Erscheinungsformen von Gewalt und Kriminalität
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Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.763 Polizeibedienstete erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 538 Polizeikräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Neben der Häufigkeit und der Art der Angriffe werden die angreifende(n) Person(en) beschrieben und eruiert, ob die problematische Einsatzlage von den betroffenen Polizeikräften bereits im Vorfeld erkannt wurde, oder sich für diese überraschend ereignet hat. In diesem Zusammenhang werden auch persönliche Stressfaktoren der Einsatzkräfte als mögliche Risikofaktoren für eine Viktimisierung im Dienst diskutiert und potentielle Strategien zur Entschärfung von konfliktreichen Einsatzsituationen besprochen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen der Einsatzkräfte gefördert werden sollte, z. B. in Form von gemeinsamen Einsatznachbesprechungen und gemeinsamen Fortbildungen. Im Rahmen des Projekts AMBOSafe wurden bereits berufsgruppenübergreifende Übungen (z. B. Einsatzszenario "Häusliche Gewalt") realisiert, die von den verschiedenen Berufsgruppen als positiv eingeschätzt wurden.
Forschungsprojekt AMBOSafe: Angriffe auf Rettungsdienstpersonal : Charakteristika und Prävention
(2022)
Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.144 Rettungskräften erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 60 Rettungskräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Es werden Häufigkeiten zu verbalen und körperlichen Angriffen berichtet und Tätermerkmale beschrieben. Zudem werden die Begleitumstände der Konfliktsituation (z. B. Stressmerkmale) untersucht sowie die Konsequenzen erfragt. Aus der Untersuchung geht hervor, dass eine Anzeige durch Rettungskräfte in den seltensten Fällen erfolgt. Bedeutsam ist auch, dass in den meisten Fällen die Rettungskräfte von der Eskalation der Einsatzsituation überrascht wurden und die wenigsten Rettungskräfte Maßnahmen zur Eigensicherung (z. B. Absprachen mit Kollegen bzw. Kolleginnen, Festlegung von Codewörtern oder eines Notfallplans) vorgenommen hatten. Empfohlen wird, Aspekte der Eigensicherung und Selbstverteidigung sowie Deeskalationsstrategien in Aus- und Fortbildungen aufzugreifen.
Eigentums- und Vermögensdelikte : ein Beispiel aus der kriminologischen Geschlechterforschung
(2017)
Es wird eine Studie vorgestellt, in der 2.053 Strafverfahren zu einfachen Eigentums- und Vermögensdelikten, die 2013 von der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main bearbeitet worden sind, hinsichtlich der Anlassdelikte und Geschlechtsunterschiedene der tatverdächtigen Personen analysiert werden. Ausgeschlossen wurden Jugendstrafverfahren sowie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht besondere Verfahren. Erhoben wurden personenbezogene Daten der Tatverdächtigen (u. a. Vorstrafen, soziodemografische Daten) sowie Daten zu Anlasstaten, Ermittlungsverläufen und verfahrensabschließenden Entscheidungen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Verfahren hinsichtlich der Anlasstat (Betrugsdelikt vs. Diebstahlsdelikt) unterscheiden. Zudem werden bei den Tatverdächtigen Geschlechtsunterschiede festgestellt: Diese sind überwiegend männlich und verursachen eine höhere Schadenshöhe. Sowohl weibliche als auch männliche Tatverdächtige sind häufig finanziell bedürftig und zu großen Teilen erwerbslos. Bei der Fallbearbeitung zeigt sich, dass weibliche Tatverdächtige eher kooperieren und höhere Geldstrafen (in Bezug auf die verursachte Schadenssumme) akzeptieren.
In einem kurzen Überblick werden ausgewählte Ergebnisse des bundesweiten Forschungsprojekts AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") vorgestellt. Dafür wurden N = 1.763 Polizeikräfte online befragt und N = 538 Polizeikräfte haben ein wöchentliches Ereignisprotokoll geführt. Berichtet werden Zahlen zur Häufigkeit körperlicher Angriffe bzw. zum Erleben bedrohlicher Situationen sowie deskriptive Zahlen zur angreifenden Person (u. a. Geschlecht, Alkohol-/Drogenkonsum) und zur Art der Angriffe (z. B. Beleidigung, Bedrohung, Schlagen). Abschließend werden erfolgreiche Deeskalationsstrategien der Polizeikräfte vorgestellt sowie ihre Einschätzung der Situation beschrieben.
Vorgestellt wird der am 12.11.2015 vorgelegte Abschlussbericht der Untersuchung über die Verfahrensverläufe und Verurteilungsquoten bei Sexualstraftaten in Bremen. Im Fokus stand dabei die Evaluation des 1984 in Bremen eingeführte sog. "Bremer Modell", welches zur Bearbeitung von Sexualstraftaten ein Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft sowie ein auf Sexualstraftaten spezialisiertes Fachkommissariat bei der Kriminalpolizei Bremen vorsieht. Das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Bremen hat in diesem Zusammenhang 94 Akten zu Verfahren nach § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) aus dem Jahr 2012 ausgewertet. Es werden u. a. deskriptive Daten zu Opfern, Beschuldigten und Tatbeständen sowie die Sachbearbeitung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten dargestellt. Die quantitativen Ergebnisse werden mittels drei qualitativer Gruppeninterviews mit Experten bzw. Expertinnen aus Polizei (N = 4) und Staatsanwaltschaft (N = 3) sowie der Vizepräsidentin des Amtsgerichts Bremen und dem Vorsitzenden des Schwurgerichts am Landgericht Bremen validiert. In einem weiteren Schritt werden die Daten aus der Aktenanalyse mit Daten aus den Verfahrensregistern der Polizei und der Staatsanwaltschaft Bremen abgeglichen. Die Tätigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wird daraufhin bewertet. Abschließend werden die Empfehlungen der Forschungsgruppe sowie die gemeinsamen Verbesserungsvorschläge der Beteiligten erörtert.
Theorien und Erklärungsmodelle von Radikalisierungsprozessen im Kontext des Rechtsextremismus
(2021)
Es werden Theorien und Erklärungsmodelle von Radikalisierungsprozessen im Bereich des Rechtsextremismus vorgestellt. Die rechtsextremistische Ideologie wird dabei in drei thematische Schwerpunkte differenziert: (1) Kulturnationalismus, (2) Ethnonationalismus, (3) rassistischer Nationalismus. Der Radikalisierungsprozess stellt ein komplexes und multimodal bedingtes Phänomen dar, welches sowohl die Verstärkung bereits vorhandener Einstellungen als auch die steigende Bereitschaft für extreme Verhaltensweisen umfasst. Auslösende Faktoren für die An- bzw. Übernahme von rechtsextremistischen Einstellungen stellen das soziale Umfeld, empfundene oder erlebte Ungerechtigkeit und Unsicherheit, spezielle (Lebens-)Ereignisse und kognitive Geschlossenheit in einer ideologischen Gruppe dar. Zudem werden Faktoren, die eine Einstellungsradikalisierung begünstigen (z. B. Diskriminierungserfahrungen, mobilisierendes soziales Netzwerk) und Faktoren, die eine Verhaltensradikalisierung fördern (z. B. Verlust eines geliebten Menschen, Gruppenkonflikte, Idealisierung des Märtyrertums), vorgestellt. Es wird empfohlen, Radikalisierungsprozesse hinsichtlich ihrer jeweiligen Bezugsideologie zu differenzieren, um konkretere Erkenntnisse für zukünftige Forschungsarbeiten, aber auch für die Konzeption von Präventionsprogrammen und der Verbesserung des sicherheitsbehördlichen Bedrohungsmanagements zu generieren.
MOTRA-Monitor 2022
(2023)
Im vorliegenden dritten MOTRA-Monitor-Bericht werden die Module des Forschungsverbundes erörtert und empirische Befunde für das Jahr 2022 vorgestellt. Das Monitoring umfasst Internetmonitoring, Einstellungsmonitoring, Protestmonitoring, PMK-Monitoring und Kommunales Monitoring. Ziel ist u. a. die Erfassung bzw. Untersuchung von individuellen und kollektiven Radikalisierungsprozessen. Aus dem Internetmonitoring geht hervor, dass die Prävalenz Covid-19-spezifischer Verschwörungsnarrative gesunken ist, dafür bei anderen radikalisierenden Diskursen, insbesondere bei mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine assoziierten Konfliktthemen, ein Anstieg zu verzeichnen ist. Das Einstellungsmonitoring konstatiert u. a., dass etwa 4 % der erwachsenen Wohnbevölkerung klar rechtsextreme Einstellungen teilen und ca. 8 % der in Deutschland lebenden Muslime bzw. Musliminnen islamistische Einstellungen aufweisen. Die Ergebnisse des Protestmonitorings zeigen, dass im Gegensatz zum Vorjahr Covid-19-Demonstrationen nicht mehr die Protestlandschaft dominieren, sondern vermehrt Themen wie Klimaschutz und Solidarität mit der Ukraine Gegenstand von Demonstrationen sind. Aus dem PMK-Monitoring geht hervor, dass 2022 mit ca. 59.000 Taten ein Anstieg von 7 % zum Vorjahr und ein Allzeithoch in der PKS zu verzeichnen ist. Das Kommunale Monitoring erfasst Anfeidungen von Amtsträgerinnen bzw. Amtsträgern. Im Zuge der Covid-19-Pandemie (Stand 2021) wurde mit 47 % die höchste Betroffenheitsrate gemessen. Zum Stichtag der Herbstbefragung 2022 waren 39 % der Amtsträgerinnen bzw. Amtsträger betroffen.
Auf Grundlage von Daten des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz werden Risikofaktoren, Täter- und Tatcharakteristika von Messergewalt empirisch untersucht. Die Stichprobe umfasst N = 452 Personen (n = 37 Frauen, n = 415 Männer), die in Rheinland-Pfalz wegen mindestens eines Falles schwerer Gewaltkriminalität abgeurteilt wurden und deren Aburteilung entweder 2013 oder 2018 Rechtskraft erlangte. Insgesamt 13,9 % der Gewalttaten (n = 63) stellen Fälle von Messergewalt dar. Die beiden Subgruppen (Messergewalt und schwere Gewalt ohne Messereinsatz) werden hinsichtlich Sozialdaten, psychischer Gesundheit, Gewaltverhalten und Viktimisierungserfahrungen verglichen. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass sich Täter/-innen von Messergewalt hinsichtlich sozioökonomischer Aspekte (Bildungsgrad und Arbeitsverhältnis) nicht wesentlich von Täter/-innen schwerwiegender Gewaltdelikte ohne Messereinwirkung unterscheiden. Erstere sind durchschnittlich älter, weisen überproportional häufiger eine Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie Erfahrungen elterlicher Gewalt auf. Von besonderer Auffälligkeit ist, dass Täter/-innen von Messergewalt häufig bis zum 18. Lebensjahr mit den Eltern zusammenleben. Nach hier vertretener Ansicht kann dies sowohl als Schutzfaktor im Sinne einer intakten elterlichen Beziehung als auch Risikofaktor im Sinne einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Erleben elterlicher Gewalt interpretiert werden. Abschließend wird auf die Limitationen der Untersuchung hingewiesen.
Zwischen 2019 und 2021 hat das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung und das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht das Projekt „Konfliktregulierung in Deutschlands pluraler Gesellschaft“ verantwortet und in diesem Rahmen auf Initiative und mit Unterstützung des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ein Lagebild zur Paralleljustiz in Nordrhein-Westfalen aus strafrechtlicher Sicht erstellt. Untersucht werden Konfliktregulierungsprocederes, die außerhalb der rechtsstaatlichen Ordnung verortet werden. Dafür wurden leitfadengestützte Interviews mit N = 39 Praktikern bzw. Praktikerinnen der Justiz geführt, N = 29 Personen nahmen am Mapping Exercise teil, es wurden Fokusgruppendiskussionen in Form von Runden Tischen mit N = 44 Experten bzw. Expertinnen organisiert und eine Aktenanalyse (N = 26) durchgeführt. Dargestellt wird die Innenperspektiven staatlicher Akteure zum Begriff Paralleljustiz sowie Konfliktregulierung. Es zeigt sich, dass außergerichtliche Konfliktregulierungsprocederes insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität bzw. Rauschgift-Kriminalität in Kombination mit bestimmten Sozialstrukturen (u. a. verwandtschaftliche Zugehörigkeit, nationale Identität, gemeinsame Interessen) entstehen. Zudem wird eruiert, dass die in Nordrhein-Westfalen seit 2011 gültige Berichtspflicht zu Verdachtsfällen im Bereich der Paralleljustiz wenig bekannt ist. Abschließend werden Handlungsempfehlungen angeführt.
Im nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2017-2021 haben die Regierungsparteien CDU und FDP die Erstellung eines landesweiten Lagebilds zur Paralleljustiz festgeschrieben. Im Lagebild wird zuerst der Begriff der Paralleljustiz definiert und anschließend die aktuelle Lage für Nordrhein-Westfalen beschrieben sowie Ursachen benannt, wobei im Wesentlichen auf zwei empirische Studien Bezug genommen wird. Des Weiteren werden sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen zur Eindämmung von Paralleljustiz allgemein als auch speziell auf Nordrhein-Westfalen bezogen erörtert. Dabei wird die Bedeutung der Bereiche Bildung, Inneres, Soziales und Justiz betont.
Mittels einer Retrospektivbefragung im Zeitraum vom 02. Mai bis zum 21. August 2021 (16 Wochen) untersucht die vorliegende Studie Angriffsprävalenzen in Arbeitsbereichen mit normdurchsetzenden und helfenden Tätigkeiten. Zu diesem Zweck wurden wöchentlich Daten über Angriffe bzw. Gewalterfahrungen im Arbeitsalltag erhoben und hinsichtlich einer einwöchigen bzw. vierwöchigen Prävalenz untersucht. Diese umfassen: (1) verbale Angriffe, (2) körperliche Angriffe, (3) Gewalt gegen Sachgegenstände, (4) Diebstahl von Material oder Ausrüstung und (5) bewusstes Behindern bzw. Stören der Maßnahme. Die Stichprobe setzt sich zu 85,8 % (n = 609) aus Teilnehmenden normdurchsetzender Arbeitsbereiche (z. B. Polizei und kommunaler Ordnungsdienst) und zu 14,6 % (n = 104) aus Teilnehmenden helfender Arbeitsbereiche (z. B. Feuerwehr und Rettungsdienst) zusammen. Bei Betrachtung der Teilnehmenden, die mindestens eine Woche an der Befragung teilgenommen haben, ergibt sich eine Zusammensetzung aus 72,7 % männlichen und 27,3 % weiblichen Befragten. In allen Berufsgruppen zeigt sich, dass verbale Angriffe den größten Teil der gemeldeten Angriffe darstellen. Trotz der unterschiedlichen Aufgabenbereiche ist die Gruppe der helfenden Funktionsträger/-innen (bei einer Prävalenz von einer Woche) nur geringfügig seltener von Angriffen betroffen als die Gruppe der normdurchsetzenden. Der größte Unterschied ist bei körperlichen Angriffen mit 3,5 Prozentpunkten zu verzeichnen. Abschließend werden methodische Vorzüge und Einschränkungen der Studie diskutiert.
MOTRA-Monitor 2021
(2022)
Es wird ein Überblick über die einzelnen MOTRA-Module gegeben und erste empirische Ergebnisse für das Monitoring 2021 berichtet. Es wird konstatiert, dass das Jahr 2021 unter dem Einfluss der Corona-Pandemie und die damit einhergehende Radikalisierung des Corona-Protestgeschehens steht. Das Monitoring des Forschungsverbundes erstreckt sich dabei über Internetmonitoring, Einstellungsmonitoring, Protestmonitoring, kommunales Monitoring und PMK-Monitoring, ergänzend wird eine bundesweite Expertenbefragung zum aktuellen Radikalisierungsgeschehen durchgeführt. Am Beispiel des Gaza-Krieges 2021 werden Ereignisse, die außerhalb Deutschlands stattfinden, und deren Auswirkungen auf das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland mit dem im MOTRA-Verbund zur Verfügung stehenden Instrumentarium analysiert. Zudem wird ein Technologie-Monitoring durchgeführt, das die Relevanz von Technologien im Problemfeld Radikalisierung und Extremismus beobachtet. In einer Auswertung von Strafverfahrensakten wird ein Fokus auf die Anwendungspraxis und die Wirkungsweisen des Terrorismusstrafrechts gelegt und die biografischen Verläufe terroristischer Akteure und Akteurinnen analysiert. Es wird zusammengefasst, dass sich 2021 im Kontext der Coronapandemie ein ideologisch diffuses politisch motiviertes Radikalisierungsgeschehen entfaltet hat, wobei rechtsaffine, populistische bzw. verschwörungstheoretische sowie systemkritisch-demokratiedistante Weltanschauungen dominieren.
Straftäter, denen gegenüber in den Jahren 1999/2000 anlässlich eines Sexualdeliktes Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, bilden die Probanden der vorliegenden Untersuchung. Im Zentrum des Forschungsinteresses stand die Frage, wie es Strafgerichte mit der Ermittlung, Prüfung und Darstellung täter- und tatbezogener Faktoren halten, und zwar nicht nur in den Urteilen, die zur Anordnung der Maßregel führten, sondern auch in zuvor gegenüber den Probanden ergangenen Entscheidungen, die häufig ebenfalls auf erhebliche Tatvorwürfe zurückgehen. Im Rahmen der dafür durchgeführten Strafaktenanalyse fand die Frage nach Häufigkeit und Inhalt forensisch-psychiatrischer Begutachtungen besondere Beachtung. Den Ergebnissen der Studie sind Ausführungen zur Entwicklung der gesetzlichen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - bis hin zu jenen Änderungen, die am 1. Januar 2011 in Kraft traten - sowie zur Praxis der Anordnung und Unterbringung vorangestellt. Ergänzt werden die Darlegungen durch acht ausführliche Fallskizzen, die sich im Anhang befinden, aber dennoch auch einen Einstieg in die Thematik bieten können.
Ein Merkmal, das uns und unser Leben entscheidend prägt, ist das Geschlecht. Allerdings ist auch in der Kriminologie das Mann-Sein immer noch das Maß aller Dinge, was sich schon darin zeigt, dass es den Terminus "Männerkriminalität" nicht gibt, wohl aber denjenigen der "Frauenkriminalität", mit dem Täterinnen als "Abweichung von der Abweichung" herausgestellt werden. Ein besonders irritierender doppelter Normverstoß liegt vor, wenn Frauen mit Gewalt- oder Sexualdelikten in Erscheinung treten. Diese Täterinnen werden in der Öffentlichkeit - wenn ihr Verhalten nicht sowieso übersehen oder bagatellisiert wird - als Opfer (ihrer Vergangenheit oder Gegenwart), Ungeheuer oder pathologischer Fall wahrgenommen. Aber nur wer Frauen als "wirkliche" Täterinnen - und zwar auch und gerade im Gewalt- und Sexualbereich - akzeptiert, kann zum einen ihre Opfer bemerken und zum anderen ihre geschlechtstypischen Sozialisations- und Lebensbedingungen wahrnehmen. Dies ist zwingende Voraussetzung, um mit ihnen erfolgreich arbeiten und weitere Taten verhindern zu können. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) führte im Oktober 2008 eine interdisziplinäre Fachtagung zu dem Thema "Täterinnen - Befunde, Analysen, Perspektiven" durch, deren Ergebnisse im vorliegenden Band dokumentiert sind.
Gewalt gilt in unserer Gesellschaft als unannehmbare Form persönlicher Auseinandersetzung, der durch möglichst lückenlos angelegte Tatbestände des Strafrechts zu begegnen ist. Dabei geht es nicht nur um Gewaltkriminalität auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Seit einigen Jahren werden in Gesetzgebung, Polizei und Strafrechtspraxis, aber auch durch Frauenhäuser, Einrichtungen der Jugendhilfe, Beratungsstellen und nichtstaatliche Organisationen vielfältige Anstrengungen gegen Gewalt im privaten Raum unternommen. Dabei werden strafrechtliche Verbote zunehmend durch flankierende Regelungen wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Gewaltschutzgesetz ergänzt. Der vorliegende Band geht zurück auf eine 2006 von der KrimZ veranstaltete Fachtagung und bietet einen praxisbezogenen Überblick über aktuell bedeutsame Formen von Gewalt in Partnerbeziehungen und in der Familie. In diesem Zusammenhang greift er die neuesten Entwicklungen in der Rechts- und Kriminalpolitik ebenso auf wie praktische Präventionsansätze und -modelle.
Seit mehreren Jahren richtet sich die öffentliche Aufmerksamkeit verstärkt auf Formen der Kriminalität, die durch Ideologien oder Vorurteile bestimmt sind. Dies gilt z. B. für „Hasskriminalität" gegen (vermeintliche) Angehörige von Minderheiten, für „politisch motivierte Kriminalität" gegen Repräsentanten oder Symbole eines Staates, der von den Tätern gewaltsam bekämpft wird, aber auch - spätestens seit dem 11. September 2001 - für Straftaten militanter Islamisten. Die Motive für solche Straftaten werden häufig unter dem Begriff des „Extremismus" zusammengefasst, der damit in einem weiteren Sinne als dem polizeilichen Verständnis verwendet wird. In Kooperation mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) am 24. und 25. November 2005 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung zu dem Thema „Extremistische Kriminalität - Kriminologie und Prävention". Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Veranstaltung. Die Schriftfassungen der Referate werden dabei ergänzt durch eine „Bibliographie zur extremistischen Kriminalität", die das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit der Bibliotheken des Bundeskriminalamtes und der KrimZ ist. Ziel der Tagung war es, den aktuellen Erkenntnisstand zu Kernpunkten der Thematik aus unterschiedlicher Perspektive zu betrachten und zu diskutieren sowie Perspektiven für die Zukunft, namentlich Möglichkeiten der Prävention, aufzuzeigen.
Exhibitionistische Handlungen galten lange Zeit als harmlose Sexualdelikte, ein Exhibitionist als Paradebeispiel des monotropen Sexualdelinquenten, der lebenslang bei einem einzigen Tatmuster bleibt. In der Diskussion über den richtigen Umgang mit Sexualstraftätern, die mehrfach Verschärfungen des Sexualstrafrechts zur Folge hatte, spielten exhibitionistische Taten zunächst keine Rolle. Aufgeschreckt durch einige Männer, die vor gravierenderen Sexualdelikten schon mit Exhibitionen aufgefallen waren, und vermeintlich abgesichert durch empirische Befunde, nach denen ein derartiges Steigerungsverhalten so selten nicht sei, werden Exhibitionisten nunmehr als "gewalttätige Sexualverbrecher im Wartestand" gesehen. Ausgehend von der Studie „Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern", die die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) durchführte, wird die Frage, ob exhibitionistische Handlungen „Einstiegsdelikte" in spätere sexuell motivierte Gewaltkriminalität sein können, aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Jutta Elz stellt die rechtlichen Grundlagen und Widersprüche des § 183 StGB dar und wertet Dunkelfeldstudien und Rechtspflegestatistiken aus. Hans-Ludwig Kröber beschreibt die Erscheinungsformen des Exhibitionismus und erläutert darauf bezogene psychodynamische, ethologische und psychiatrische Theorien. Im Kontext der Daten der KrimZ-Studie zeigt Jutta Elz anschließend den bisherigen Wissensstand zum Steigerungsverhalten von Exhibitionisten und die damit verbundenen inhaltlichen und methodischen Probleme auf. Jörg-Martin Jehle und Sabine Hohmann-Fricke dokumentieren anhand von Bundeszentralregistereintragungen die Rückfälligkeit von über 1.000 Personen, die wegen exhibitionistischer Straftaten verurteilt wurden. Schließlich analysiert Hans-Ludwig Kröber die Frage anhand der Fallgeschichten von begutachteten Probanden, die exhibitionistische Taten und zudem Sexualdelikte mit Körperkontakt begangen hatten.
Erst in den letzten Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nicht lediglich Opfer von Sexualstraftaten sind, sondern auch als sexuell deviante Täter in Erscheinung treten. So war nach der Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2002 etwa jeder vierte Tatverdächtige, dem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde, unter 21 Jahre alt. Deshalb, aber auch aufgrund des Befundes, dass ein erheblicher Teil der erwachsenen Sexualstraftäter bereits in jungen Jahren mit sexuellen Übergriffen auffällt, ist es zum effektiven Schutz junger Menschen vor sexueller Gewalt erforderlich, möglichst frühzeitig einsetzende Interventionsstrategien zu entwickeln. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant daher die Durchführung eines Modellprojektes "Qualitätsstandards für den professionellen Umgang mit minderjährigen sexuell devianten Tätern und Täterinnen". Zur Vorbereitung dieser Maßnahme wurde die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ), die sich seit mehreren Jahren mit Fragen der Sexualdelinquenz befasst, beauftragt, die vorliegende Bestandsaufnahme zu erstellen. Nach einer detaillierten Aufbereitung der Daten amtlicher Rechtspflegestatistiken werden verschiedene empirische Studien zur Sexualdelinquenz junger Menschen dargestellt. In einer Sonderauswertung werden jugendspezifische Ergebnisse aus dem 2002 bis 2006 durchgeführten Projekt der KrimZ zur "Legalbewährung und kriminellen Karriere von Sexualstraftätern" präsentiert. Die Zusammenschau richtet sich insbesondere an all jene Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit - etwa in Beratungsstellen und Jugendämtern, bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht - mit sexuell devianten jungen Tätern konfrontiert sind. Gleichzeitig zeigt sie weitergehenden Forschungsbedarf auf, auch im Hinblick auf die wissenschaftliche Begleitung laufender und zukünftiger therapeutischer Behandlungsmaßnahmen.
Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) befasst sich seit Ende 1996 in einem mehrstufigen Forschungsvorhaben mit der Thematik "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern". Im Rahmen dieses Projektes sind bereits drei separate Bände in der Schriftenreihe "Kriminologie und Praxis" erschienen. Während die bisherigen Publikationen die Ergebnisse zu den sexuellen Missbrauchs- bzw. Gewaltdelikten zum Gegenstand haben bzw. auf Täter abstellen, bei denen aus Anlass einer Sexualstraftat eine Maßregel nach §§ 63, 64 StGB angeordnet wurde, widmet sich die vorliegende Studie jenen Tätern, die laut Bundeszentralregister im 1. Halbjahr 1987 in der DDR wegen der Begehung eines Sexualdeliktes rechtskräftig verurteilt worden waren. Nach einem Überblick über die einschlägigen Straftatbestände in der DDR und die dortige statistische Erfassung der (Sexual-)Delinquenz wird das Design der Studie vorgestellt. Der Erhebungsgruppe gehören 148 Personen an. Die Verlaufsstudie wird in zwei Schritten durchgeführt: (1) Analyse von Bundeszentralregisterauszügen zur Ermittlung der auszuwertenden Verfahren sowie zur Erhebung eventueller Vorbelastungen und Folgeverurteilungen der Probanden, (2) Auswertung der Strafakten zu den jeweiligen Bezugsentscheidungen aus dem ersten Halbjahr 1987. Es folgt die Präsentation der Projektergebnisse, wobei die Untersuchungsgruppe für eine differenziertere Betrachtung nach Delikten (Sexueller Missbrauch, Sexuelle Gewaltkriminalität, Sexuelle Belästigung) unterteilt wird. Dabei werden die Täter zunächst - unabhängig von der Frage der Rückfälligkeit - hinsichtlich biographischer Merkmale dargestellt, gefolgt von Daten, die sich mit dem Tatgeschehen und dem Ermittlungsverfahren sowie der Verurteilung und der Amnestie aus 1987 befassen. Danach wird der Rückfallaspekt zuerst im Hinblick auf entsprechende Quoten, sodann unter dem Gesichtspunkt von Art und Anzahl der Rückfalltaten betrachtet, schließlich werden Karrieretypen aufgezeigt. Im Anschluss werden einige mögliche Erklärungsansätze für die extrem hohe Quote der (einschlägig) Rückfälligen diskutiert und dabei auch die Rückfallgeschwindigkeit thematisiert. Anhand eines Extremgruppenvergleichs zwischen einschlägig Rückfälligen und solchen, die sich hinsichtlich der Begehung von Sexualstraftaten bewährten, werden Risikofaktoren ermittelt und erörtert.
Das Problem der illegalen Zuwanderung gewinnt seine besondere Brisanz maßgeblich aus den Aktivitäten professioneller Schleuser. Tragödien wie die von Dover im Juni 2000, als englische Zollbeamte in einem Container die Leichen von 58 erstickten Chinesen entdeckten, stellen dramatisch unter Beweis, dass geschleuste Migranten teilweise unter erbärmlichen Transportbedingungen wie Frachtgut behandelt werden. Das Geschäft mit der Ware Mensch ist äußerst lukrativ: Mittlerweile gilt die organisierte Schleuserkriminalität als ähnlich einträglich wie der organisierte Drogenhandel. Deutschland hat sich dabei zu einem Zentrum für die Aktivitäten gewerbsmäßiger Schleuser entwickelt. Vor diesem Hintergrund herrscht in der kriminalpolitischen Diskussion ein sehr weitgehender Konsens darüber, dass der effektiven Bekämpfung dieser besonderen Form kriminellen Verhaltens hohe Priorität einzuräumen ist. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) veranstaltete am 22. und 23. November 2001 in Dresden eine Fachtagung zu dem Thema „Illegale Migration und Schleusungskriminalität". Anlass für die KrimZ, diese Tagung durchzuführen, bildete ihr seit 1997 durchgeführtes Forschungsprojekt zur Verurteilungspraxis der deutschen Gerichte auf dem Gebiet der Schleuserkriminalität, das auf eine Initiative des Bundesministeriums des Innern zurückgeht. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse der Veranstaltung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Perspektive von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde.
In der kriminalpolitischen Diskussion, in der Praxis der Strafrechtspflege und nicht zuletzt auch in der medialen Darstellung von Kriminalität nehmen Tötungsdelikte schon immer eine besondere Rolle ein, obwohl lediglich 0, 1 % aller polizeilich registrierten Straftaten Mord und Totschlag betreffen. Der Hauptgrund dafür ist wohl darin zu sehen, dass die vorsätzliche Tötung eines Menschen keine bloße Normverletzung ist, sondern den Bruch eines zentralen gesellschaftlichen Tabus bedeutet. Wer einen anderen Menschen tötet, überschreitet damit eine letzte Grenze transkulturell geltender Regeln. Die Unwiederbringlichkeit eines ausgelöschten Lebens konstituiert eine Tatschwere, die sich nicht nur in ihrem Ausmaß, sondern auch in ihrer Qualität von anderen Delikten deutlich abhebt. Diese Sonderstellung der Tötungskriminalität gebietet eine außergewöhnliche Sensibilität im Umgang mit Tätern und Opfern - fernab von pauschalen Bewertungen und Handlungskonzepten. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse einer vom 25. bis 27. April 2001 in Wiesbaden durchgeführten Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ), in deren Rahmen das komplexe Thema „Tötungsdelikte" aus der Perspektive von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde.
Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) befasst sich seit Ende 1996 im Rahmen eines mehrstufigen Forschungsvorhabens mit der Thematik "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern". Neben der grundlegenden Frage, wie häufig wegen eines Sexualdeliktes Verurteilte rückfällig werden, war zentrales Interesse der Studie, Merkmale des Täters, seiner Tat(en) sowie der justitiellen Reaktion zu erfassen und angenommene Zusammenhänge zwischen diesen Daten und Legalbewährung bzw. Rückfälligkeit zu bestätigen oder zu verwerfen. Um über einen ausreichend langen Beobachtungszeitraum zu verfügen, wurden Erhebungsgruppen zu Personen gebildet, die im 1. Halbjahr 1987 wegen der Begehung ausgewählter Sexualstraftaten sanktioniert worden waren. Die Untersuchung bezieht sich auf drei Hauptgruppen: "Sexuelle Missbrauchsdelikte" (§§ 174, 176 StGB a.F.), "Sexuelle Gewaltdelikte" (§§ 177, 178 StGB a.F.) und "Sexuelle Belästigungsdelikte" (§ 183 StGB). Hinzu kamen Täter, bei denen aus Anlass einer solchen Straftat eine Maßregel nach §§ 63, 64 StGB angeordnet worden ist bzw. eine Verurteilung in der ehemaligen DDR erfolgt war.
Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse zu den sexuellen Gewaltdelikten. Zunächst werden - neben den bisherigen Erkenntnissen zu Legalbewährung und Rückfälligkeit von Sexualstraftätern - Umfang, Struktur und Entwicklung der sexuellen Gewaltkriminalität dargestellt. Der Hauptteil, der die Ergebnisse der Studie zum Gegenstand hat, widmet sich den gewalttätigen Sexualstraftätern zuerst in ihrer Gesamtheit, also unabhängig von der Frage einer späteren eventuellen Rückfälligkeit. Dabei werden sowohl täter- und tatbezogene Merkmale wie auch solche des Ermittlungsverfahrens, der Verurteilung und der Strafvollstreckung aufgegriffen. Im Anschluss wird der Rückfallaspekt zunächst anhand entsprechender Quoten, sodann unter Karrieregesichtspunkten diskutiert. Schließlich werden im Rahmen eines Extremgruppenvergleichs - nach Darstellung der neuerlichen Straftaten sowie der Rückfallgeschwindigkeit - die oben genannten Merkmale hinsichtlich ihrer Relevanz für neuerliche Straffälligkeit erörtert.
Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) befasst sich seit Ende 1996 im Rahmen eines mehrstufigen Forschungsvorhabens mit der Thematik "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern". Neben der grundlegenden Frage, wie häufig wegen eines Sexualdeliktes Verurteilte rückfällig werden, ist zentrales Interesse der Studie, Merkmale des Täters, seiner Tat(en) sowie der justitiellen Reaktion zu erfassen und angenommene Zusammenhänge zwischen diesen Daten und Legalbewährung bzw. Rückfälligkeit zu bestätigen oder zu verwerfen. Dazu wurden Erhebungsgruppen zu Personen gebildet, die im 1. Halbjahr 1987 wegen der Begehung ausgewählter Sexualstraftaten sanktioniert worden waren. Grundlage der Untersuchung sind neben Bundeszentralregister-Auskünften die Strafakten der jeweiligen Bezugsentscheidung. Die ausgewählten Straftatbestände führten zu den Hauptgruppen: "Sexuelle Missbrauchsdelikte" (§§ 174, 176 179 StGB a.F.), "Sexuelle Gewaltdelikte" (§§ 177, 178 StGB) und "Sexuelle Belästigungsdelikte" (§§ 183, 183a StGB). Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse zu den sexuellen Missbrauchsdelikten. Die Darstellung der Daten zu den sexuellen Gewalt- und Belästigungsdelikten erfolgt in einer separaten Veröffentlichung. In einem einführenden Kapitel werden Umfang, Struktur und Entwicklung der Sexualkriminalität dargelegt. Der Ergebnisteil beginnt - zunächst unabhängig von der Frage der Rückfälligkeit - mit einer Darstellung der biographischen und tatbezogenen Merkmale jener Sexualstraftäter, die wegen (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurden. Es folgen Daten, die sich den Ermittlungsverfahren, den Urteilen und der Strafvollstreckung widmen. Im Anschluss wird der Rückfallaspekt zunächst im Hinblick auf entsprechende Quoten, sodann in Form eines Extremgruppenvergleichs aufgegriffen. Weiter wird auf die Rückfallgeschwindigkeit eingegangen. Ein abschließendes Kapitel widmet sich jenen Tätern, die Schutzbefohlene sexuell missbraucht haben.
Es wird ein Gutachten des Kriminologen Rudolf Egg vorgestellt, welches für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV des Landtags Nordrhein-Westfalens im Hinblick auf die Geschehnisse in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 erstattet wurde. Ziel des Gutachtens ist es, insbesondere die damals verübten Straftaten zu typisieren sowie einer allfälligen Organisationsstruktur der Täter nachzugehen. Hierfür wurden 1022 anonymisierte Strafanzeigen ausgewertet. Im Rahmen der Analyse der Strafanzeigen kommen nicht nur die verübten Delikte und deren statistische Verteilung zur Sprache, sondern unter anderem auch Ort sowie Zeit der Tatbegehung. Es wird gezeigt, dass die Opfer nur wenig zu einer hinreichenden Täterbeschreibung beitragen konnten. Vereinzelt wurden in den Strafanzeigen die Tätigkeit der Polizei sowie die Anzahl der anwesenden Beamten bzw. Beamtinnen thematisiert. Eine Absprache zur Tatbegehung unter allen Tätern wird allein schon ob ihrer Vielzahl als kaum wahrscheinlich eingeschätzt. Es wird vermutet, dass die massive Begehung von Eigentums- sowie Sexualdelikten in dem Gefühl der Täter, sie könnten in der Menschenmasse anonym agieren und man befinde sich in einem rechtsfreien Raum, ihre Grundlage hatte. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine hinreichende Betrachtung der Vorfälle die Auswertung weiterer Datenquellen erforderlich ist, vor allem um darauf basierend präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Aktuell werden Angriffe gegen Rettungsdienstpersonal medial und politisch vermehrt diskutiert, was u. a. politische Initiativen und Gesetzesänderungen zur Folge hat. Es wird konstatiert, dass die wissenschaftliche Studienlage in Deutschland insbesondere in Hinsicht auf die Prävalenzen solcher Vorfälle lückenhaft ist. Zwischen Mai bis August 2021 wurden im Rahmen einer Langzeitbefragung das Rettungsdienstpersonal mit Hilfe eines Onlinefragebogens befragt und qualitative Interviews mit Experten und Expertinnen bzw. Betroffenen geführt. Neben den Häufigkeiten von Gewaltdelikten wurden Eskalationsfaktoren sowie Folgen der Vorfälle für die betroffenen Einsatzkräfte erhoben. Es zeigt sich, dass Angriffe, insbesondere verbaler Art, zum Arbeitsalltag von Rettungsdienstpersonal gehören. Im Durchschnitt wurden wöchentlich 29 % der Befragten beleidigt, belästigt oder verbal bedroht. Pro Woche waren 8 % der Befragten körperlichen Angriffen ausgesetzt. Die Betroffenen äußern den Wunsch nach Nachbetreuung und eine Anpassung der Ausbildungslage. Empfohlen werden Schulungen, die für Gefahren sensibilisieren, Deeskalationsansätze in den Blick nehmen und Eigensicherung thematisieren.
Nach einem Überblick über die Entwicklung von Gewalt gegen Bedienstete der Polizei, des Rettungswesens und gegen Hilfeleistende der Feuerwehr anhand von Hellfelddaten der Polizeilichen Kriminalstatistik wird der Stand der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Gewalt gegen Rettungskräfte in Deutschland untersucht. Die Befunde aus den vorgestellten empirischen Studien werden hinsichtlich folgender Merkmale dargestellt: (1) Art und Umfang der Gewalt, (2) Situative Merkmale der Angriffssituation, (3) Merkmale der angreifenden Personen, (4) Merkmale der von Gewalt Betroffenen und Folgen des Angriffs, (5) Meldehäufigkeit und Dunkelzifferrelation, (6) Vorbereitung auf Konfliktsituationen und Nachbereitung von Gewalterfahrungen. Im Anschluss werden diskutierte Handlungsempfehlungen und Präventionsansätze dargestellt. Die Sekundäranalyse zeigt Forschungsdesiderata auf, die im Einzelnen benannt werden.
Anhand einer Online-Befragung wurde die Prävalenz sexueller und physischer Viktimisierung in der Studienzeit differenziert nach den Kategorien feste Beziehung, Date und One-Night-Stand an einer Stichprobe 167 männlicher und weiblicher Studierender der Universität Mainz (Befragungszeitraum: Juli 2014). Die Gewalterfahrungen wurden in zwei Schweregraden erfasst. Von den Befragten berichteten 41,1 % minderschwere und 8,9 % schwere Gewalterfahrungen. Während die Prävalenz sexueller Viktimisierung für Studentinnen signifikant höher war, gab für beide Schweregrade ein höherer Prozentsatz männlicher Teilnehmer an, körperliche Gewalt erfahren zu haben. Minderschwere Gewalterfahrungen kamen generell am häufigsten in festen Beziehungen, schwere sexuelle Gewalterfahrungen am häufigsten bei Dates vor. Der Zusammenhang zwischen Viktimisierungserfahrungen in verschiedenen Beziehungstypen war moderat bis hoch. Am stärksten war die Assoziation sexueller Viktimisierung zwischen Dates und One-Night-Stands. Obwohl durch den geringen Stichprobenumfang nur bedingt von generalisierbaren Ergebnissen ausgegangen werden kann, ähneln die Prävalenzen denen anderer Studien. Die Ergebnisse legen demnach u. a. nahe, Dates als Risikosituationen sexueller Viktimisierung zu untersuchen.
Der sexuelle Mißbrauch von Kindern zählt zu jenen Straftaten, denen weite Teile der Bevölkerung mit besonders großem Unverständnis und offener Ablehnung gegenüberstehen. Diese Grundhaltung verstärkt sich regelmäßig bei Bekanntwerden neuer, spektakulärer Vorfälle, insbesondere dann, wenn bereits einschlägig vorbestrafte Personen als Täter ermittelt werden. Auch in der offiziellen Kriminalpolitik wird dem Schutz potentieller Opfer des sexuellen Kindesmißbrauchs ein zunehmend hoher Stellenwert eingeräumt. Angesichts der hohen Aktualität dieses Problemfeldes liegt zwar eine Vielzahl entsprechender Publikationen vor, es zeigen sich jedoch Erkenntislücken zur Rückfälligkeit von Sexualstraftätern oder zur Therapie von Mißbrauchsopfern. Vor diesem Hintergrund führte die Kriminologische Zentralstelle im November 1998 eine Fachtagung in Wiesbaden durch, deren Ergebnisse in diesem Band dokumentiert werden. Die Beiträge behandeln u.a. folgende Themen: (1) KrimZ-Projekt "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern", (2) Studie zur Rückfälligkeit von entlassenen Patienten des Maßregelvollzuges gem. § 63 StGB, (3) Ermittlungsverfahren bei sexuellem Kindesmißbrauch und Probleme der Strafverteidigung, (4) Begutachtung und Prognose bei Sexualstraftätern, (5) Ambulante Behandlung von Sexualstraftätern sowie Therapie im Straf- und Maßregelvollzug, (6) Viktimologische Aspekte des sexuellen Kindesmißbrauchs, (7) Beurteilung des Realitätsgehalts von Kinderaussagen über sexuellen Mißbrauch, (8) Symptome und Auffälligkeiten nach Sexualdelikten sowie Therapieformen für Mißbrauchsopfer.
Als Femizid wird die Tötung von Mädchen oder Frauen aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet. Eine Debatte zu verschiedenen Formen von Partnertötungen mit weiblichen Opfern vor dem Hintergrund hierarchisch geprägter Geschlechterverhältnisse wird in anderen Ländern seit einiger Zeit geführt, fand aber in Deutschland erst in jüngster Zeit Eingang in den wissenschaftlichen Diskurs. Nach einer Übersicht über die Verwendung des Begriffs Femizid und die dazugehörenden Debatten in verschiedenen Ländern und Kulturkreisen werden mögliche Erscheinungsformen und Prävalenzen aufgezeigt. Auf Fragen der aktuellen strafrechtlichen und kriminalpolitischen Handhabung von Femizid im Aus- und Inland wird eingegangen.
In der jüngeren Vergangenheit wird medial und politisch über die Frage eines Anstiegs der sog. Messerkriminalität sowie über einen mutmaßlichen Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit der Täter/-innen diskutiert. Anhand von Daten aus Rheinland-Pfalz werden aktuelle empirische Ergebnisse über das Phänomen der Messerkriminalität berichtet. Ausgehend von einer Erhebung des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz wurden zu diesem Zweck Urteilstexte von insgesamt N = 519 rechtskräftig wegen schwerer Gewaltkriminalität abgeurteilten Personen ausgewertet, die sich auf Aburteilungen des Jahres 2013 (n = 253) und des Jahres 2018 (n = 266) beziehen. Die Ergebnisse zeigen, dass es keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen Messerkriminalität und schwerer Gewaltkriminalität insgesamt hinsichtlich der untersuchten Variablen, insbesondere der Staatsangehörigkeit, gibt. Auch ein massiver Anstieg der Messergewalt von 2013 auf 2018 konnte nicht nachgewiesen werden. Lediglich der Unterschied zwischen Messerkriminalität und genereller schwerer Gewaltkriminalität hinsichtlich der Schuldfähigkeitsbeurteilung war für beide Jahrgänge hochsignifikant. Es wird geschlussfolgert, dass auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse kein unmittelbarer kriminalpolitischer Handlungsbedarf abgeleitet werden kann.
Migration und Kriminalität
(2021)
Die Beiträge des in zweiter, korrigierter Auflage erschienenen Sammelbandes, die überwiegend auf eine Tagung der KrimZ im Herbst 2019 zurückgehen, nehmen vielfältige öffentliche Diskussionen zum Anlass einer näheren Auseinandersetzung mit dem kriminologischen Dauerthema „Migration und Kriminalität“. Der erste Teil beginnt mit einem Überblicksbeitrag von Hacı-Halil Uslucan (Essen), der die Gewaltbelastungen von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte und Möglichkeiten der Prävention in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt. Kaan Atanisev, Rita Haverkamp und Fynn Kunkel (Tübingen) berichten aus einer aktuellen empirischen Untersuchung über Migration und Sicherheit in der Stadt, genauer: in ausgewählten Quartieren deutscher Großstädte. Christian Walburg (Münster) resümiert Forschungsbefunde über Zusammenhänge zwischen Migration, Integration und Kriminalität. Winnie Plha und Rebecca Friedmann (Berlin) schreiben über psychosoziale Aspekte von Radikalität und Extremismus, also von Phänomenen, die keineswegs zwingend mit Migration in Verbindung stehen müssen. Im zweiten Teil beschreiben Michael Kubink und Carolin Springub (Köln) den Strafvollzug am Beispiel von Nordrhein-Westfalen als „Integrationseinrichtung“. Christian Eifert (Gießen) bietet einige Einblicke in eine Untersuchung über Zuwanderer in den hessischen Anstalten des Jugendstrafvollzugs. Schließlich zeigt Marita Henderson (Haina) anhand der Praxis einer Klinik des psychiatrischen Maßregelvollzugs, welche Besonderheiten bei Therapie und Entlassung zu beachten sind, wenn Patientinnen und Patienten nicht deutsche Staatsangehörige sind.
Die vorgestellte Untersuchung basiert auf Daten der im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellten Rückfallstatistik. Für die statistische Analyse wurden in einer Vollerhebung 1994 alle im Bundeszentralregister (BZR) registrierten Personen mit einer relevanten Bezugsentscheidung abgesammelt. Diese Probanden wurden über einen Rückfallzeitraum von vier Jahren verfolgt. Die Absammlung der Folgedaten wurde für das Bezugsjahr 1998 im Jahr 1999 durchgeführt. Die Sonderauswertung zur Rückfälligkeit bei Gewaltkriminalität zeigt u.a., dass die meisten Gewaltdelikte der Körperverletzung zugeordnet werden können (80 %). Der Frauenanteil ist erwartungsgemäß niedrig, der Ausländeranteil niedriger als bei Nicht-Gewaltdelikten. Nach Art der Vor- und Folgeeintragungen wird ein einfaches Karrieremodell entworfen, das fünf verschiedene Verlaufsformen zeigt: Einmaltäter, Gelegenheitstäter, Aussteiger, Einsteiger und Serientäter. Die Ergebnisse zeigen, dass für die meisten Täter das Gewaltdelikt in der Bezugsentscheidung ein einmaliges Ereignis bleibt. 6,3 % werden den Serientätern zugeordnet, wobei über 80 % der Seriengewalttäter Serien-Körperverletzer sind.
MOTRA-Monitor 2020
(2021)
Im ersten, künftig im Jahresrhythmus erscheinenden Bericht über die Tätigkeit des Forschungsverbundes MOTRA wird über die Anfangsphase berichtet, vom Dezember 2019 bis Anfang 2021. Der Forschungsverbund besteht aus universitären, behördlichen und zivilgesellschaftlichen Forschungseinrichtungen, die sich auf Initiative der Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus im Bundeskriminalamt (FTE) unter direkter kooperativer Mitwirkung des Lehrstuhls für Kriminologie an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg (UHH) zusammengeschlossen haben. Das Akronym MOTRA steht dabei für „Monitoring und Transferplattform Radikalisierung". Die Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Analysen nehmen aus verschiedenen Perspektiven (Prävention, Repression, Bekämpfung) unterschiedliche Formen gewaltaffiner Radikalisierungen und politischer Extremismen in den Blick. Mit dem Aufbau eines Monitoringsystems soll das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland fortlaufend, über regelmäßig wiederholte methodisch gleichartige Untersuchungen, in seinen verschiedenen Facetten beobachtet und analysiert werden. Gleichzeitig soll mit der Etablierung einer Austauschplattform zur Gestaltung eines direkteren, wechselseitigen Wissenstransfers zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik beigetragen werden. Angestrebt wird eine vergleichende phänomen- sowie ideologieübergreifende
Analyse im Zeitverlauf. Dargestellt werden Zielsetzungen und Forschungsdesigns einzelner (Teil-)Module von MOTRA sowie Ergebnisse eines ersten Monitorings bereits existierender empirischer Forschungsaktivitäten zu Radikalisierungsfragen.
Die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland wird dargestellt, wobei folgende Kriminalitätsbereiche detaillierter erörtert werden: (1) Gewaltkriminalität, (2) Sonstige Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, (3) Eigentums- und Vermögensdelikte, (4) Wirtschaftskriminalität, (5) Korruption, (6) Umweltstraftaten, (7) Internetkriminalität, (8) Delikte im Zusammenhang mit Drogen, (9) Organisierte Kriminalität und (10) Politisch motivierte Kriminalität. Berichtet wird zudem von speziellen Tätergruppen, wie Zuwanderern/-innen und Schleusern/-innen. Die strafrechtlichen Reaktionen (u. a. Strafverfahren, Ermittlungsverfahren, gerichtliches Verfahren, Täter-Opfer-Ausgleich) werden besprochen. Die Verwahrung im Straf- und Maßregelvollzug wird diskutiert, bevor auf die Entlassung aus dem Strafvollzug und auf die Strafaussetzung eingegangen wird. Die Rolle der Bewährungshilfe, der Sozialen Dienste der Justiz und der Strafentlassenenhilfe wird erörtert. In diesem Zusammenhang wird die Rückfallstatistik kurz dargestellt, bevor die Entwicklungen in der Kriminalprävention diskutiert werden. In einem gesonderten Kapitel werden Jugendliche als Opfer und Täter/-innen betrachtet, bevor eine kriminal- und rechtspolitische Schlussfolgerung folgt.
Migration und Kriminalität
(2021)
Die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland wird sowohl im Längs- und Querschnitt als auch im europäischen und internationalen Kontext dargestellt. Detaillierter erörtert werden folgende Kriminalitätsbereiche: (1) Gewaltkriminalität und ausgewählte Beziehungsdelikte, (2) politisch motivierte Kriminalität und Terrorismus, (3) Eigentums- und Vermögensdelikte, (4) Wirtschafts-, Umwelt- und Korruptionsdelikte, (5) Delikte im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen und (6) Straßenverkehrsdelikte. Berichtet wird zudem von speziellen Täter- und Opfergruppen, wie Kinder und Jugendliche, Zuwanderer und professionelle Tätergruppen bzw. Organisierte Kriminalität. Das Sicherheitsgefühl und die Kriminalitätsfurcht der Bevölkerung werden besprochen. Die Kriminalitätskontrolle durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte wird dargestellt, wobei insbesondere auf die Verwirklichung von Sanktionen und die Legalbewährung nach den strafrechtlichen Sanktionen eingegangen wird, bevor die Entwicklungen in der Kriminalprävention diskutiert werden.
Die Etablierung des Internets als sozialer Raum stellt die größte Umwälzung menschlicher Kommunikations- und Interaktionsformen der letzten Jahrzehnte dar. Bekannte Delinquenzformen wurden an die digitale Welt angepasst, entstanden sind aber auch neue, strafrechtlich relevante Äußerungsformen in der digitalen Kommunikation. Im Überblick werden kriminologische und forensische Erkenntnisse aus dem deutschsprachigen Raum zu Formen der Cyberkriminalität dargestellt, die im Kontext von Partnerschaft, Sexualität und Peerbeziehungen auftreten: Neben dem Cyberstalking und Cybergrooming wird auf Cyberbullying (oder -mobbing) sowie das (Love- oder Romance‑)Scamming eingegangen und es werden zentrale Forschungsergebnisse referiert. Die Darstellung dieser cyberkriminellen Ausdrucksformen verdeutlicht den stetigen Zuwachs an Bedeutung, den dieser Delinquenzbereich in den letzten Jahren verzeichnet, und unterstreicht gleichzeitig die Notwendigkeit einer spezifischen Cyberkriminologie dieser und anderer digitalen Delinquenzformen.
Zur Frage, warum Frauen weniger kriminell sind als Männer, reicht es nicht aus, einfach nur Ursachen für unterschiedliche Kriminalitätsbelastungen im Allgemeinen zu finden, sondern die spezifischen Tatstrukturen und Hintergründe von Taten durch Frauen müssen betrachtet werden. Um Kriminalität von Frauen zu verstehen, werden verschiedene, häufig durch Frauen begangene Delikte kursorisch dargestellt. Im Detail handelt es sich um Gewaltdelikte (Kindesmisshandlungen und -tötungen sowie Gewalt in Paarbeziehungen und der Altenpflege), Stalking, Vermögensdelikte und Falschaussagen. Die Darstellung zeigt Tatstrukturen, Motivlagen und Risikofaktoren auf, die kriminelle Aktivitäten von Frauen fördern. Festgestellt wird, dass sich die Begehungsweisen der Taten zwischen Frauen und Männern sowohl hinsichtlich der Deliktschwere als auch der Motivlage unterscheiden. Häufig werden die Taten in Situationen begangen, die sich einer formellen Kontrolle entziehen und im Dunkelfeld verbleiben. So begehen Frauen überproportional häufig Straftaten im sozialen Nahraum und insbesondere in Sorgeverhältnissen.
Der Beitrag betrachtet das Problemfeld Alkohol(missbrauch) und Kriminalität unter drei verschiedenen Gesichtspunkten. Nach einem kurzen historischen Rückblick zu Gustav Aschaffenburg (1900) werden in einem ersten empirischen Teil auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik und anderer Datenquellen Angaben zu Umfang und Qualität der alkoholbeeinflussten Straffälligkeit in Deutschland vorgestellt. Der nächste Abschnitt behandelt fünf verschiedene Hauptbereiche der alkoholbezogenen Kriminalität, z.B. die Straffälligkeit Alkoholkranker sowie den Alkoholismus von Rückfalltätern. Den unterschiedlichen Möglichkeiten der Verknüpfung von Alkohol und Kriminalität ist ein weiterer Abschnitt gewidmet, wobei vier verschiedene Verbindungsarten, u.a. auch Scheinzusammenhänge, diskutiert werden. Bezüglich der Frage, welche präventiven Schritte gegen Alkoholmissbrauch unternommen werden können, werden abschließend drei Modelle (Beschränkung des Verkaufs, Information und Aufklärung, soziokulturelles Entwicklungsmodell) vorgestellt. Angesichts des Umfangs der alkoholbezogenen Kriminalität betont der Verfasser die Notwendigkeit, bei kriminalpräventiven Maßnahmen im Suchtbereich neben der Drogenkriminalität verstärkt auch dieses Gebiet zu berücksichtigen.
Ziele der Regensburger Aufarbeitungsstudie waren die Dokumentation und analytische Aufbereitung der Gewalt in den Einrichtungen der Regensburger Domspatzen zwischen 1945 und 1995 aus soziologischer und kriminologischer Perspektive. Methodisch wurden hierzu verschiedene Quellen auf Basis eines qualitativen Forschungsansatzes kombiniert. Eine zentrale Grundlage waren ausführliche Erhebungen zu Biografien, Erfahrungen und Wahrnehmungen von 26 ehemaligen Schülern, die alle Jahrzehnte des Untersuchungszeitraums repräsentierten. Untersucht werden die berichteten Erfahrungen und Formen erlittener Gewalt und ihrer Folgen. Auf strukturelle Ursachen der Gewalt wird eingegangen und das Gewaltverhalten von Funktionsträgern analysiert. Anschließend werden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gewalt und zur Prävention gegeben.
Anlässlich einer Verlaufsuntersuchung zu "Legalbewährung und kriminellen Karrieren von Sexualstraftätern" wird die Rückfälligkeit von 252 Tätern, die im ersten Halbjahr 1987 wegen eines sexuellen Gewaltdeliktes verurteilt worden sind, anhand der Strafakten und Bundeszentralregisterauszügen untersucht. Dargestellt werden Rückfallquoten, Rückfallgeschwindigkeit und Rückfalltaten, die Bedeutung von Vorstrafenbelastung, Tatalter und Tatgeschehen sowie Auswirkungen von Entscheidungen im Rahmen des Strafverfahrens. Ein Extremgruppenvergleich zwischen nicht Rückfälligen, nicht einschlägig Rückfälligen und einschlägig Rückfälligen wird unter den genannten Fragestellungen durchgeführt. Es zeigt sich, dass Täter mit einer frühzeitigen Begehung des ersten Sexualdelikts eine schlechtere Legalbewährung aufweisen. Auch finden sich bei 35 % der einschlägig Rückfälligen schon entsprechende Vortaten, während dies ansonsten nur bei ungefähr jedem Zehnten der Fall ist. Auf Unterschiede in den Täter-Opfer-Beziehungen wird hingewiesen. Zudem werden die mittels einer Diskriminanzanalyse ermittelten Risikofaktoren wiedergegeben.
Es werden einschlägige Rückfalluntersuchungen und Sekundäranalysen aus den angloamerikanischen Ländern ausgewertet. Im Vordergrund stehen Arbeiten zu Sexualdelikten, die mit (physischer) Gewalt verbunden sind. Es zeigt sich, dass nur nach einer Klärung maßgeblicher Variablen wie Delikte, Tat- und Tätereigenschaften, Maßstab der erneuten Straffälligkeit, Dauer des Beobachtungszeitraumes sowie Behandlungs- bzw. Kontrolldaten sinnvolle Aussagen über Rückfallquoten möglich sind. Folgende Ergebnisse lassen sich u.a. hervorheben: Sexualstraftäter treten in geringerem Maße als andere Straftäter erneut strafrechtlich in Erscheinung. Die einschlägige Rückfälligkeit von Sexualstraftätern ist im Allgemeinen geringer als ihre sonstige erneute strafrechtliche Auffälligkeit. Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straftat steigt durch eine (schwere) strafrechtliche Vorbelastung erheblich. Junge (gewalttätige) Sexualstraftäter rezidivieren häufiger als ältere, insbesondere wenn spezielle Persönlichkeitsmerkmale vorliegen. Die Persönlichkeitsmerkmale von Vergewaltigern, die Mehrfach- oder Rückfalltäter sind, weichen von denen durchschnittlicher Männer häufig gravierend ab. In der Behandlung von Sexualstraftätern werden in den letzten Jahren zunehmend Erfolge bei der Rückfallvermeidung berichtet. Für die Gruppe der Vergewaltiger sind solche Effekte vergleichsweise bescheidener oder nicht vorhanden. Eine generelle Intensivierung ambulanter Kontrollmaßnahmen für Sexualstraftäter - als Ergänzung oder Alternative zum Strafvollzug oder in Verbindung mit therapeutischen bzw. sozialintegrativen Programmen - findet vor allem in den USA statt; die hierauf bezogene Rückfallforschung steckt noch in den Anfängen.