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Institute
Die Kriminologischen Dienste (KD) der Bundesländer betreiben
eigene Forschungsprojekte im Justizvollzug und prüfen externe
Forschungsanliegen. Ablauf und Kriterien der Genehmigung
vollzugsexterner Forschungsprojekte werden vorgestellt. Anfragen oder
Anträge externer Forscher werden in der Regel an die KD weitergeleitet,
die diese nach folgenden Kriterien prüfen: (1) wissenschaftliche
Qualität, (2) ethische und datenschutzrechtliche Gesichtspunkte, (3)
organisatorischer Aufwand für den Justizvollzug, (4) Anwendungsbezug
und Nutzen. Nach Genehmigung obliegt es den Vollzugsanstalten, die
Umsetzung des Forschungsprojektes vor dem Hintergrund knapper
personeller Ressourcen zu prüfen. Eine Auswertung von in 2017 in Bayern
eingegangenen externen Forschungsanträgen zeigt, dass 75 % der Anträge
vom KD genehmigt wurden. Abschließend werden Empfehlungen zur
Durchführung empirischer Forschungsprojekte im Strafvollzug formuliert,
deren Nicht-Berücksichtigung die Wahrscheinlichkeit der Genehmigung
durch den KD verringert.
Thematisiert wird das Konzept der Deliktorientierung in der
Behandlung von Straftätern. Dabei werden die Aufarbeitung der Straftat
und die damit verbundenen Variablen (Tatleugnung,
Verantwortungsübernahme und Opferempathie) unter dem Gesichtspunkt des
Zusammenhanges mit der Legalprognose betrachtet. Bezüge zur aktuellen
Straftäterbehandlung werden analysiert und Lösungsmöglichkeiten für die
Praxis diskutiert. Nach hier vertretener Auffassung sollte sich die
Rechtspsychologie in Forschung und Praxis nicht ohne empirisch
abgesicherte Befunde auf sog. "state of the art" Konzepte wie die
deliktorientierte Vorgehensweise einlassen. Kritisiert werden u.a.
mögliche demotivierende oder stigmatisierende Wirkungen. Auch könnte
das Gruppensetting, in dem die Straftataufarbeitung üblicherweise
erfolgt, schädliche Effekte haben.