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In den Jahren 1997 und 1998 erprobte die dem Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig Holstein unterstellte gemeinsame Dienststelle Bewährungs- und Gerichtshilfe Flensburg ein neues kriminalpolitisches Konzept zur Umgestaltung der sozialen Strafrechtspflege. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der begleitenden wissenschaftlichen Erhebungen dieser zweijährigen Erprobungsphase für die Arbeitsbereiche Gerichts- und Bewährungshilfe dargestellt. Hierzu wurde umfangreiches, von den Fachkräften erhobenes Material ausgewertet. Es wurde ergänzt durch die Erfahrungen, die die Bediensteten mit zentralen Aspekten der Reform wie der ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung, der fachlichen Leitung und der Anbindung des Dienstes an die Generalstaatsanwaltschaft gemacht haben und mit den Arbeitsweisen eines herkömmlich strukturierten Landgerichtsbezirks verglichen. Abschließend wird eine zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse unter Berücksichtigung der kriminalpolitischen Ausgangslage vorgenommen und in einem Ausblick auf eine mögliche zukünftige Ausgestaltung der sozialen Dienste der Justiz eingegangen.
Die Sozialen Dienste in der Justiz (Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Sozialdienst des Vollzugs) stehen aktuell in der Diskussion. Insbesondere durch die Notwendigkeit, eine soziale Strafrechtspflege in den neuen Bundesländern aufzubauen, aber auch durch neuere Entwicklungen in den alten Bundesländern treten Aspekte der effizienten Ausgestaltung von Organisation und Kooperation der einzelnen Dienste in den Vordergrund. Im Rahmen der Durchführung eines Forschungsprojekts zu den Sozialen Diensten in der Justiz hat die Kriminologische Zentralstelle vom 6. - 8. Juni 1993 in Wiesbaden ein Kolloquium veranstaltet, das Experten der verschiedenen beteiligten Berufsgruppen zusammenführte. Zunächst nach Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Vollzug, Führungsaufsicht, Projektarbeit und freier Straffälligenhilfe getrennt und dann unter übergreifenden Gesichtspunkten wurden vor dem Hintergrund der jeweiligen Aufgaben Praxis und Erfordernisse der Zusammenarbeit sowie die Auswirkungen organisatorischer Strukturen erörtert. Die Beiträge zu den einzelnen Themen und zur Abschlußdiskussion sind in überarbeiteter Form wiedergegeben. Darüber hinaus enthält der Band Teilberichte des KrimZ-eigenen Forschungsprojektes: eine umfassende Sekundäranalyse empirischer Untersuchungen zu Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sowie eine Analyse der Ländervorschriften zu den Sozialen Diensten in der Justiz.
Vorgestellt werden - in aktualisierter und überarbeiteter Fassung - die Ländervorschriften zu den Sozialen Diensten in der Justiz. Der Begriff der "Sozialen Dienste" dient als Sammelbezeichnung für die Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Führungsaufsicht und den Sozialdienst im Vollzug. Die außerhalb der Justiz angesiedelte Jugendgerichtshilfe bleibt hierbei außer Betracht. Grundlage der Darstellung bilden alle erfaßbaren Ländervorschriften, die bis zum 30.6.1997 in Kraft waren. Anhand einer differenzierten Gliederung werden sämtliche Regelungsbereiche im Überblick dargestellt. Der Schwerpunkt der Analyse liegt in den Bereichen der Organisation, Koordination und Kooperation. Durch einen Vergleich der verschiedenen Ländervorschriften werden unterschiedliche Strukturen und spezifische Besonderheiten herausgearbeitet. Die vorliegende zweite Auflage nimmt zugleich insbesondere die Vorschriften der neuen Länder und die Veränderungen der letzten Jahre in den Blick.
Anhaltende Auseinandersetzungen über die Entwicklung, die Strukturen und das Leistungsvermögen der Sozialen Dienste der Justiz haben dazu beigetragen, daß die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und der Landesjustizverwaltungen sowie mit Unterstützung der verbandlichen Gremien justitieller Sozialarbeit ein komplexes und aufwendiges Forschungsvorhaben realisierte. Erstmalig - jedenfalls im deutschsprachigen Raum - standen die justitiellen Sozialdienste selbst im Vordergrund des Forschungsinteresses. Ihre Antworten sollten weiteren Aufschluß darüber geben, ob mit den bestehenden Regelungen die Möglichkeiten justitieller Sozialarbeit ausgeschöpft werden können, wie die bundesgesetzlich geregelten Aufgaben bei strukturell unterschiedlichen Ausgestaltungen der Sozialen Dienste umgesetzt und erfüllt werden, ob die von diesen Auseinandersetzungen betroffenen Berufsgruppen im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung Veränderungen unterschiedlichster Art für erforderlich halten, um ihre Arbeit unter angemesseneren Bedingungen fortsetzen zu können. Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht eine bundesweite Zustandsbeschreibung der Sozialen Dienste der Justiz. Die empirischen Erhebungen beschränkten sich auf die Tätigkeitsbereiche Gerichts-, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht. In mehreren, zeitlich aufeinander folgenden Projektteilen wurden die Themenstellungen des Vorhabens aus unterschiedlichen Perspektiven angegangen. Erfahrungen, Einstellungen und Meinungen der Mitarbeiter dieser ambulanten Dienste wurden ergänzt um die Sichtweisen der beauftragenden Staatsanwälte, Strafrichter und ihrer Dienstaufsichten. Um auch die Art und konkrete Erfüllung inhaltlicher Aufgaben nicht auszuklammern, wurden fallbezogene Daten in den Bereichen der Gerichts- und Bewährungshilfe erhoben. Der vorliegende Endbericht des Vorhabens führt die über die unterschiedlichen Teilprojekte gewonnenen Erkenntnisse zusammen.
Seit 2009 ist die Abteilung Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen bei dem Oberlandesgericht Oldenburg verantwortlich für die landesweite Organisation und fachliche Ausrichtung der Aufgabenfelder (1) Bewährungshilfe, (2) Führungsaufsicht, (3) Gerichtshilfe und (4) Täter-Opfer-Ausgleich. Die aktuell gültigen Qualitätsstandards wurden 2015 von einer Expertengruppe vorgelegt, die diese auf Grundlage eines Feedbackverfahrens unter Beteiligung aller Justizsozialarbeitern und Justizsozialarbeiterinnen überarbeitet haben. Im Handbuch werden festgelegte Standards für die Leistungen des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen in den vier Aufgabenfeldern unter Berücksichtigung der Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität vorgestellt und Ansätze zur Qualitätssicherung (z. B. Supervision, Dokumentation und Berichtswesen) diskutiert.
Fragen der Struktur und Organisation der Sozialen Dienste der Justiz sind ebenso facettenreich wie umstritten. Dies liegt einerseits an den vielfältigen, zum Teil neuartigen und sich verändernden Aufgaben, die diese Dienste zu bewältigen haben, andererseits an den unterschiedlichen Konzepten und Regelungen, die in den vergangenen Jahrzehnten in den Bundesländern entstanden sind. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) befasst sich mit diesem Themengebiet im Rahmen eines mehrstufig angelegten Forschungsprojektes, bei desssen Realisierung bereits zwei Bände der Reihe "Kriminologie und Praxis" erarbeitet wurden (KUP 11, KUP 14). Der vorliegende Band knüpft an eine Fachtagung an, die im Dezember 1995 in Bonn als gemeinschaftliche Veranstaltung der KrimZ und des DBH-Bildungswerkes stattfand und umfasst u.a. folgende Themenbereiche: (1) Hauptergebnisse einer bundesweiten Befragung der KrimZ zur Tätigkeit der Sozialen Dienste in der Justiz, (2) Statements zur Spezialisierung sozialer Arbeit aus der Sicht verschiedener Arbeitsfelder, (3) Praxis und Ergebnisse des Qualifizierungsprogramms der DBH in den neuen Ländern, (4) Strukturen Sozialer Dienste in den europäischen Nachbarländern, (5) Thesen zu Entwicklungsperspektiven der Sozialarbeit in der Justiz.
Es werden Ergebnisse eines Forschungsprojekts zu Personen und Strukturen der Sozialen Dienste in der Justiz vorgestellt. Für dieses Projekt hat die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden im Dezember 1994 und im Januar 1995 bundesweit sämtliche Mitarbeiter der Sozialen Dienste (N = ca. 2600, Rücklauf: 52%) schriftlich befragt. Ergänzt durch die Daten des Adressverzeichnisses der Deutschen Bewährungshilfe werden u.a. folgende Ergebnisse genannt: (1) Mit den unterschiedlichen Organisationsformen - einheitlicher Sozialer Dienst einerseits, organisatorische Trennung von Gerichtshilfe und Bewährungshilfe andererseits - lassen sich zugleich unterschiedliche Größenstrukturen der Dienststellen abbilden, (2) der Frauenanteil ist in den neuen Bundesländern höher als in den alten Bundesländern, (3) 99% der Befragten in den alten Bundesländern haben ein Studium der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik absolviert, während die Mehrzahl aus den neuen Ländern ein Qualifizierungsprogramm absolviert hat, (4) für die weitaus meisten stellt die derzeitige Tätigkeit nicht die erste Berufserfahrung dar, (5) hinsichtlich der Dienstjahre liegt der Mittelwert in den alten Bundesländern bei 13,1 in den neuen Ländern bei 2,9%, (6) 60% aller Befragten haben an einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen.
Probandenkontakte in der Bewährungshilfe : Ein Beitrag zur Raumbezogenheit justitieller Sozialarbeit
(1997)
Dargestellt werden Ergebnisse einer bundesweiten Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle zu den Sozialen Diensten in der Justiz. Befragt wurden sämtliche im Tätigkeitsfeld der Justiz hauptamtlich beschäftigten Sozialarbeiter in der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht. Bei der Auswertung der Befragung zeigte sich, dass sich über alle länderspezifischen Organisationsmodelle hinweg Hinweise auf bestimmte Handlungsstile erkennen lassen: Die Gestaltung des Umgangs mit den Probanden - und damit die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages der Bewährungshilfe - wird in erheblichem Maß von regionalen Besonderheiten mitbestimmt. Auf der Basis der Befragungsdaten von etwa 1200 im Arbeitsfeld Bewährungshilfe Beschäftigten wird gezeigt, dass sich das Arbeitsfeld der Bewährungshilfe bedingt, durch das regionale Einzugsgebiet, unterschiedlich präsentiert.
Es werden Ausgangslage, Entstehungsgeschichte und Konzeption eines bundesweit angelegten Forschungsprojektes der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden zu den sozialen Diensten in der Justiz beschrieben. Die einzelnen vorgesehenen Projektteile werden kurz vorgestellt und die zentralen Fragestellungen und Themenbereiche skizziert. Es wird zugleich einem im Zuge der schriftlichen Befragung vielfach geäußerten Wunsch der Teilnehmer entsprochen, in ausführlicherer als bisher geschehener Form über die Anlage der Untersuchung und die Forschungsinteressen informiert zu werden.
Die Verfasser berichten über ein Modellprojekt zur Reorganisation der Sozialen Dienste in der Strafrechtspflege in Schleswig-Holstein. Dabei wurden im Landgerichtsbezirk Flensburg die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe für die Dauer von zwei Jahren (1997 bis 1998) zusammengelegt. Die wesentlichen Ergebnisse werden anhand der wissenschaftlichen Begleitforschung der Kriminologischen Zentralstelle dargelegt. Vor dem Hintergrund der in Flensburg gemachten Erfahrungen werden Perspektiven für die Entwicklung der Sozialen Dienste in der Justiz entwickelt. So befürworten die Autoren grundsätzlich die Zusammenlegung der Dienste, weisen jedoch auf die Nachteile hin, die entstehen könnten, falls die Gerichtshilfe ihre Anbindung an die örtliche Staatsanwaltschaft verlieren würde. Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Maßnahme sei auch ein Umdenken bei den Fachkräften. Diese müssten erkennen, dass sie gemeinsam berufen seien, die anfallenden Aufgaben zu erledigen.