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Zentrale Aufgabe der Kriminologischen Dienste des Justizvollzugs in den deutschen Bundesländern ist es, den Strafvollzug wissenschaftlich zu begleiten und zu beraten. Hierzu führen die Kriminologischen Dienste eigene Forschungsprojekte durch. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Kriminologischen Dienste, nach einem entsprechenden Prüfverfahren externe Forschungsvorhaben zu begleiten und zu unterstützen. Kriterien sowie Rahmenbedingungen, die bei der Durchführung von externen Forschungsvorhaben in Gefängnissen zu beachten und Gegenstand der Prüfverfahren sind, werden erläutert. Gleichzeitig wird den von Jan Fährmann und Julian Knop (NK 2017, 251-261) sowie von Holger Schmidt (KJ 2016, 202-227) aufgeworfenen Fragen begegnet, ob Forschung von Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen im deutschen Strafvollzug überhaupt einer Prüfung unterliegen sollte und ob die verwendeten Prüfkriterien der Kriminologischen Dienste die Forschungsfreiheit beeinträchtigen.