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Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Opferhilfe für jugendliche Betroffene von Straftaten in Deutschland und Schweden werden analysiert, um positive Aspekte, Handlungsbedarfe und Empfehlungen für das jeweils andere Land herauszuarbeiten. Bei der Gegenüberstellung von Daten zur Viktimisierung von Kindern und Jugendlichen wird eine ähnliche Prävalenz festgestellt und anhand dessen die Relevanz der spezifischen Opferhilfe betont. Sodann werden die Opferhilfeangebote und Sozialhilfesysteme betrachtet sowie die jeweiligen nationalen Rechtsgrundlagen und die Bedeutung nicht-staatlicher Opferhilfevereine (Victim Support Sweden, Weißer Ring) dargestellt. Die Versorgungslage durch Opferhilfestellen wird untersucht, wobei jeweils regionale Unterschiede und ein Stadt-Land-Gefälle festgestellt werden. Als Besonderheiten des deutschen Opferrechts werden unter anderem der Täter-Opfer-Ausgleich als Mediationsmöglichkeit, die Nebenklage und die Psychosoziale Prozessbegleitung positiv hervorgehoben. Im Falle Schwedens wird die Informierung der Opfer über bestehende Hilfsangebote durch die Polizei als erste Anlaufstelle befürwortet. Abschließend wird die Ausgangslage beider Länder als positiv bewertet, im Detail jedoch Nachbesserungsbedarf konstatiert. Insbesondere wird im Hinblick auf Schweden für eine stärkere Spezialisierung der Angebote plädiert, betreffend Deutschland hingegen für niedrigschwelligen Zugang und umfangreiche Informationen.
Anknüpfend an einen Vortrag der Autorinnen beim 23. Deutschen Präventionstag 2018 in Dresden werden Ergebnisse einer qualitativen Sekundäranalyse zu selbstberichteten Viktimisierungserfahrungen jugendlicher Gewaltstraftäter referiert. Datengrundlage bilden n = 55 im Rahmen zweier Projekte an der Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention des Deutschen Jugendinstituts e.V. geführte Interviews mit gewaltdelinquenten Jugendlichen. Durch Interviewpassagen illustriert, werden berichtete direkte und indirekte Gewalterfahrungen, familiäre Vernachlässigungen und Verluste der Jugendlichen beschrieben und die verschiedenen Konstellationen auf eine spätere Täter-Opfer-Umkehr bezogen. Um den häufig komplexen Problemlagen jugendlicher Gewaltstraftäter gerecht zu werden und mögliche Unterstützungsbedarfe zu erkennen, ist nach hier vertretener Ansicht in der kriminalpräventiven Jugendarbeit eine Sensibilisierung für Viktimisierungen erforderlich.
Es wird konstatiert, dass aufgrund medialer
Berichterstattungen zu gravierenden Einzelfällen das Phänomen
Kinderdelinquenz wiederkehrend im gesellschaftlichen und politischen
Fokus steht. In Ermangelung aktueller Erkenntnisse aus
Dunkelfeldstudien werden Daten der polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS) vorgestellt. Es wird argumentiert, dass delinquentes Verhalten
bei Kindern unter 14 Jahren deutlich seltener vorkommt als bei
Jugendlichen und Heranwachsenden. Weiterhin wird retrospektiv die
Prävalenz bestimmter Straftatengruppen diskutiert. Es wird konstatiert,
dass es sich beim überwiegenden Teil von Kinderdelinquenz um sogenannte
Bagatelldelikte (insbesondere Ladendiebstahl und Sachbeschädigung)
handelt. Gewaltdelikte werden überwiegend in derselben Alters- und
Geschlechtsgruppe registriert, wobei Tötungsdelikte Einzelfälle
darstellen. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze ist nach
hiesiger Auffassung abzulehnen, da Interventionen im pädagogischen
Setting auf Grundlage von Beziehung und Erziehung eine höhere Wirkung
erzielen. Es wird geschlussfolgert, dass infolge der ubiquitären und
episodenhaften Prävalenz von Kinder- und Jugenddelinquenz kein
besonderer Hilfebedarf besteht, wobei die Prävention eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, unter Einbezug von Familie, Schule und
Freizeitangeboten darstellt.