Strafrecht. Strafverfolgung. Sanktionen
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Gegenstand des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Gutachtens ist eine Sekundäranalyse von empirischen Untersuchungen ab 1990 zur Anwendungspraxis, Ausgestaltung und insbesondere zum Erfolg von jugendkriminalrechtlichen Maßnahmen. Um die Befunde der Sekundäranalyse einordnen und bewerten zu können, wurde das Gutachten um eine umfassende Darstellung und Analyse von Jugendkriminalität im Hell- und Dunkelfeld erweitert. Eine Längs- und Querschnittsanalyse der jugendstrafrechtlichen Sanktionierungspraxis anhand der Strafrechtspflegestatistiken weist auf Probleme der Deskription und Interpretation jugendstrafrechtlicher Sanktionierungspraxis hin. Die Sekundäranalyse umfasst Untersuchungen zu Sanktionswirkungen von jugendkriminalrechtlichen Maßnahmen, erweitert um die Darstellung zentraler Ergebnisse US-amerikanischer Metaanalysen. Die Ergebnisse werden kriminalpolitisch eingeordnet. Abschließend werden auf Basis der im Gutachten erarbeiteten Erkenntnisse Handlungsempfehlungen gegeben.
Das Gutachten gliedert sich in neun Kapitel. Neben dem Gesamtdokument stehen zur übersichtlicheren Handhabung einzelne thematische Teile des Gutachtens separat zum Download zur Verfügung:
1. Gesamtdokument: Gutachten_JGG_Heinz_gesamt.pdf
2. Zusammenfassung: Gutachten_JGG_Heinz_Zusammenfassung.pdf
3. Grundlagen: Gutachten_JGG_Heinz_Kap_I-III_Grdlagen.pdf
4. Jugendkriminalität – Hell- und Dunkelfeld: Gutachten_JGG_Heinz_Kap_IV_JgdKrim.pdf
5. Jugendstrafrechtliche Sanktionsforschung – Möglichkeiten und Grenzen: Gutachten_JGG_Heinz_Kap_V_Selektionsprobleme.pdf
6. Jugendkriminalrechtliche Sanktionierungspraxis: Gutachten_JGG_Heinz_Kap_VI_SankPraxis.pdf
7. Sekundäranalyse von Untersuchungen zum „Erfolg“ jugendkriminalrechtlicher Maßnahmen einschl. US-amerikanischer Evaluationen zu Sanktionswirkungen bei jungen Straftätern): Gutachten_JGG_Heinz_Kap_VII_VIII_Erfolgsmessung.pdf
8. Handlungsempfehlungen: Gutachten_JGG_Heinz_Kap_IX_Handlungsempfehlungen.pdf
9. Literaturverzeichnis: Gutachten_JGG_Heinz_Anlage_Litverz.pdf
Strafrechtspraxis und Kriminologie im Dialog: Was können wir voneinander lernen? Unter diesem Thema fand vom 11. bis 16. März 1991 an der Deutschen Richterakademie in Trier eine Tagung statt, deren zentrale Idee unmittelbar mit dem Begriff des Dialoges ausgedrückt ist: Es sollte keine Veranstaltung werden, bei der die Wissenschaft im Sinne einer Einbahnstraße die Praxis mit ihren Ergebnissen (über die Praxis) konfrontiert, vielmehr war ein Austausch aufgrund eigener Berufs- bzw. Forschungserfahrung angestrebt. Das inhaltliche Gebiet, auf dem dieser Austausch am ehesten möglich erschien, war die Strafzumessungspraxis im weitesten Sinne. Ein Wechsel zwischen Plenumsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die Herkunft der Referenten, Arbeitsgruppenleiter und Teilnehmer aus Praxis und Wissenschaft schufen die äußeren Bedingungen für das Gelingen dieses Dialogs. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten und zum Teil erheblich erweiterten Vorträge sowie Berichte aus den Arbeitgruppen der o. g. Tagung. Die Beiträge befassen sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Strafzumessung und der individualpräventiv geprägten Sanktionen. Zugleich ist mit der Sanktionsforschung ein Kerngebiet gegenwärtiger kriminologischer Bemühungen angesprochen. Daneben gibt es Kurzbeiträge zu einzelnen Feldern: Kriminologische Einzelfallbeurteilung, Täter-Opfer-Ausgleich, Diversion, Gemeinnützige Arbeit, Strafvollzug und Wiedereingliederung sowie Untersuchungshaft und Haftalternativen. Abschließend wird die auf der Tagung geführte Diskussion zusammenfassend wiedergegeben.