistics in future be replaced or complemented by victim surveys and microcensus? (6) Is it possible to establish international comparability/compatability of national statistics? This volume contains most of the papers presented at the conference and revised for this publication as well as some complementary contributions by other authors. After an introductory chapter, which describes the initial position and the present difficulties of the national criminal statistics and of their international comparability, the situation in several West and East European countries is shown. This is supplemented by reports from Africa as an example of developing countries and from Canada as an example of a non-European developed country. A concluding chapter discusses problems of international comparability and of concrete initiatives to carry out such comparisons.
Behandelt werden die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), die es drogenabhängigen Straftätern ermöglichen, sich anstelle von Strafhaft einer Drogentherapie zu unterziehen. Vorgestellt werden die Ergebnisse einer Analyse von einschlägigen Strafakten des Verurteilungsjahrganges 1984, der einschließlich der Vollstreckungszeiten und der Legalbewährung bis 1990 weiterverfolgt wurde. Eingangs werden der kriminalpolitische Rahmen und der Forschungsstand näher erläutert. Auf eine Charakterisierung der Therapieregelungen des BtMG und die Projektbeschreibung folgt ein ausführlicher Ergebnisteil, der zu folgenden Bereichen Stellung nimmt: (1) Sozio- und deliktbiografische Merkmale des Drogenabhängigen, (2) Einleitung des Zurückstellungsverfahrens, (3) Antragsbearbeitung und Überleitung in die Therapie, (4) Therapieverlauf, (5) Erledigung der Bezugsentscheidung, (6) Legalbewährung. In einer ausführlichen Zusammenfassung werden die Ergebnisse abschließend bewertet und praktische Vorschläge für eine verbesserte Nutzung dieser Therapieregelungen gemacht.
Vorgestellt werden - in aktualisierter und überarbeiteter Fassung - die Ländervorschriften zu den Sozialen Diensten in der Justiz. Der Begriff der "Sozialen Dienste" dient als Sammelbezeichnung für die Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Führungsaufsicht und den Sozialdienst im Vollzug. Die außerhalb der Justiz angesiedelte Jugendgerichtshilfe bleibt hierbei außer Betracht. Grundlage der Darstellung bilden alle erfaßbaren Ländervorschriften, die bis zum 30.6.1997 in Kraft waren. Anhand einer differenzierten Gliederung werden sämtliche Regelungsbereiche im Überblick dargestellt. Der Schwerpunkt der Analyse liegt in den Bereichen der Organisation, Koordination und Kooperation. Durch einen Vergleich der verschiedenen Ländervorschriften werden unterschiedliche Strukturen und spezifische Besonderheiten herausgearbeitet. Die vorliegende zweite Auflage nimmt zugleich insbesondere die Vorschriften der neuen Länder und die Veränderungen der letzten Jahre in den Blick.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2020
(2021)
In der seit über fünfzehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2020 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 119 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2020 beendet wurde, wurden 68 nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 17,9 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 17 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 26 Personen verstarben während der Strafverbüßung.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2019
(2021)
In der seit über fünfzehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2019 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 118 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2019 beendet wurde, wurden 78 nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen bzw. begnadigt. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 16,6 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 24 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 12 Personen verstarben während der Strafverbüßung.
Übertragung opferschützender Normen aus dem Strafverfahrensrecht in andere Verfahrensordnungen
(2017)
Es werden die Opferschutzbestimmungen im Strafprozessrecht, welche bereits durch intensive gesetzgeberische Tätigkeit sehr ausdifferenziert sind, mit anderen Verfahrensordnungen (Zivilprozessordnung, Arbeitsgerichtsgesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Sozialgerichtsgesetz) verglichen, in denen die Opfer bislang weniger Aufmerksamkeit vom Gesetzgeber erfahren haben. Es werden Vorschläge für ein konsistentes justizielles Opferschutzkonzept entwickelt, um für alle wesentlichen gerichtlichen Angelegenheiten vergleichbare Schutzstandards garantieren zu können, unabhängig von einer aktiven oder passiven Verfahrenspartizipation der geschädigten Person. Empfohlen wird (1) Aufwertung bzw. Funktionserweiterung des Adhäsionsverfahren, (2) Minimierung bzw. Freistellung von Kostenrisiken, (3) Erweiterung der einfachen bzw. psychosozialen Prozessbegleitung, (4) opfersensible Beschränkung der Anordnung des persönlichen Erscheinens, der Parteivernehmung und des Umgangs mit Schriftsätzen und Dokumenten und (5) opfersensible Behandlung von Zeugen.