Bundesministerium der Justiz
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Die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland wird dargestellt, wobei folgende Kriminalitätsbereiche detaillierter erörtert werden: (1) Gewaltkriminalität, (2) Sonstige Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, (3) Eigentums- und Vermögensdelikte, (4) Wirtschaftskriminalität, (5) Korruption, (6) Umweltstraftaten, (7) Internetkriminalität, (8) Delikte im Zusammenhang mit Drogen, (9) Organisierte Kriminalität und (10) Politisch motivierte Kriminalität. Berichtet wird zudem von speziellen Tätergruppen, wie Zuwanderern/-innen und Schleusern/-innen. Die strafrechtlichen Reaktionen (u. a. Strafverfahren, Ermittlungsverfahren, gerichtliches Verfahren, Täter-Opfer-Ausgleich) werden besprochen. Die Verwahrung im Straf- und Maßregelvollzug wird diskutiert, bevor auf die Entlassung aus dem Strafvollzug und auf die Strafaussetzung eingegangen wird. Die Rolle der Bewährungshilfe, der Sozialen Dienste der Justiz und der Strafentlassenenhilfe wird erörtert. In diesem Zusammenhang wird die Rückfallstatistik kurz dargestellt, bevor die Entwicklungen in der Kriminalprävention diskutiert werden. In einem gesonderten Kapitel werden Jugendliche als Opfer und Täter/-innen betrachtet, bevor eine kriminal- und rechtspolitische Schlussfolgerung folgt.
Die Praxis der Strafrechtspflege in Deutschland wird mit Hilfe von Statistiken für die Staatsanwaltschaft, der Strafverfolgung und der Strafgerichte aus dem Jahr 2017 und für die Polizei sowie für den Bereich des Strafvollzugs aus dem Jahr 2018 anhand folgender Kriterien beschrieben: (1) Straftaten (angezeigte und aufgeklärte Fälle) und Tatverdächtige, (2) Strafverfolgung, (3) Strafzumessung und Strafsanktionen (u. a. Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Maßregeln, Täter-Opfer-Ausgleich), (4) Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, (5) Justizvollzug und Maßregelvollzug (u. a. Belegung und Dauer), (6) Wiederverurteilungen und (7) Europäischer Vergleich. Festgestellt wird, dass die Gesamtzahlen der Straftaten und Straftäter seit zwei Jahrzehnten tendenziell abnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Trend in den Jahren 2015 bis 2017 unterbrochen wurde. Wird die Strafhärte – gemessen an der Gefangenenrate – betrachtet, kann Deutschland im europäischen Vergleich als weniger punitiv eingeordnet werden.
Das am 10.03.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen hat das Ziel, den Opfern von Stalking eine bessere Strafverfolgung zu ermöglichen, indem der bislang geltende Tatbestand der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers nicht mehr erforderlich ist. Mit dem neuen Gesetz ist es ausreichend, wenn das Täterverhalten dazu geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Zur Evaluation der geänderten Gesetzgebung werden drei Jahre nach Einführung der Gesetzesänderung die Justizverwaltungen der Länder sowie acht Opferschutzverbände postalisch befragt, wobei n = 15 Landesjustizverwaltungen und n = 5 Opferschutzverbände geantwortet haben. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften mehrheitlich aufgrund der gesetzgeberischen Änderungen eine erleichterte Beweisführung bei der Anwendung des § 238 StGB und die Möglichkeit eines frühzeitigen strafrechtlichen Einschreitens feststellen. Die weiterhin bestehende Problematik der unbestimmten Rechtsbegriffe (z. B. schwerwiegend, beharrlich) wird hervorgehoben. Zudem wird auf erhebliche praktische Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung von Stalking hingewiesen (z. B. fehlende Dokumentation von Seiten der Opfer, Verschleierung der Tathandlungen im Internet von Seiten der Täter/-innen, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen). Einstellungsgründe bei Verfahrenserledigung werden diskutiert. Die Opferschutzverbände kritisieren Ermittlungsbehörden dahingehend, dass sie die betroffenen Personen nicht ernst nehmen. Zudem wird die hohe Einstellungszahl bei Ermittlungsverfahren, die lange Ermittlungsdauer und die Strafhöhe moniert. Weitere Verbesserungsvorschläge werden abschließend diskutiert.
Die Praxis der Strafrechtspflege in Deutschland wird mit Hilfe von Statistiken für die Polizei, die Staatsanwaltschaft, der Strafverfolgung und der Strafgerichte aus dem Jahr 2013, für die Bewährungshilfe aus dem Jahr 2011 und für den Bereich des Strafvollzugs aus dem Jahr 2014 anhand folgender Kriterien beschrieben: (1) Straftaten (angezeigte und aufgeklärte Fälle) und Tatverdächtige, (2) Strafverfolgung, (3) Strafzumessung und Strafsanktionen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Maßregeln, Täter-Opfer-Ausgleich), (4) Bewährungshilfe, (5) Justizvollzug und Maßregelvollzug (u. a. Belegung und Dauer), (6) Wiederverurteilungen und (7) Europäischer Vergleich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahlen der Straftaten und Straftäter seit zwei Jahrzehnten tendenziell abnehmen.