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Für eine Rückfallstudie, die sich am Kriterium Wiederinhaftierung orientiert, wurden diejenigen Personen aus der Datenbank des bayerischen Justizvollzuges ausgewählt, die zwischen April 2013 und Januar 2015 aus dem Jugendstrafvollzug in Freiheit entlassen wurden (n = 611). Bei einem durchschnittlichen Legelbewährungszeitraum von zwei Jahren kam etwa jeder Dritte erneut in Haft. Analysiert werden u.a. Zusammenhänge mit biographischen Belastungsfaktoren und mit einem festgestellten Behandlungsbedarf. Bestätigt wird nach den Ergebnissen die prognostische Bedeutung vieler dieser Faktoren und die Wahl der Wiederinhaftierung als Rückfallkriterium.
Ergebnisse eines Pilotprojektes zur Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im offenen Vollzug werden referiert. Das Pilotprojekt wurde von Juli 2011 bis Juli 2012 in der Justizvollzugsanstalt Ebrach an außenbeschäftigten jungen Strafgefangenen durchgeführt (n = 45). Ziel war es, sich mit der Technik der EAÜ im Praxisbetrieb vertraut zu machen sowie Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung im Strafvollzug zu erproben. Hierzu wurden (1) die technische Durchführung durch den Dienstleiter des offenen Vollzuges dokumentiert, (2) Interviews mit teilnehmenden Gefangenen durch Studenten der Universität Bamberg geführt (n = 9) und (3) Fragebögen zur anonymisierten Selbstauskunft durch die Strafgefangenen bearbeitet (n = 16). In der Praxis zeigten sich bei akzeptablem Tragekomfort häufig technische Probleme, die Systeme erwiesen sich als störanfällig und erforderten ein aufwendiges, auch für die Gefangenen belastendes Alarmmanagement. Die Akzeptanz der EAÜ durch die Gefangenen hängt nach den Ergebnissen vom konkreten Einsatzbereich ab. Als Alternative zum Freiheitsentzug wird sie positiv bewertet, bei entlassungsvorbereitenden Vollzugslockerungen als freiheitseinschränkend empfunden. Es werden Stigmatisierungseffekte und Diskriminierungen außerhalb des Vollzuges befürchtet. Die EAÜ wird nach Abschluss des Pilotprojektes als ergänzende Überwachungsmaßnahme nicht übernommen. Abschließend werden verschiedene Anwendungsszenarien im Strafvollzug diskutiert: Überwachung aufenthaltsbezogener Weisungen bei unbeaufsichtigten Vollzugslockerungen, Verhinderung von Entweichungen im offenen Vollzug, Überwachung des Aufenthaltes im geschlossenen Vollzug.
Das Behandlungsprogramm "Kurzintervention zur Motivationsförderung" soll in fünf einstündigen Sitzungen mittels strukturierter Einzelgespräche die Motivation Straffälliger stärken, um Problembereiche, die mit der eigenen Delinquenz zusammenhängen, zu verändern. Das Programm kann bei sehr unterschiedlichen Strafgefangenen zum Einsatz kommen, sofern diese ihre Tatschuld nicht leugnen. In den fünf Sitzungen werden (1) Problembereiche erkannt, (2) Ereignisketten, die zur Straffälligkeit geführt haben erarbeitet, (3) kurzfristige und langfristige Vorteile und Nachteile, die sich aus der Straftat ergeben, benannt, (4) Hemmnisse und förderliches Handeln auf dem Weg zur Verhaltensänderung identifiziert, (5) Erarbeitetes dokumentiert und ein Veränderungsplan entwickelt.
Es werden Forschungsergebnisse des Kriminologischen Dienstes Bayern zum Jugendstrafvollzug in Bayern dargestellt. Männliche Jugendstrafgefangene werden in Bayern in den Jugendstrafvollzugsanstalten Ebrach, Laufen-Lebenau und Neuburg-Herrenwörth und weibliche Jugendstrafgefangene in der Jugendstrafvollzugsanstalt Aichach untergebracht. Bei Vollzugsantritt erheben die jeweiligen Fachdienste mit zwei Erhebungsbögen soziodemografische Daten und schätzen zudem bestimmte Problematiken der Jugendlichen (z. B. Sprachkenntnisse, Aggressionsproblematik, Suchtproblematik) ein. Zum Ende der Haft werden in zwei Erhebungsbögen der Vollzugs- und Behandlungsverlauf sowie die Entlasssituation dokumentiert. Problematisiert wird die Operationalisierung der Daten für die Wirkungsforschung im Jugendstrafvollzug. Berichtet werden Ergebnisse zu Rückfallanalysen, die auf den bisher erhobenen Falldaten basieren. Ergänzend werden Forschungsergebnisse zum subjektiven Erleben der Jugendstrafgefangenen und ihrer speziellen Bedarfe (z. B. schulische und berufliche Maßnahmen, Arbeitstherapie) angeführt, die im Rahmen von psychologischen Masterarbeiten erhoben worden sind. Abschließend werden Herausforderungen für die vom Bundesverfassungsgericht 2006 festgeschriebene Evaluierung des Jugendstrafvollzugs benannt.
Nach einer einleitenden Darstellung der Bedeutsamkeit von Motivation für die Behandlung von Straftätern werden Methode und Wirksamkeit der motivierenden Gesprächsführung erörtert. Sodann wird eine im neuseeländischen Strafvollzug auf Basis der motivierenden Gesprächsführung entwickelte Kurzintervention ("short motivational programme", SMP) vorgestellt. Im Rahmen des SMP sollen in vier Sitzungen Nachteile der Aufrechterhaltung krimineller Verhaltensweisen sowie Vorteile einer Verhaltensänderung erörtert und dadurch Änderungsprozesse in Gang gesetzt werden. Abschließend wird die Anwendbarkeit einer adaptierten Fassung des SMP im bayrischen Strafvollzug ("Kurzintervention zur Motivationsförderung") diskutiert. In Betracht kommt dabei eine Anwendung sowohl als eigenständige Maßnahme als auch neben bereits bestehenden Behandlungsangeboten. Als mögliche Zielgruppen werden Gefangene mit kurzen Freiheitsstrafen, Jugendliche im Dauerarrest, Gewalt- und Sexualstraftäter sowie Sicherungsverwahrte genannt.
Der Kriminologische Dienst des bayerischen Justizvollzugs verfolgt ein Konzept zur Behandlung von Sicherungsverwahrten, das aufgrund der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 gestellten Anforderungen geringfügig modifiziert wird. Zunächst werden die Anforderungen aus dem Urteil sowie die allgemeinen therapeutischen Anforderungen an ein Behandlungskonzept skizziert. Auf dieser Basis wird das Konzept zur Behandlung von Sicherungsverwahrten weiterentwickelt. Die notwendigen Maßnahmen, um die drei vordergründigen Behandlungsziele (1) Motivierung, (2) Sicherung der Lebensqualität und (3) Reduzierung der Rückfallgefahr zu erreichen, werden beschrieben. Abschließend wird auf das neue Unterbringungsgebäude, welches in Straubing errichtet wird, eingegangen.
Zentrale Aufgabe der Kriminologischen Dienste des Justizvollzugs in den deutschen Bundesländern ist es, den Strafvollzug wissenschaftlich zu begleiten und zu beraten. Hierzu führen die Kriminologischen Dienste eigene Forschungsprojekte durch. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Kriminologischen Dienste, nach einem entsprechenden Prüfverfahren externe Forschungsvorhaben zu begleiten und zu unterstützen. Kriterien sowie Rahmenbedingungen, die bei der Durchführung von externen Forschungsvorhaben in Gefängnissen zu beachten und Gegenstand der Prüfverfahren sind, werden erläutert. Gleichzeitig wird den von Jan Fährmann und Julian Knop (NK 2017, 251-261) sowie von Holger Schmidt (KJ 2016, 202-227) aufgeworfenen Fragen begegnet, ob Forschung von Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen im deutschen Strafvollzug überhaupt einer Prüfung unterliegen sollte und ob die verwendeten Prüfkriterien der Kriminologischen Dienste die Forschungsfreiheit beeinträchtigen.
Auf der Grundlage theoretischer und empirischer Erkenntnisse zur Jugendkriminalität werden Zielsetzungen zur Ausgestaltung eines Jugendarrestes neben Jugendstrafe formuliert, die die Basis für ein Behandlungskonzept bilden. Die Zielsetzungen betreffen die kriminalpräventive Wirkung des Arrestes, Senkung der Rückfallquoten, Normverdeutlichung, erzieherische und individualisierte Ausgestaltung des Jugendarrestvollzugs, Stärkung der Schutzfaktoren, klare Abgrenzung zur Jugendstrafe (kein "Schnupperknast"), Nachbetreuung. Gemäß den genannten Anforderungen werden vier modulartig aufgebaute Maßnahmen skizziert, die als geeignet für die Ausgestaltung des Jugendarrest neben Jugendstrafe zur Bewährung erachtet werden: (1) Kurzintervention zur Motivationsförderung, (2) Anti-Gewalt-Training, (3) Sport im Verein, (4) BASIS: Berufsorientierung, Arbeitstherapie, schulische Förderung, Informationsvermittlung, Suchtberatung und gesundheitliche Aufklärung. Eine empirische Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen wird empfohlen.
Die Studie vergleicht zwei Methoden zur Evaluation der Wirksamkeit von Sexualstraftäterbehandlung in deutschen Gefängnissen: das Exakte Matching-Verfahren (EM) anhand des Static-99-Risikoscores sowie das Propensity-Score-Matching (PSM). In einer Stichprobe von 693 erwachsenen Sexualstraftätern, von denen 365 eine Behandlung erhielten, zeigen sich ähnliche Ergebnisse für beide Methoden. Es gibt keine signifikanten Unterschiede in der sexuellen Rückfallquote zwischen Behandlungs- und Kontrollgruppe. Für allgemeine und schwere Rückfälle deuten die Ergebnisse tendenziell auf einen günstigen Behandlungseffekt hin, der jedoch nur teilweise statistisch signifikant ist. Die Bedeutung dieser Befunde wird für die Praxis und Politik der Sexualstraftäterbehandlung diskutiert, unter anderem wird die Notwendigkeit von Replikationsstudien, der Berücksichtigung differenzierter Rückfallindikatoren und einer Verbesserung der Datenerhebung in der alltäglichen, routinemäßigen Praxis, um zu belastbaren Schlussfolgerungen über die Wirksamkeit von Sexualstraftäterbehandlung in Haft zu gelangen, hervorgehoben. Außerdem wird für eine Verbesserung der Datenerhebung zu klinisch relevanten Risikofaktoren und eine stärkere Einbeziehung von Behandlungsangeboten plädiert. Weiter beschreibt die Studie die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Evaluationsdesigns.
In einem ersten Teil einer Beitragsreihe zu Gewalt von Gefangenen gegen Gefängnispersonal werden zunächst empirische Befunde der deutschen und internationalen Forschung angeführt und theoretisch eingeordnet. Die meisten körperlichen Übergriffe auf deutsches Justizvollzugspersonal gehen mit keinen oder leichten Verletzungen einher. Verbale Aggression wird wesentlich häufiger erlebt. Auch Untersuchungen aus den USA, Kanada und Großbritannien werden referiert. Ausgehend von einer theoretischen Einteilung in expressive und instrumentelle Gewalt werden verschiedene Strategien zur Reduktion von Gelegenheiten und begünstigenden Bedingungen für Gewalt in Gefängnissen dargestellt. Klare Wirksamkeitsnachweise situativer Kriminalpräventionsmaßnahmen stehen jedoch weiterhin aus.