Soziale Probleme. Abweichendes Verhalten
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Vorgestellt werden Ergebnisse einer schriftlichen Umfrage der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) zu Art, Konzeption und Ausstattung drogentherapeutischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, die über eine Anerkennung gem. §§ 35 ff. BtMG verfügen. An der Umfrage beteiligten sich 77 der 119 im Winter 1987/88 staatlich anerkannten Einrichtungen. Im ersten Teil werden die Vorgehensweise und der Ablauf der Umfrage der KrimZ sowie die Rahmenbedingungen der Therapieeinrichtungen beschrieben. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse der Umfrage betreffend Konzeption, Ausstattung und Arbeitsweise der teilnehmenden Einrichtungen dargestellt. Erfahrungen von Therapieeinrichtungen bei der Anwendung der §§ 35 ff. BtMG finden sich in einem dritten Teil. Als häufigste Problembereiche werden die als besonders schwierig eingestufte Klientel sowie die Kooperation mit den Strafvollstreckungsbehörden genannt. Der Anhang enthält eine aktualisierte Aufstellung der gem. §§ 35 ff. staatlich anerkannten Therapieeinrichtungen in Deutschland sowie den Fragebogen zur Umfrage.
Der vorliegende Band dokumentiert den Inhalt zweier Fortbildungsveranstaltungen in Bonn und Wittenberg, die im September und Dezember 1998 von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) organisiert wurden. Er enthält die überarbeiteten Schriftfassungen der gehaltenen Referate ergänzt durch die Kurzfassung einer vergleichenden Literaturanalyse, die von der KrimZ im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 1997 zum Thema "Drogenmissbrauch und Kriminalität" erstellt wurde. Die Ergebnisse dieser Expertise gaben den Anstoß zur Durchführung der hier dokumentierten Fortbildungsveranstaltungen. Im Fokus stand die Rolle devianter und delinquenter Erfahrungen in Kindheit und Jugend im Sinne eines Risikofaktors für die Entwicklung eines Drogenkonsums und damit verbundener Kriminalität. Die Ergebnisse der Veranstaltungen und der Expertise deuten darauf hin, dass der Risikofaktor "frühe Devianz- und Delinquenzerfahrungen" für Prävention und Therapie bei Drogenmissbrauch stärker als bisher beachtet werden sollte.
Jugendarbeitslosigkeit gilt seit einigen Jahren in vielen Ländern als wichtiges soziales Problem. Vielfältige Anstrengungen werden unternommen, Arbeitslosigkeit beim (versuchten) Einstieg in das Berufsleben möglichst zu vermeiden. Auch für Kriminalität und Delinquenz gibt es große öffentliche Aufmerksamkeit, die sich anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse der polizeilichen Kriminalstatistik oder auch spektakulärer Einzelfälle immer von neuem beweist. In der Praxis der Strafrechtspflege und darüber hinaus dürfte der Eindruck vorherrschen, dass zwischen beiden Problembereichen ein enger Zusammenhang besteht: Jugendliche, die straffällig werden, sind häufig arbeitslos und ohne Ausbildung. Die neuere kriminologische Forschung relativiert solche Annahmen allerdings. Andererseits gehören Programme schulischer und beruflicher Qualifizierung zum traditionellen Inventar der Straffälligenhilfe. Die in diesem Band enthaltenen Beiträge einer Tagung in Leipzig im April 2005 (durchgeführt von der KrimZ in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz) berichten über aktuelle Forschungsergebnisse und praxisbezogene Projekte aus dem Strafvollzug und den Sozialen Diensten der Justiz.
Radikalisierung wird als Konzept mit verschiedenen Definitionen und vielfältigen Ursachen vorgestellt. Herkömmliche Theorieansätze im Bereich Radikalisierung werden nach hier vertretener Auffassung der großen Bandbreite der individuellen Ursachen nicht gerecht. Konzeptionen von Idealtypen ermöglichen demgegenüber die Unterscheidung von unterschiedlichen Radikalisierungsursachen auf der individuellen Ebene. Als übergreifende Typisierung wird die Unterscheidung in ideologisch Motivierte, Mitläufer, sozial Marginalisierte und Gewalt- bzw. Kriminalitätsaffine vorgeschlagen. Auf Basis dessen werden Implikationen für die Forschung gezogen. Für die Praxis können Idealtypenansätze für persönlichkeitsbezogene Deradikalisierungsansätze u. a. in Justizvollzugsanstalten genutzt werden.