360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Die Sozialen Dienste in der Justiz (Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Sozialdienst des Vollzugs) stehen aktuell in der Diskussion. Insbesondere durch die Notwendigkeit, eine soziale Strafrechtspflege in den neuen Bundesländern aufzubauen, aber auch durch neuere Entwicklungen in den alten Bundesländern treten Aspekte der effizienten Ausgestaltung von Organisation und Kooperation der einzelnen Dienste in den Vordergrund. Im Rahmen der Durchführung eines Forschungsprojekts zu den Sozialen Diensten in der Justiz hat die Kriminologische Zentralstelle vom 6. - 8. Juni 1993 in Wiesbaden ein Kolloquium veranstaltet, das Experten der verschiedenen beteiligten Berufsgruppen zusammenführte. Zunächst nach Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Vollzug, Führungsaufsicht, Projektarbeit und freier Straffälligenhilfe getrennt und dann unter übergreifenden Gesichtspunkten wurden vor dem Hintergrund der jeweiligen Aufgaben Praxis und Erfordernisse der Zusammenarbeit sowie die Auswirkungen organisatorischer Strukturen erörtert. Die Beiträge zu den einzelnen Themen und zur Abschlußdiskussion sind in überarbeiteter Form wiedergegeben. Darüber hinaus enthält der Band Teilberichte des KrimZ-eigenen Forschungsprojektes: eine umfassende Sekundäranalyse empirischer Untersuchungen zu Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sowie eine Analyse der Ländervorschriften zu den Sozialen Diensten in der Justiz.
Die Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik beruht auf freiwilligen Angaben von ca. 15 % der Einrichtungen in Deutschland (2019: n = 71, 2020: n = 68), die einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) anbieten und dabei insgesamt über 60 % aller Ausgleichsfälle bearbeiten. Die TOA-Statistik wird prozessual produziert, indem die verantwortlichen Mediatoren und Mediatorinnen die Software zur Verwaltung und Dokumentation der Ausgleichsfälle zugleich auch für die bundesweite TOA-Statistik verwenden. Präsentiert werden Daten zu (1) Allgemeinen Fallmerkmalen, (2) den Geschädigten, (3) den Beschuldigten, (4) zur Ausgleichsbereitschaft der Beteiligten, (5) zu den Auswertungen zu den Ausgleichsverfahren und (6) zum Erfolg bzw. Nicht-Erfolg der Ausgleichsgespräche. Zudem wird die Erledigung der Fälle im Strafverfahren besprochen. Abschließend wird in einem Exkurs der TOA unter Pandemiebedingungen untersucht. Hierfür werden bundesweit n = 74 Mediatoren und Mediatorinnen online befragt und zusätzlich halbstandardisierte Interviews (N = 9) geführt. Es zeigt sich, dass das Angebot des TOAs auch während der Kontaktbeschränkungen ganz oder teilweise aufrechterhalten werden konnte.
Die Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik beruht auf freiwilligen Angaben von denjenigen Einrichtungen (2017: n = 76, 2018: n = 72), die die meisten Fälle (ca. 70 %) von Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Deutschland durchführen. Die TOA-Statistik wird prozessual produziert, indem die verantwortlichen Mediatoren/-innen die Software zur Bundesweiten TOA-Statistik zur Verwaltung der Ausgleichsfälle benutzen. Auf diese Weise werden simultan zum Dokumentationsprozess die Daten für die Statistik erhoben. Präsentiert werden Daten zu (1) Allgemeinen Fallmerkmalen, (2) den Geschädigten, (3) den Beschuldigten, (4) zur Ausgleichsbereitschaft der Beteiligten, (5) zu den Auswertungen zu den Ausgleichsverfahren und (6) zum Erfolg bzw. Nicht-Erfolg der Ausgleichsgespräche. Zudem wird die Erledigung der Fälle im Strafverfahren besprochen und abschließend die Deliktstruktur in der TOA-Statistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik vergleichend untersucht.
Die Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik beruht auf Angaben von denjenigen Einrichtungen (n = 72), die die meisten Fälle (ca. 70 %) von Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Deutschland durchführen. Neben der TOA-Statistik werden für den Bericht die Ergebnisse einer Online-Befragung von Mediatoren und Mediatorinnen (N = 1244) herangezogen. Präsentiert werden Daten zu (1) den Geschädigten, (2) den Beschuldigten, (3) zur Ausgleichsbereitschaft der Beteiligten und (4) zum Erfolg bzw. Nicht-Erfolg der Ausgleichsgespräche. Zudem wird die Erledigung der Fälle im Strafverfahren besprochen. Die Durchführung eines TOA bei Straftaten gegen das Leben wird gesondert diskutiert.
Im Zeitraum von Ende 2008 bis Mitte 2010 wurden in einem ersten Schritt durch Recherche und Versandaktionen alle Einrichtungen, die einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) anbieten, angeschrieben und in einem zweiten Schritt, durch Mithilfe der ermittelten Einrichtungen weitere Institutionen in diesem Tätigkeitsgebiet gefunden. Insgesamt existierten Mitte 2010 mindestens N = 438 TOA-Einrichtungen in Deutschland. 238 TOA-Einrichtungen haben anhand von standardisierten Fragebögen Angaben zu den Institutionen (u. a. Art und Weise der Durchführung des TOA, Kontext zu häuslicher Gewalt, Zielgruppen, Anzahl von Fällen, Auswahl der TOA-Fälle, Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz) und zu den vermittelnden Personen (u. a. Qualifikation, Grad der Spezialisierung, Kontrollformen, Kooperationen, Ressourcenbedarf, Erfolgskriterien, rechtspolitische bzw. kriminalpolitische Einstellungen zum TOA) gemacht.
Der Schutz der Opfer von Straftaten ist mittlerweile fest in der Rechtsprechung verankert. Die Opferrechte im Strafverfahren sind in den letzten Jahrzehnten immer mehr erweitert worden, und gesetzliche Möglichkeiten sozialer Opferentschädigung bestehen seit bald 40 Jahren. Kriminalitätsopfer stehen im Brennpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit, und sie gehören zu den wichtigen Klientengruppen sozialpädagogischer Praxis. Dennoch ist der Bedarf an Hilfe für Personen, die als Betroffene einer Straftat Leid erfahren haben, in der Gesellschaft nicht gedeckt. Institutionelle Unterstützung und Betreuung in Form von Information, Verständnis und Stabilisierung können dieses Leid mindern und den betroffenen Personen helfen, trotz des Geschehenen wieder zur Normalität zu gelangen.
Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse des Expertenkolloquiums "Hilfen für Opfer von Straftaten", welches im September 2013 in Frankfurt am Main stattfand. Der Band zieht eine aktuelle Zwischenbilanz aus den Perspektiven unterschiedlicher Akteure des Opferschutzes und der Opferhilfe und erörtert das Verhältnis von Polizei und Justiz zur Opferhilfe, die Stellung von Jungen und Männern als Kriminalitätsopfer, die Professionalisierung der Opferhilfe, Erfahrungen aus Österreich und der Schweiz sowie die neuen europäischen Rahmenregelungen des Opferschutzes.