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Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2023
(2025)
In der seit 20 Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2023 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten (in neun Fällen über 30 Jahre) in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 95 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2023 beendet wurde, wurden 63 (66,3 %) nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 15,3 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 18 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 11 Personen verstarben während der Strafverbüßung. Im Erhebungsjahr 2023 wird mit 56,8 Jahren ein leichter Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters zum Zeitpunkt der Vollzugsbeendigung festgestellt. Weitere Ergebnisse werden diskutiert.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2022
(2025)
In der seit 2002 laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2022 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Von den 116 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2022 beendet wurde, wurden 84 (72,4 %) nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Mit 94,8 % überwiegt der Anteil der männlichen Entlassenen. Im Durchschnitt haben die im Berichtsjahr entlassenen Gefangenen 18,7 Jahre im Justizvollzug verbracht. Die Hälfte war zum Entlassungszeitpunkt mindestens 54 Jahre alt. Die Mehrheit der Verurteilten verbüßte eine Haftstrafe wegen eines Tötungsdelikts und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei 15 Gefangenen erfolgte eine Auslieferung ins Ausland oder eine Ausweisung bzw. eine Überstellung zur Vollstreckung der Strafe. Während der Strafverbüßung verstarben 15 Personen, wobei in drei Fällen ein Suizid festgestellt wurde und in drei weiteren Fällen die Todesursache unbekannt ist. Weitere Ergebnisse werden diskutiert.