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Es wird aus dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten laufenden Projekt „Gewalt und Suizid im Jugendstrafvollzug“ berichtet. Zur Erhebung der Daten werden ab Mai 2011 zu vier Messzeitpunkten inhaftierte männliche Personen aus der thüringischen Anstalt Ichtershausen und den nordrhein-westfälischen Anstalten Heinsberg und Herford mit Hilfe von quantitativen Fragebögen und problemzentrierten Interviews befragt, sowie die Gefangenenpersonalakten analysiert. Bis dato liegen N = 1767 Fragebögen vor. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die befragten Inhaftierten in fünf Klassen eingeteilt werden können: (1) Kaum-Involvierte, (2) Opfer, (3) Täter, (4) Dominanzverhalten und (5) Täter/Opfer. Es zeigt sich ein Zusammenhang zwischen erlebter physischer Gewalt und ausgeübter physischer Gewalt über den Zeitverlauf. Sexualdelikte werden durchgehend wenig berichtet. Der Vergleich mit den Gefangenenpersonalakten deutet darauf hin, dass nur jede vierte bis fünfte Gewalttat von Vollzugsseite entdeckt und dokumentiert wird. Die Analyse der Gefangenenpersonalakten wird mit zwei Kontrollgruppen verglichen, wobei eine Gruppe Schüler und Studenten umfasst und die andere Gruppe Verurteilte, deren Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde. Die zweite Kontrollgruppe berichtet von hohen Werten bzgl. Täter- und Opfererfahrungen. Das Forschungsfeld der Suizidalität stellt sich als schwer erforschbar dar, da die gefangenen Personen darüber informiert werden, dass konkrete Hinweise auf Suizidgedanken der Anstalt gemeldet werden müssen. Die Ergebnisse zeigen dementsprechend, dass nur bereits auffällig gewordene Gefangene von Suizidgedanken und -versuchen berichten.
Untersucht wird der Einfluss von tragfähigen sozialen Beziehungen auf die Reintegration von Jugendstrafgefangenen in der sächsischen Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen. Dafür werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie im Jugendstrafvollzug ausgefüllte Behandler- und Klienten-Fragebögen ausgewertet. Einbezogen werden N = 572 Jugendstrafgefangene, die 2011 in die Jugendstrafvollzugsanstalt gekommen sind, mindestens sechs Monate inhaftiert waren und zwischen 2013 und 2016 entlassen worden sind. Es zeigt sich, dass die Bereitschaft an der Mitwirkung am Vollzugsziel bereits ein Indikator für die spätere Rückfälligkeit darstellt. Signifikante Korrelationen zur Mitwirkung lassen sich bei sozialen Außenkontakten feststellen. Analog korrelieren förderliche Familien-, Freunde- und Partnerbeziehungen mit einer eventuellen späteren Rückfälligkeit. Keine signifikanten Korrelationen mit der Rückfälligkeit zeigen eine vorhandene Drogenproblematik, frühere Inhaftierungen und deviantes Verhalten in der Kindheit. Es wird empfohlen, die Familie bereits während der Behandlung im Jugendstrafvollzug mit Hilfe familienorientierter Angebote einzubeziehen und im Vollzug Angebote für die Jugendstrafgefangenen zur Stärkung von Beziehungs- und Bindungsfähigkeiten bereitzustellen.
Mit dem am 10. November 2016 in Kraft getretenen 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (50. StrÄndG) wurde vorrangig § 177 StGB grundlegend geändert. In der zuvor geführten Diskussion war eine zentrale Frage diejenige nach bestehenden Strafbarkeitslücken, also straffreien, aber als strafwürdig erachteten Sachverhalten, gewesen. Eine solche Schutzlücke wurde primär darin gesehen, dass keine Strafbarkeit nach § 177 StGB a. F. eintrat, wenn es zwar zu sexuellen Handlungen gegen den Willen Betroffener kam, dies aber ohne Nötigung durch eine andere Person geschah.
Das Gesetzgebungsverfahren enthielt nicht nur etliche kriminalpolitisch interessante Volten. Es zeigte auch auf, dass sich die eine oder andere bloße Annahme über die Zeit zu vermeintlicher Gewissheit verfestigte, ohne dass dieser empirisch-kriminologische Befunde zugrunde lagen. Das galt etwa hinsichtlich der Gründe für Einstellungen gemäß § 170 II StPO in Ermittlungsverfahren, in denen Tatverdächtigen die Begehung einer Straftat nach § 177 StGB a. F. vorgeworfen wurde.
Mit der vorliegenden Studie wurde diese Thematik deshalb aufgriffen. Da sich die dafür erhaltenen 343 Einstellungsverfügungen jedoch als zu ertragreich erwiesen, um sie lediglich unter der führenden Fragestellung zu analysieren, wurden nicht nur diese Abschlussentscheidungen als solche, sondern auch die in ihnen enthaltenen Angaben etwa zum Tatgeschehen und zu den vorgenommenen Ermittlungshandlungen erfasst.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2019
(2021)
In der seit über fünfzehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2019 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 118 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2019 beendet wurde, wurden 78 nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen bzw. begnadigt. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 16,6 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 24 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 12 Personen verstarben während der Strafverbüßung.
Um Maßnahmen der Qualifizierung und Beschäftigung von Strafgefangenen zielgerichtet einsetzen zu können, müssen zunächst die Voraussetzungen der Inhaftierten festgestellt und hieraus Bedarfe abgeleitet werden. Um die Bedarfe an Qualifizierungsmaßnahmen im sächsischen Vollzug zu bestimmen, wurde Februar bis August 2018 eine Erhebung in acht Justizvollzugsanstalten durchgeführt. In Vollzugsplankonferenzen wurde mit 1053 Inhaftierten ein Erhebungsbogen zu Schul- und Berufsabschlüssen der Inhaftierten sowie Maßnahmen in der aktuellen Haftsituation erhoben. Weiter wurden Gründe für Nichtbeschäftigung und den Abbruch von Maßnahmen erfasst. Abgefragt wurden darüberhinaus Einschätzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Arbeitsmarkt- und Ausbildungstauglichkeit sowie der Inhaftierten zur erlebten Sinnhaftigkeit der Maßnahmen. Die vorgestellten Ergebnisse zeigen einige Bedingungen und Merkmale von Inhaftierten auf, die bei der Planung eines Angebotes von Qualifizierungs- und Arbeitsmaßnahmen im Justizvollzug relevant sind. Auf Grundlage der erhobenen Daten wird u.a. empfohlen, für die meisten Maßnahmen im Vollzug keine höhere Schulbildung als einen Hauptschulabschluss vorauszusetzen. Auch sollte ein Großteil der Angebote modular oder von kurzer Dauer sein, damit auch Inhaftierte mit kurzer Haftdauer davon profitieren können. Zusätzlich besteht ein erheblicher Bedarf an Maßnahmen für Inhaftierte, die nicht arbeitsmarkt-oder ausbildungstauglich sind.
Im 24. Jahr der Erhebungsreihe zur Situation in den sozialtherapeutischen Einrichtungen zeigt sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten. In diesem Berichtsjahr eröffnete eine weitere sozialtherapeutische Einrichtung, so dass 72 Einrichtungen geringfügig mehr Haftplätze zur Verfügung stellen konnten als im Vorjahr. Dennoch wird weiterhin die Tendenz einer Versorgungssättigung gesehen, denn die Zahl der Gefangenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen blieb auf konstantem Niveau. Dies hatte eine sinkende Belegungsquote zur Folge, ein Trend, der sich seit einigen Jahren fortsetzt. Auch in diesem Jahr wuchs der Anteil der Gefangenen, die älter als 50 Jahre alt sind, wobei ebenso der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden leicht angestiegen war. Sexualstraftäter/innen stellten wieder knapp die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Der Anteil der Gefangenen, die keine Zulassung zu vollzugsöffnenden Maßnahmen innehatten oder höchstens zu Ausführungen zugelassen waren, betrug in diesem Jahr knapp 81%, was einem neuen Höchststand entspricht. Die Fachdienstausstattung blieb auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,7 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle. Weitere Ergebnisse und Entwicklungen werden im Bericht dargestellt.
Zusammengefasst dargestellt werden Ergebnisse eines Projektes, das am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen im Auftrag des Bundesamtes für Justiz unter dem Namen „Bundesweite Evaluation der Führungsaufsicht unter besonderer Berücksichtigung der Reformen 2007 und 2011“ durchgeführt wurde. Für die empirische Untersuchung wurden auf Basis einer ausführlichen rechtswissenschaftlichen Analyse zunächst die vorliegenden statistischen Daten zur Führungsaufsicht ausgewertet, daneben erfolgte im Jahr 2012 eine bundesweit angelegte Aktenanalyse von Führungsaufsichtsfällen (N = 606 Verfahrensakten mit laufenden oder beendeten Führungsaufsichten). Ergänzend wurde eine Befragung von verschiedenen Akteuren der Führungsaufsicht (Führungsaufsichtsstellen, Bewährungshilfe, Strafvollstreckungsgerichte, forensische Ambulanzen, Maßregeleinrichtungen nach § 63 StGB und § 64 StGB) sowie Einzelinterviews und Expertendiskussionen mit insgesamt 52 Führungsaufsichtsakteuren durchgeführt. Die Ergebnisse werden diskutiert und rechtspolitisch eingeordnet.
In der vorliegenden Zusammenfassung der Bachelorarbeit der Erstautorin Franziska Oette wird am Beispiel der Anti-Gewalt- bzw. Anti-Aggressivitätsmaßnahmen (AGAA-Maßnahmen) der Frage nachgegangen, ob durch die Einführung der Modularen Behandlung in der sächsischen Jugendstrafvollzugsanstalt (JSA) Regis-Breitingen im Jahr 2015 eine höhere Quote der Teilnahme an den Behandlungsmaßnahmen erreicht werden konnte. Gefragt wurde, ob ein Jugendstrafgefangener (JSG), bei dem ein Bedarf festgestellt wird, die entsprechende Behandlung bekommt. Weiterhin wurde untersucht, ob die Behandlung dem eingeschätzten Rückfallrisiko angepasst wird und ob die Umstellung auf die Modulare Behandlung geeignet ist, die Behandlungsmotivation der JSG zu erhöhen. Die Untersuchung beruht auf Falldaten von JSG, die im Rahmen eines bundesländerübergreifenden Evaluationsprojekts seit 2011 in der JSA Regis-Breitingen erhoben wurden, sowie auf Daten aus dem Dokumentationssystem für die 2015 eingeführte Modulare Behandlung. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass der Bedarf der JSG tendenziell passend zum Rückfallrisiko erhoben wird und dass diese Passung seit Einführung der Modularen Behandlung verbessert wurde. Ein Einfluss der Umstellung auf die Abbrecherquote oder die Behandlungsmotivation der JSG konnte anhand der vorliegenden Daten (geringe Fallzahlen) nicht nachgewiesen werden.
Es wird vergleichend betrachtet, welche Merkmale Jugendstrafgefangene (JSG), die innerhalb von 3 Jahren nach Haftentlassung wieder im sächsischen Justizvollzug inhaftiert wurden (WI), von den JSG unterscheiden, die im gleichen Zeitraum nicht wieder inhaftiert wurden (NWI). Die Auswertungen basieren auf Daten über JSG, die seit dem 01.01.2011 in der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen inhaftiert waren. Einbezogen wurden nur JSG, die bis Ende 2016 aus der Bezugshaft entlassen wurden. Anhand allgemeiner Merkmale wie Alter, Staatsangehörigkeit und Bildungsabschluss werden die Gruppen WI und NWI vergleichend betrachtet. Analysiert werden zudem die Delikte der JSG nach Deliktart und Deliktschwere. Die Ergebnisse zeigen u.a., dass JSG ohne Schulabschluss und ohne berufliche Qualifikation mit höherer Wahrscheinlichkeit erneut inhaftiert werden als solche, die einen Schul- oder beruflichen Abschluss vorweisen können. Ein Großteil der WI wird in den ersten 2 Jahren nach der Entlassung rückfällig, überwiegend im ersten Jahr. Bei Diebstahls-, Betrugs- und Körperverletzungsdelikten werden über die Hälfte der JSG einschlägig rückfällig. Ausgewertet wurden darüber hinaus die in den Zugangsbögen erfassten subjektiven Einschätzungen der JSG zu den Gründen für eine erneute Inhaftierung. Am häufigsten genannt wurden: Verletzung der Bewährungsauflagen, Drogen und Einfluss des Freundeskreises. Probleme bereiten den JSG insbesondere das Einhalten von Auflagen wie das Wahrnehmen von Terminen oder das Leisten von Arbeitsstunden. Auf Implikationen der Ergebnisse für die Praxis wird hingewiesen.
Der 2013 in Kraft getretene § 16a JGG ermöglicht die Verhängung von Jugendarrest bei Jugendlichen und bei Heranwachsenden, auf die nach § 105 JGG Jugendstrafrecht angewendet wird, in Kombination mit verschiedenen Varianten der Bewährungsstrafe. Zentrales Anliegen der von Beginn 2014 bis Mai 2016 durchgeführten Studie war es, zu untersuchen, wie das neue Sanktionsinstrument von den Gerichten angewendet wird (Analyse der verfügbaren amtlichen Daten und Analyse von Jugendstrafakten aus 27 zufällig ausgewählten Landgerichtsbezirken aus zwölf Bundesländern). Weiter wurde die Einstellung von Praktikern (Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Bewährungshelfer, Arrestvollzugsleiter und Jugendgerichtshelfer) zur Anwendung und Praxis des § 16a-Arrestes mittels schriftlicher Befragung erfasst. Ehemalige Arrestanten wurden zu ihrem eigenen Erleben des Arrestvollzugs befragt. Anhand von Auskünften aus dem Bundeszentralregister wurde die Rückfallwahrscheinlichkeit bei den verschiedenen Gruppen von Bewährungsprobanden erhoben. Aus den Ergebnissen werden u.a. folgende Befunde abgeleitet: Der Arrest nach § 16a JGG wird insgesamt eher zurückhaltend, dabei regional sehr unterschiedlich genutzt; der Arrest nach § 16a JGG wird dort intensiv genutzt, wo der Einsatz freiheitsentziehender Sanktionen insgesamt hoch ist; zu einem § 16a-Arrest Verurteilte unterscheiden sich kaum von den ausschließlich zu einer Jugendstrafe mit Bewährung Verurteilten; der Aspekt der Unrechtsverdeutlichung als Zwecksetzung für den Arrest nach § 16a JGG spielt in der Praxis der Entscheidungen und in der Wahrnehmung der Befragten eine nicht unwesentliche Rolle. Für den untersuchten Zeitraum zeigt die Verhängung eines § 16a-Arrestes zusätzlich zu einer Jugendstrafe mit Bewährung keine Auswirkungen auf Ausmaß, Geschwindigkeit, Häufigkeit oder Schwere des Rückfalls.
Im sächsischen Strafvollzug wird ein Anstieg der Anzahl von Strafgefangenen, die 60 Jahre und älter sind, verzeichnet - ein Trend, der sich bundesweit in Justizvollzugsanstalten zeigt. Vorgestellt werden ausgewählte Ergebnisse einer schriftlichen Befragung dieser Gefangenengruppe im sächsischen Strafvollzug sowie von Interviews mit Vollzugsmitarbeitern. Von den 65 zum festgelegten Stichtag 11.01.2010 im sächsischen Vollzug Einsitzenden im Alter von über 60 Jahren nahmen 48 an der Befragung teil. Anhand eines Fragebogens wurden die Teilnehmenden zu ihren familiären Verhältnissen, ihren sozialen Kontakten, ihrem Gesundheitszustand und ihren Vorstellungen hinsichtlich der Zeit nach der Entlassung aus dem Strafvollzug befragt. Darüber hinaus wurden mit einigen Gefangenen Gespräche geführt, um zusätzliche Informationen zu erhalten. Im Fokus stand die Frage, welche spezifischen Problemfelder diese Gefangenengruppe aufweist und wie diesen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder eines Übergangsmanagements begegnet werden kann. Im Ergebnis zeigt sich eine sehr heterogene Gruppe von Inhaftierten, die sich in Strataten und Vorbelastungen unterscheiden. Vielen gelingt es, während der Inhaftierung regelmäßigen Kontakt zu ihrem sozialen Umfeld zu halten. Die meisten Befragten werden nach der Entlassung einen festen Wohnort haben und auch über eine ausreichende finanzielle Grundsicherung verfügen. Drogen- und Alkoholproblematiken spielen bei der untersuchten Altersgruppe keine bzw. kaum eine Rolle. Es gibt jedoch eine Gruppe älterer Gefangener, die weder über gefestigte soziale Kontakte noch über einen eigenen Wohnraum für die Zeit nach der Entlassung verfügen. Auf Implikationen der Ergebnisse für die Frage der Entlassungsvorbereitung bzw. des Übergangsmanagement wird hingewiesen.
Studie „Gewalt im Gefängnis“
(2017)
Untersucht werden Gewaltvorkommnisse in sächsischen Justizvollzugsanstalten (JVAen). Ziel ist es, diese zu dokumentieren, zu beschreiben und Prädiktoren von Gewalt im Vollzug zu ermitteln. Für die Untersuchung wurden von Mai 2010 bis April 2014 Gewaltvorkommnisse innerhalb sächsischer JVAen systematisch erhoben: Merkmale zu der Tat selbst sowie Merkmale zu jeder direkt beteiligten Person, ergänzt durch Daten aus dem EDV-System des Justizvollzugs. Die Ergebnisse beschreiben u.a. die Anzahl der Taten und beteiligten Personen, die Taten selbst (Formen ausgeübter Gewalt und Tatmittel, Ort der Gewaltvorkommnisse), die Folgen für die beteiligten Inhaftierten sowie Täter-Opfer-Konstellationen. Zur Bestimmung möglicher Prädiktoren, die mit der Häufigkeit des Aufkommens von Gewalt - ob als Täter, Opfer oder als Beteiligter - korrelieren, werden alle Inhaftierten, die im Beobachtungszeitraum in sächsischen JVAen inhaftiert waren, betrachtet. Hiernach zeigt sich, dass Gewaltausübung und Gewalterfahrung nur eine Minderheit der Inhaftierten direkt betreffen. Als Merkmale, die statistisch für eine höhere Wahrscheinlichkeit von Gewalttäterschaft in Haft sprechen, wurden u.a. identifiziert: niedriges Alter, Gewaltdelikte als Anlassdelikt, Vermerk des medizinischen Dienstes der JVA „Einzelunterbringung erforderlich“, nicht-deutsche Staatsangehörigkeit. Folgende Merkmale stehen u.a. für eine statistisch höhere Wahrscheinlichkeit, in Haft Opfer von Gewalt zu werden: niedriges Alter, Sexualdelikt, Erstinhaftierung, niedrige Körpergröße, Vermerk „Einzelunterbringung erforderlich“ durch den Medizinischen Dienst. Abschließend werden Anregungen für Maßnahmen gegen Gewalt im Vollzug gegeben.
Nach dem rheinland-pfälzischen Landesjustizvollzugsgesetz vom 1.6.2013 sind Behandlungsmaßnahmen für Strafgefangene und Jugendstrafgefangene "auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu konzipieren, zu standardisieren und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen". Der vorliegende Bericht zur Evaluation der Behandlungsmaßnahmen hat zum Ziel, die jeweilige Vollzugspopulation näher zu beschreiben, die im Vollzug vorgehaltenen Behandlungsprogramme zu strukturieren und zu analysieren sowie auf weitere Möglichkeiten der Evaluation hinzuweisen. Nach einem Überblick über die Grundlagen der Evaluationsforschung sowie der Besonderheiten der Evaluation von Behandlungsmaßnahmen im Vollzug werden die Bereiche Strafvollzug und Jugendstrafvollzug in eigenen Abschnitten dargestellt (Teil I: Strafvollzug, Teil II: Jugendstrafvollzug). Die Abschnitte behandeln jeweils methodische Hinweise und Datenquellen, Ergebnisse der Erhebungen und Auswertungen sowie Schlussfolgerungen. Zum Teil konnte hierbei auf Erfahrungen und Erhebungsinstrumente der länderübergreifend durch die Kriminologischen Dienste seit 2009 entwickelten Instrumente zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs zurückgegriffen werden. Teil I (Strafvollzug) stellt die Ergebnisse der Strukturdatenanalyse sowie der Erhebung der Behandlungsmaßnahmenverläufe dar und geht auf besondere Vorkommnisse im Vollzug wie Gewalt unter Strafgefangenen und Suizid ein. Für Teil II (Jugendstrafvollzug) werden zusätzlich zu den Strukturdaten und Behandlungsmaßnahmen die Ergebnisse der durchgeführten Falldatenerhebung dargestellt.
Auf Grundlage eines länderübergreifenden Evaluationskonzepts werden Behandlungsprogramme für Jugendstrafgefangene vom Kriminologischen Dienst Rheinland-Pfalz wissenschaftlich evaluiert. Nach Landesjugendstrafvollzugsgesetz ist dem Landtag Rheinland-Pfalz über die Ergebnisse der Evaluation alle fünf Jahre Bericht zu erstatten. Grundlage des vorliegenden Berichts sind Datenerhebungen aus den Jahren 2010, 2011 und 2012. Ziel ist es, einen Überblick über die Struktur des rheinland-pfälzischen Jugendstrafvollzugs und die dort vorgehaltenen Behandlungs-, Erziehungs- und Fördermaßnahmen zu geben. In die Untersuchung einbezogen werden die Jugendstrafvollzugsstandorte Schifferstadt, Wittlich und teilweise Zweibrücken. Nach einer Erörterung des Untersuchungsdesigns und der Vorgehensweise bei der Evaluation werden die Strukturdaten des Jugendstrafvollzugs in Rheinland-Pfalz anhand unterschiedlicher statistischer Daten dargestellt. Anschließend werden kategorisierte Maßnahmenverläufe (Gruppenmaßnahmen) untersucht. Die Zusammenstellung erlaubt Aussagen zur Konzipierung von Maßnahmen im Jugendstrafvollzug anhand standardisierter Strukturierungsmerkmale sowie zur Wirksamkeit der Maßnahmen bei den Teilnehmenden nach der Leitfrage: welche Maßnahmen zeigen bei welchen Gefangenen welche, bereits im Vollzug messbaren Ergebnisse. Darüber hinaus wurde die Bedarfssituation der Jugendstrafgefangenen bezogen auf einzelne Maßnahmetypen erfasst und untersucht, inwieweit dieser Bedarf erfüllt wird.
Untersucht werden Behandlungsmaßnahmen bei Jugendstrafgefangenen (JSG) der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen (JSA). Gefragt wird danach, welche Behandlungsbedarfe bestehen, wie diese Bedarfe durch Behandlungsmaßnahmen gedeckt werden und wie erfolgreich diese Maßnahmen nach fachdienstlicher Einschätzung sind. Die Analyse bezieht sich hierbei auf eine bundesländerübergreifend entwickelte Systematik. Zur Beantwortung der Fragen wird seit Anfang 2011 für alle Zugänge in die JSA ein Datenbogen angelegt, der bei Vollzugsplanungen und nach dem Verlassen der JSA von MitarbeiterInnen des Sozialdienstes ausgefüllt, aktualisiert bzw. vervollständigt wird. Der vorliegenden Auswertung liegen Daten aus 382 Erhebungsbögen von JSG, welche die JSA bereits verlassen haben, zugrunde. Zunächst wird für einzelne Maßnahmekategorien jeweils erhoben, für welchen Anteil der JSG ein Bedarf festgestellt wurde, bei welchem Anteil der JSG eine Maßnahme (a) mit und (b) ohne Bedarf begonnen wurde und welcher Anteil derjenigen JSG, die eine Maßnahme begonnen haben, diese abgebrochen haben. Weiter wird differenziert, aus welchen Gründen Maßnahmen nicht begonnen wurden. Einzelne ausgewählte Ergebnisse werden erläutert. Es zeigt sich, dass zahlreiche Maßnahmen durchgeführt werden und dies in hohem Maße bedarfsorientiert erfolgt. Für einige Bereiche wird Verbesserungsbedarf festgestellt. Dies gilt auch für den Grad der Zielerreichung, der von den Fachdiensten unterschiedlich eingeschätzt wird, sowie für die teilweise hohen Abbruchquoten.
Die Untersuchung analysiert Einschätzungen von Jugendstrafgefangenen zur Wirksamkeit der Zeit der eigenen Inhaftierung und ihrer Vollzugserfahrung vor dem Hintergrund des Vollzugsziels, zukünftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Grundlage der Auswertung sind Daten aus einem Abgangsfragebogen von männlichen Jugendstrafgefangenen (JSG), die seit dem 1.1.2011 in die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen (JSA) gekommen sind, diese vor April 2014 wieder verlassen haben und mindestens 60 Tage in der JSA inhaftiert waren. Zu verschiedenen Aussagen wurden die JSG gefragt, wie sehr sie diesen zustimmen, z. B. "Ich bin gut mit meinen Mithäftlingen ausgekommen", "den Bediensteten habe ich vertraut", "Man muss sich in Haft jeden Tag aufs neue behaupten". Abgefragt wurden auch Gewalterfahrungen in Haft sowie die Einschätzung und Bewertung einzelner Angebote und Maßnahmen. Ergänzend konnten in Freitext Angaben zur Einschätzung von Unterstützung, zur Veränderung des Selbst sowie zur Nennung von Verbesserungs- oder Änderungsvorschlägen gemacht werden.
Zur Messung des "Erfolgs" in der Behandlung von Straftätern hat die bundesländer-übergreifende Arbeitsgruppe zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs ein Erhebungsinstrument entwickelt, durch das (unter anderem) fachdienstliche Einschätzungen bestimmter Aspekte vollzuglicher Leistungsziele erfragt werden (z. B. ”Der Gefangene ist in der Lage, nach der Entlassung einer geregelten Ausbildung oder Beschäftigung nachzugehen.“, ”Der Gefangene verfügt ̈uber förderliche familiäre Beziehungen.“, ”Der Gefangene verfügt ̈über realistische Zukunftspläne.“). Diese Einschätzungen werden für die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen (JSA) zu zwei Zeitpunkten erhoben, um Veränderungen während der Haft zu erfassen: (1) in den ersten Wochen nach Zugang in die JSA sowie (2) beim Verlassen der JSA. Der Untersuchung liegen Daten von männlichen Jugendstrafgefangenen zugrunde, die seit dem 1.1.2011 zugegangen, die JSA vor Juni 2014 wieder verlassen haben und mindestens 6 Monate in der JSA inhaftiert waren. Für den Vergleich von Zeitpunkt 1 zu Zeitpunkt 2 konnten nach Datenbereinigung für die meisten Antworten die Daten von 443 JSG ausgewertet werden. Im Vorher-Nachher-Vergleich werden für die verschiedenen fachdienstlichen Einschätzungen Veränderungen in unterschiedlicher Häufigkeit festgestellt. Zu einigen Fragen lässt sich kein oder nur ein geringer statistischer Zusammenhang mit Maßnahmen und anderen Merkmalen nachweisen.
Im Rahmen der Zugangs- und Abgangsdiagnostik der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen (JSA) wird unter anderem das diagnostische Verfahren "Leistungsmotivationstest" (LMT) eingesetzt. Untersucht wird, ob Leistungsmotivation eine wichtige Eigenschaft in Haft ist: Beginnen motiviertere Jugendstrafgefangene (JSG) eher Behandlungsmaßnahmen als weniger motivierte? Erreichen sie eher Abschlüsse? Verändern sie sich eher in Merkmalen, die wichtig für ihre Legalbewährung sind? Nach den Ergebnissen verändern sich JSG während ihrer Haft im Mittel kaum in ihrer Leistungsmotivation. Ein Zusammenhang zwischen Aufenthaltsdauer in der JSA und Stärke der Veränderung konnte nicht gefunden werden. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass Jugendstrafvollzug die Leistungsmotivation in eine Richtung verändert. Lediglich die leistungshemmende Prüfungsangst verringert sich leicht. Beim LMT handelt es sich um ein Selbstauskunftsverfahren. Die Ergebnisse werden als nicht repräsentativ für die Gesamtheit der JSG angesehen, da sie auf einer Datenselektion beruhen.
Untersucht werden schulische Bildung und berufliche Qualifizierung von Jugendstrafgefangenen (JSG) der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen (JSA), die seit Anfang 2011 in die JSA gekommen sind, diese vor 2015 wieder verlassen haben und mindestens 90 Tage in der JSA waren (N = 783). Die große Mehrzahl der JSG hat bei Haftantritt keinen Schulabschluss, nur ca. jeder zwanzigste verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die meisten JSG sind vor dem Haftantritt arbeitslos. Ca. 15 % sind erwerbstätig oder in Ausbildung. Insgesamt zeigt sich ein hoher Bedarf an Ausbildung bzw. Qualifizierung. Etwa die Hälfte der JSG, die mindestens 90 Tage in der JSA sind, verlässt die Anstalt mit einer erworbenen Qualifizierung – von einem Modul oder Computerführerschein bis hin zu einem Schulabschluss oder, in einzelnen Fällen, einer abgeschlossenen Lehre. Nach den Ergebnissen ermöglichen die Bedingungen des Jugendstrafvollzugs vielen JSG das Nachholen eines Abschlusses. Andererseits lassen die Ergebnisse weiteres Potential zur Steigerung der Ausbildungsleistung erkennen: die Einsätze in den Ausbildungsbetrieben sind oft sehr kurz; nicht wenige JSG verbringen ihre ersten zwei Monate in der JSA oder sogar länger, ohne in Arbeit oder Ausbildung eingesetzt zu sein; jeder vierte JSG, der mindestens ein Jahr in der JSA war, verlässt sie, ohne einen Abschluss erreicht zu haben. Auch eine Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit nach der Entlassung erfolgt oder gelingt für viele JSG nicht.
Untersucht wird die Suchtmittelproblematik bei jugendlichen Strafgefangenen der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen. Die vorgestellten Ergebnisse basieren auf Daten von Jugendstrafgefangenen (JSG), die seit Anfang 2011 in die Jugendstrafanstalt gekommen sind. Bei über zwei Dritteln der JSG liegt laut Einschätzung der Fachdienste mindestens eine Alkohol- oder eine Drogenproblematik vor. Auch in der Selbsteinschätzung der Jugendstrafgefangenen geben viele problematischen Suchtmittelkonsum an und schreiben Suchtmitteln eine hohe Verantwortung für die eigene Straffälligkeit zu. Für über 80 % der JSG wird ein Bedarf an Suchtberatung festgestellt, wobei nur ein Drittel der JSG mit Bedarf laut Einschätzung der Fachdienste die Ziele der Maßnahme erreicht. Die Suchtberatung wird von den meisten JSG als hilfreich bewertet. Nach eigenen Angaben der JSG werden auch in der Haft Suchtmittel illegal konsumiert. Nach den Ergebnissen ist für einen Großteil der Jugendstrafgefangenen eine Behandlung der Suchtproblematik angezeigt. Um den verschiedenen konsumierten Substanzen sowie individuellen Konsummustern und Zusammenhängen mit Delinquenz gerecht zu werden, wird eine Typisierung vorgeschlagen, die sechs typische Zusammenhänge abbildet und als Grundlage differenzierter Angebote der Sucht- wie der Kriminaltherapie dienen kann.
Suizidalität und Suizidgefahr bei Inhaftierung werden seit Anfang 2011 in der Jugendstrafanstalt Regis-Breitlingen im Rahmen der Zugangsdiagnostik über einen "Fragebogen zur Beurteilung der Suizidgefahr" (FBS) erfasst. Ausgewertet wurden n=1188 Testbögen von Jugendstrafgefangenen, die zwischen dem 01.01.2011 und 31.3.2016 in die Jugendstrafanstalt gekommen sind. Im Ergebnis zeigen die meisten Jugendstrafgefangenen keine erhöhte Suizidalität. Bei mehr als jedem zwanzigsten jedoch wurde eine starke oder besonders starke Suizidalität getestet. Als Risikofaktoren für erhöhte FBS-Werte konnten niedriger Selbstwert, Suchtproblematik, mangelnde soziale Beziehungen und psychische Beeinträchtigung identifiziert werden. Im (Jugend-)Strafvollzug werden Kennzeichnungen und standardisierte Hinweise verwendet, wenn auf bestimmte (Jugend-)Strafgefangene im Vollzug besonders geachtet werden soll. So bezeichnet die Kennzeichnung "GM" das Vorhandensein von Risikofaktoren, "S" kennzeichnet eine bestehende akute Suizidgefahr. Untersucht wurden Kennzeichnungen und Hinweise zu denjenigen Jugendstrafgefangen, die am 6.6.2016 inhaftiert waren oder die Jugendstrafanstalt zwischen dem 6.6.2014 und dem 6.6.2016 verlassen haben (n=599). Während "GM"-Kennzeichnungen mit erhöhten FBS-Werten aus der Zugangstestung korrelierten, zeigen Jugendstrafgefangene, die im Laufe ihrer Haft akute Suizidalität entwickeln, im FBS kaum erhöhte und keine starken Suizidalitätswerte. Akute Suizidalität in Haft kann daher durch FBS-Testung nicht vorhergesagt werden. Die Ergebnisse der FBS-Testung weisen jedoch auf Auffälligkeiten der jugendlichen Strafgefangen hin und können als Grundlage für Gesprächsangebote sowie für niederschwelligere Präventionsmaßnahmen genommen werden.
Basierend auf Daten von etwa 900 Jugendstrafgefangenen (JSG), die seit dem 1.1.2011 der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen zugegangen sind, werden die JSG anhand allgemeiner Merkmale und Vorbelastungen beschrieben. Erhoben werden soziodemographische Daten wie Alter, Familienstatus, Staatsangehörigkeit oder Geburtsland sowie Vorbelastungen durch Hafterfahrungen. Weitere Daten zur schulischen und beruflichen Qualifikation und zur Einschätzung der persönlichen Entwicklung sowie zur Risikoeinschätzung beruhen auf Angaben aus einem Datenbogen, der von MitarbeiterInnen des Sozialdienstes in den ersten Wochen nach Zugang in die Jugendstrafanstalt angelegt wird. Abschließend werden Angaben der JSG selbst aus dem Zugangsfragebogen zur eigenen Delinquenzgeschichte vor Strafmündigkeit ausgewertet.
Im ersten Teil einer Analyse der 2015 in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen eingeführten Modularen Behandlung wird ein Überblick über die Implementierung der modularisierten Interventionsangebote gegeben. Jugendstrafgefangenen, insbesondere denen mit kürzerer Haftdauer, soll mit den Modulen eine individualisierte Behandlung ermöglicht werden. Die Module umfassen Themen wie 'Starter', 'Grundfertigkeiten der allgemeinen Lebensbewältigung', 'Lebensperspektiven' sowie verschiedene Angebote aus dem Bereich 'Gewalt/Aggressivität'. Im Ergebnis wird festgestellt, dass mit der Einführung der Modularen Behandlung die Angebote an Gruppenmaßnahmen differenzierter angeboten werden können. Die benötigten Ressourcen werden durch eine statistische Auswertung der individuellen Bedarfsfeststellungen deutlich gemacht. Für die meisten Jugendstrafgefangenen werden mehrere Bedarfe dokumentiert und die meisten Jugendstrafgefangenen nehmen an einer bis mehreren Gruppenmaßnahmen teil. Nach Einschätzung der Leiter der Gruppenmaßnahmen wirken die Maßnahmen auf die Teilnehmer positiv bis sehr positiv.
Soziale Beziehungen
(2019)
Untersucht werden die sozialen Beziehungen von Jugendstrafgefangenen (JSG) vor, während und nach ihrer Inhaftierung. Basierend auf Daten aus Zugangsfragebögen von 81,5 % aller Jugendstrafgefangenen (n = 1440), die im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2018 in die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen zugegangen sind, wurden die sozialen Beziehungen der Jugendstrafgefangenen vor ihrer Inhaftierung erfragt. Erhoben wurden u.a. die familiären Verhältnisse der JSG, die für sie einflussreichsten Bezugspersonen, der innerfamiliäre Umgang mit Fehlverhalten der Jugendlichen sowie der Umgang mit delinquenten Freunden. Aus Abgangsfragebögen von Jugendstrafgefangenen (n = 1079), vor ihrer Entlassung oder Verlegung in eine andere Anstalt, wurden Veränderungen des Verhältnisses der JSG zu Personen ihres sozialen Umfeldes während der Haft erhoben. Außerdem wurde gefragt, wie die Jugendlichen selbst und der Sozialdienst das Verhältnis zu diesen Personen nach Entlassung einschätzt. Auch wenn die Antworten sehr heterogen ausfielen, zeigt sich, dass sich die sozialen Beziehungen in der Wahrnehmung der JSG eher verschlechtert haben. Häufig zeigt sich der Wunsch, während der Haft mehr Unterstützung durch das soziale Umfeld zu erfahren. Nach Schätzung des Sozialdienstes, der nur eine Teilgruppe der Jugendlichen betraf, stehen nur für die Hälfte der Jugendlichen förderliche soziale Beziehungen für die Zeit nach der Haft als Ressource zur Verfügung. Aus den Ergebnissen ergeben sich Hinweise für fördernde und unterstützende Maßnahmen im Jugendstrafvollzug vor allem hinsichtlich der Beziehungsgestaltung.
Im Rahmen einer Totalerhebung wurden die im Zeitraum 01.01.2000 bis zum 31.12.2019 in deutschen Justizvollzugsanstalten begangenen Suizide erhoben. Insgesamt liegen für den Erhebungszeitraum knapp 1550 dokumentierte Suizide vor. Die bis 2018 vom Kriminologischen Dienst Niedersachsen durchgeführte Erhebung wurde für 2019 durch den Kriminologischen Dienst Sachsen fortgeführt. Im Fokus der vorliegenden Untersuchung stehen weibliche Suizidentinnen. Das Suizidrisiko von Frauen wird nach den Ergebnissen durch eine Inhaftierung stärker erhöht als das der Männer. Im Vergleich der Merkmale männlicher und weiblicher Strafgefangener wie Alter, Delikt, Vorinhaftierung, Drogenproblematik sowie Haftart und Zeitraum in Haft wurden geschlechtsspezifische Unterschiede herausgearbeitet. Diese geben wichtige Hinweise für die Suizidprävention bei inhaftierten Frauen. Die Risikofaktoren zeigen, wie und wann Behandlungsteams mit vermehrter Aufmerksamkeit schauen und reagieren müssen. Sie sind Indikatoren für größere Probleme bei der Bewältigung von schwierigen Lebensanforderungen, die zu einer späteren Suizidalität führen können.
Die Stichtagserhebung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) fragt jedes Jahr zum Stichtag am 31. März die Gegebenheiten in allen sozialtherapeutischen Einrichtungen des Justizvollzuges deutschlandweit ab. Inzwischen liegen Daten aus 23 Erhebungsjahren vor und geben Aufschluss über die Entwicklungen in der Versorgungslage (Anzahl der Einrichtungen bzw. Haftplätze), zu demographischen Variablen der Gefangenen (Alter, Staatsbürgerschaft, Dauer der Haftstrafe, schwerste Straftat, Vorstrafen), über institutionelle Vorgänge (Aufnahmen, Abgänge, Nachbetreuung) sowie hinsichtlich von Daten zum Personal (Anzahl der Personalstellen und Frauenanteil). Die Auswertungen verdeutlichen die Entwicklungstrends in der Sozialtherapie zwischen 1997 und 2019 und legen nahe, dass nach einem starken Ausbau der sozialtherapeutischen Einrichtungen ab 1969 mit nunmehr 71 Einrichtungen eine Sättigungsgrenze erreicht zu sein scheint. Die inhaftierten Personen werden zunehmend älter, sodass 2019 die über 50-Jährigen die größte Altersgruppe stellen. Schon seit 2003 liegt der Anteil derjenigen, die aufgrund eines Sexualdelikts inhaftiert sind, bei ca. 50 %, was gegenüber anderen Deliktgruppen eine deutliche Mehrheit darstellt. Ein Großteil der Gefangenen hat keine Haftlockerungen, wobei hier eine zunehmend restriktivere Praxis zu erkennen ist. Die Personalausstattung hat sich über die letzten 23 Jahre insofern verändert, als dass mehr Fachdienste und tendenziell weniger Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) eingerichtet wurden.
Anlässlich des Kammerurteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.11.2009 zur Sicherungsverwahrung wurde in einem Forschungsprojekt der Kriminologischen Zentralstelle e. V. untersucht, wie viele Probanden aus welchen Gründen und wann daraufhin tatsächlich entlassen wurden und ob allein infolge des Kammerurteils Entlassene rückfällig werden. Dazu wurden die Gefangenenpersonalakten all jener Personen analysiert, die aus der Unterbringung entlassen wurden und den Kriterien des Kammerurteils entsprochen haben (n = 84). Parallel dazu wurden Bewährungshelfer derjenigen Untergebrachten befragt, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen und nicht auf Grundlage des Therapieunterbringungsgesetzes erneut untergebracht worden sind (n = 59). Es zeigt sich, dass zunächst für 65 Probanden entweder die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt oder die Sicherungsverwahrung für erledigt erklärt wurde, davon für 19 unmittelbar in Folge des EGMR-Urteils. Es wird jedoch festgestellt, dass die Straßburger Rechtsprechung vergleichsweise selten zu Entlassungen ohne weitergehende Prüfung führte. Auch wurden im untersuchten Zeitraum keine neuerlichen Straftaten gemeldet, die weitere Unterbringungen erlaubt hätten.
Der Beitrag befasst sich mit der Lage in den sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges; dazu werden die Ergebnisse einer im Frühjahr 1996 durchgeführten Umfrage für alle 19 sozialtherapeutischen Einrichtungen referiert. Zunächst werden die verfügbaren Haftplätze für Männer (N=840) und Frauen (N=35) sowie die tatsächliche Belegung am 31.3.1996 (89%) für die einzelnen Häuser dargestellt. Danach folgen - in alphabetischer Reihenfolge der einzelnen Bundesländer - Situationsberichte aus den Einrichtungen. Die Ausführungen machen trotz einiger positiver Entwicklungen die Finanzknappheit der Justizhaushalte deutlich. Auf der Seite der Klientel ist eine Zunahme an Sexual- und Gewalttätern in der Sozialtherapie zu beobachten.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2018
(2020)
In der seit über fünfzehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2018 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 107 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2018 beendet wurde, wurden 76 nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Dies entspricht einem Anteil von 4,2 % der am Stichtag 31. März 2018 einsitzenden Gefangenen mit lebenslangen Freiheitsstrafen. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 17 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 13 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 14 Personen verstarben während der Strafverbüßung.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Handhabung der Dienstaufsicht und Fachaufsicht für das Tätigkeitsgebiet der Bewährungshilfe aus Sicht der befragten Bewährungshelfer und ihrer Dienstaufsichten. Die Befragungsergebnisse zeigen, dass Dienstaufsicht und Fachaufsicht unter Beteiligung von Sozialarbeitern anders ausgeübt wird. Die allerdings nur tendenziell erkennbaren Unterschiede sprechen dafür, dass fachliche Aspekte beruflichen Handelns durch die Beteiligung von Sozialarbeitern an Aufsichtsbelangen stärkere Berücksichtigung finden. Freilich ist auch darauf zu verweisen, daß eine konsequente Verknüpfung fachlicher und dienstrechtlicher Weisungsbefugnisse nicht den Vorstellungen der befragten Bewährungshelfer entspricht.
Im Umgang des Bewährungshelfers mit seinen Probanden sind eine Vielfalt von Vorgehensweisen und Methoden vorstellbar. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Bedeutung einzelner Vorgehensweisen für die Arbeit des Bewährungshelfers. Bei der Gegenüberstellung dieser Befunde mit den Vorstellungen von Dienstaufsichten und Strafrichtern zur Arbeitsweise der Bewährungshilfe wird deutlich, dass die Zielsetzungen der Bewährungshelfer auch den Erwartungen der Strafjustiz entsprechen. Hervorhebenswert ist dabei, dass von justitieller Seite der Bewährungshilfe keine Orientierung an Repressionsaspekten abverlangt wird.
Eine intensive Auseinandersetzung mit der Problematik der zu betreuenden Klientel ist der Bewährungshilfe angesichts der hohen Fallzahlen nur eingeschränkt möglich. Der Beitrag diskutiert Strategien im Umgang mit einer hohen Fallbelastung aus Sicht der Bewährungshelfer, ihrer Dienstaufsichten und der unterstellenden Strafrichter. Dabei wird deutlich, daß insbesondere Anregungen vorzeitiger Beendigungen einer Unterstellung vergleichsweise selten praktiziert werden. Die prinzipiell positive Resonanz derartiger Vorschläge bei den Strafrichtern sollte für die Bewährungshelfer Anlass sein, Anregungen zur Verkürzung der Unterstellungszeiten auch im Hinblick auf eine gewisse Fallentlastung künftig häufiger vorzuschlagen.
Es werden Ergebnisse eines Forschungsprojekts zu Personen und Strukturen der Sozialen Dienste in der Justiz vorgestellt. Für dieses Projekt hat die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden im Dezember 1994 und im Januar 1995 bundesweit sämtliche Mitarbeiter der Sozialen Dienste (N = ca. 2600, Rücklauf: 52%) schriftlich befragt. Ergänzt durch die Daten des Adressverzeichnisses der Deutschen Bewährungshilfe werden u.a. folgende Ergebnisse genannt: (1) Mit den unterschiedlichen Organisationsformen - einheitlicher Sozialer Dienst einerseits, organisatorische Trennung von Gerichtshilfe und Bewährungshilfe andererseits - lassen sich zugleich unterschiedliche Größenstrukturen der Dienststellen abbilden, (2) der Frauenanteil ist in den neuen Bundesländern höher als in den alten Bundesländern, (3) 99% der Befragten in den alten Bundesländern haben ein Studium der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik absolviert, während die Mehrzahl aus den neuen Ländern ein Qualifizierungsprogramm absolviert hat, (4) für die weitaus meisten stellt die derzeitige Tätigkeit nicht die erste Berufserfahrung dar, (5) hinsichtlich der Dienstjahre liegt der Mittelwert in den alten Bundesländern bei 13,1 in den neuen Ländern bei 2,9%, (6) 60% aller Befragten haben an einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen.
Sozialtherapie in Erlangen : Methoden und erste Auswirkungen einer Versuchs- und Erprobungsanstalt
(1975)
Im Rahmen eines 1973 durchgeführten Forschungsprojektes werden angewandte Therapiemaßnahmen der ein Jahr zuvor eröffneten sozialtherapeutischen Anstalt (STA) Erlangen und deren Einschätzung durch Insassen untersucht. Eingangs werden räumliche und personelle Organisation der Einrichtung, das Aufnahmeverfahren sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für Gefangene geschildert. Therapeutische Maßnahmen der STA folgen einem (nach-)erzieherischen Gedanken und umfassen (1) Einzeltherapie, (2) gruppentherapeutische Verfahren und (3) Milieutherapie. Das subjektive Erleben der Anstalt und dortiger Maßnahmen wird durch halbstandardisierte Interviews mit n = 30 Insassen erfasst. Dabei zeigen sich u.a. veränderte soziale Beziehungen zwischen Gefangenen und neue Formen der Freizeitbeschäftigung im Vergleich zu herkömmlichen Vollzugsformen. Während bestehende Arbeitsmöglichkeiten innerhalb der Anstalt kritisiert werden, wird das Verhältnis zu Vollzugsbeamten und Therapeuten als positiv beschrieben. Eine deutliche Mehrheit der Befragten empfindet die Therapie als gewinnbringend. Die Ergebnisse der Untersuchung werden diskutiert.
Verfasser berichtet über eine schriftliche Umfrage, bei der ehemalige Probanden aus der Justizvollzugsanstalt Erlangen angesprochen wurden, um sie nach ihren gemachten Erfahrungen sowie ihrer jetzigen Beurteilung der Erlangener Anstalt zu befragen. Verfasser zieht sodann einen Vergleich zwischen den rückfälligen Probanden (36%) mit denjenigen Probanden, die nach zum Teil über zwei Jahren nach wie vor in Freiheit leben und zeigt die Möglichkeiten und Grenzen der Sozialtherapie auf. Ein Ergebnis des Vergleiches sei, dass für eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach der Entlassung die Bewältigung der Probleme in den zentralen Bereichen Arbeit, Partnerschaft und bei sonstigen sozialen Kontakten wie z.B. Bekanntschaften Voraussetzung sei. Eine wichtige Hilfe dafür seien die in der Anstalt angebotene Einzeltherapie sowie die Möglichkeiten zu Außenkontakten (Besuch, Resozialisationskreis). Verfasser kommt zu dem Schluss, dass Sozialtherapie eine erneute Rückfälligkeit verhindern helfen könne, jedoch nur dann, wenn die angebotenen Maßnahmen von den Betroffenen in aktiver Mitarbeit aufgenommen würden, und vor allem, wenn der Erfolg dieser Maßnahmen später durch mangelnde oder für eine Resozialisierung ungeeignete soziale Kontakte nicht wieder in Frage gestellt würde.
Sozialtherapeutische Einrichtungen des Justizvollzugs dienen der Behandlung von (Sexual-) Straftätern, um deren Rückfallrisiko nachhaltig zu reduzieren. Das weltweit bekannteste Rehabilitationsmodell, nach dem intramurale Behandlung strukturiert werden sollte, um möglichst positive Behandlungseffekte zu erzielen, ist das Risk-Need-Responsivity-Modell (RNR-Modell). Psychologische Diagnostik nimmt in der Umsetzung dieser RNR-Prinzipien eine Schlüsselposition ein, um im Rahmen der Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik den Therapieprozess anzuleiten. Ziel der vorliegenden Studie ist eine empirische Darstellung der intramuralen psychodiagnostischen Praxis anhand einer Vollerhebung aller 71 sozialtherapeutischen Einrichtungen im Jahr 2016. Von 71 Einrichtungen führen 62 eine Eingangs-, 50 eine Verlaufs- und 36 eine Abschlussdiagnostik durch. Dabei erfolgt die Eingangsdiagnostik in der Regel standardisiert, während Verlaufs- und Abschlussdiagnostik seltener einem standardisierten Schema folgen. Besonders häufig wurden Risikoprognoseverfahren zur Einschätzung des Rückfallrisikos eingesetzt, wobei insgesamt eine starke Anlehnung an das RNR-Modell zu konstatieren ist.
Die Kriminologische Zentralstelle führt seit 1997 im Auftrag ihrer Mitglieder eine jährliche Stichtagserhebung in sozialtherapeutischen Anstalten und Abteilungen des Justizvollzuges durch. In diesem Jahr liegt bereits die dreiundzwanzigste derartige Grunddatenerhebung in Folge vor. Ziel dieser Umfrage ist die Erfassung zentraler Eckdaten der Sozialtherapie im Strafvollzug, um deren Stand und Entwicklung dokumentieren zu können. An der diesjährigen Befragung nahmen alle 71 am Stichtag existierenden sozialtherapeutischen Einrichtungen Deutschlands teil. Neben den vorhandenen Haftplätzen und der Belegung wurden diverse Angaben zu den Gefangenen, spezielle institutionelle Vorgänge sowie Angaben zum Personal der Einrichtungen erfasst. Wie bereits in den Vorjahren wurden bei vielen Fragebereichen auch Zeitreihen ermittelt.
Im vorliegenden Berichtsjahr ergeben sich eine weitere Stabilisierung der strukturellen Gegebenheiten sowie die Fortsetzung einiger Trends. Die Zahl der Haftplätze reduziert sich abermals, was nahelegt, dass eine allgemeine Sättigungsgrenze der Versorgung erreicht wird. Auch die Zahl der Gefangenen, die versorgt werden, hat sich zum Stichtag 2019 reduziert. Der Trend der Alterung der Gefangenen wird auch dieses Jahr weiter fortgesetzt, so dass ein Drittel der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer 50 Jahre oder älter sind. Sexualstraftäter stellten auch in diesem Jahr gut die Hälfte der Inhaftierten in der Sozialtherapie. Die Fachdienstausstattung bleibt auf gleichbleibend günstigem Niveau mit lediglich 5,8 Haftplätzen auf einer Fachdienststelle.
Einleitend wird zunächst ein Überblick über das bundesweite Forschungsprojekt "Soziale Dienste" gegeben, das die Kriminologische Zentralstelle zwischen 1991 und 1998 beschäftigt hat. Auf der Grundlage von Befragungsergebnissen von Bewährungshelfern, ihren Dienstaufsichten und von Strafrichtern werden Fragen des beruflichen Selbstverständnisses der Bewährungshilfe thematisiert. In jeweils eigenständigen Kapiteln werden die Interpretation des Hilfeaspektes und Betreuungsaspektes, die Doppelfunktion der Bewährungshilfe von Hilfe und Aufsicht, die Strategien im Umgang mit einer hohen Fallbelastung, die im Umgang mit den Probanden einzusetzenden Methoden und Vorgehensweisen und die Frage fachlicher Kontrolle aus der Sicht der Beteiligten behandelt. Abschließend werden die Ergebnisse im Hinblick auf die Konsequenzen für die Projektfragestellungen zusammengefasst und der erforderliche Handlungsbedarf zur Fortentwicklung der Bewährungshilfe aus der persönlichen Sicht des Verfassers benannt.
Bewährungshelfer haben einerseits dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite zu stehen, andererseits den Verurteilten zu überwachen und dem Gericht Bericht zu erstatten. Diese Doppelfunktion der Bewährungshilfe von Hilfe und Aufsicht wird von bundesweit etwa 460 befragten Strafrichtern und Dienstaufsichten deutlich zugunsten des Hilfeaspektes interpretiert. Eine weitere Verselbständigung und Fortentwicklung des beruflichen Selbstverständnisses der Bewährungshilfe wird allerdings dadurch eingeschränkt, dass die befragten Strafrichter ihre Anweisungsbefugnis gemäß § 56d Abs 4 StGB auch auf die betreuende und helfende Tätigkeit des Bewährungshelfers beziehen.
Der Beitrag behandelt die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen in der Arbeit der Bewährungshelfer mit ihren Probanden im Hinblick auf den Hilfeaspekt und Betreuungsaspekt. Nach Einschätzung der weitaus meisten Bewährungshelfer ist diese Arbeit derzeit stark durch die Vermittlung sozio-ökonomischer Hilfen zur Verbesserung der Lebenssituation geprägt. Der psychosozialen Beratung und Betreuung sollte ihrer Meinung nach ein höherer Stellenwert als bisher eingeräumt werden. Diese Sichtweise wird tendenziell auch von den Dienstaufsichten mit der Einschränkung geteilt, daß ein ungefähres Gleichgewicht beider Aufgabenbereiche anzustreben ist.
Ergebnisse einer empirischen Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden zur Praxis der Gemeinnützigen Arbeit werden berichtet. Ziel dieser Untersuchung war es, Aufschluss über Erledigungsformen und Vollstreckungsmodalitäten bei uneinbringlichen Geldstrafen sowie über mit der Durchführung der Gemeinnützigen Arbeit verbundene Probleme und Praktiken zu erhalten. Als Datengrundlage dienten Befragungen von Rechtspflegern und anderen Beteiligten an der Vermittlung der Gemeinnützigen Arbeit sowie 400 Akten von abgeschlossenen Verfahren. Folgende Ergebnisse werden ermittelt: (1) Die Gemeinnützige Arbeit machte nur 8,5% der Fälle einer Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen gegenüber 77% Zahlungen und 14% Verbüßungen von Ersatzfreiheitsstrafen aus, (2) bei 5% der Verfahren mit der Gemeinnützigen Arbeit wurde die Geldstrafe vollständig durch Arbeit getilgt, (3) bei der Ausgestaltung der Gemeinnützigen Arbeit sind die drei Organisationsformen (Gerichtshilfe-, Vereins-, Rechtspflegermodell) entstanden. Insgesamt wird der Gemeinnützigen Arbeit ein Schattendasein bescheinigt. Eine Einführung als eigenständige Sanktion wird angesichts einer fehlenden Infrastruktur kritisch beurteilt.
Nach § 67a II StGB kann eine zu Sicherungsverwahrung verurteilte Person in den Vollzug einer anderen Maßregel überwiesen werden, sofern das Gericht der Auffassung ist, dass ihre Resozialisierung dort besser gefördert werden kann. Seit der Reform der Sicherungsverwahrung ist dies sowohl aus dem Vollzug der vorgelagerten Freiheitsstrafe als auch nach Antritt der Sicherungsverwahrung möglich.
Der vorliegende Forschungsbericht liefert grundlegende personen- und verfahrensbezogene Informationen dazu, in welchen Fällen § 67a II StGB zur Anwendung kommt. Die Datenbasis lieferte eine bundesweite Abfrage der Einrichtungen des forensisch-psychiatrischen Maßregelvollzugs zu einschlägigen Unterbringungen nach dem 01.01.2014 und eine daran anschließende Aktenanalyse.
Ziele der Regensburger Aufarbeitungsstudie waren die Dokumentation und analytische Aufbereitung der Gewalt in den Einrichtungen der Regensburger Domspatzen zwischen 1945 und 1995 aus soziologischer und kriminologischer Perspektive. Methodisch wurden hierzu verschiedene Quellen auf Basis eines qualitativen Forschungsansatzes kombiniert. Eine zentrale Grundlage waren ausführliche Erhebungen zu Biografien, Erfahrungen und Wahrnehmungen von 26 ehemaligen Schülern, die alle Jahrzehnte des Untersuchungszeitraums repräsentierten. Untersucht werden die berichteten Erfahrungen und Formen erlittener Gewalt und ihrer Folgen. Auf strukturelle Ursachen der Gewalt wird eingegangen und das Gewaltverhalten von Funktionsträgern analysiert. Anschließend werden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gewalt und zur Prävention gegeben.
Der Beitrag will zu einer Diskussion über den Sinn, Nutzen und Einsatz teamorientierten Handelns in der Bewährungshilfe beitragen. Auf der Basis von Befragungsdaten und Falldokumentationen aus der KrimZ-Studie zu den Sozialen Diensten in der Justiz wird gezeigt, dass teamorientiertes Arbeiten einen Beitrag zur Qualitätssicherung leisten kann. Vorgestellt werden zum Arbeitsfeld Bewährungshilfe Ergebnisse über die Verbreitung und den Stellenwert von Teambesprechungen. Anhand dokumentierter Unterstellungen wird diskutiert, inwieweit Einschätzungen über den Hilfebedarf des Probanden und die Chancen zur Umsetzung dieser Hilfsangebote von der Teamorientierung des Bewährungshelfers abhängen. Die Ergebnisse enthalten deutliche Hinweise, dass die Betreuung der Bewährungshilfeprobanden derzeit inhaltlich und qualitativ in erheblichem Maße unterschiedlich gestaltet wird.
Probandenkontakte in der Bewährungshilfe : Ein Beitrag zur Raumbezogenheit justitieller Sozialarbeit
(1997)
Dargestellt werden Ergebnisse einer bundesweiten Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle zu den Sozialen Diensten in der Justiz. Befragt wurden sämtliche im Tätigkeitsfeld der Justiz hauptamtlich beschäftigten Sozialarbeiter in der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht. Bei der Auswertung der Befragung zeigte sich, dass sich über alle länderspezifischen Organisationsmodelle hinweg Hinweise auf bestimmte Handlungsstile erkennen lassen: Die Gestaltung des Umgangs mit den Probanden - und damit die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages der Bewährungshilfe - wird in erheblichem Maß von regionalen Besonderheiten mitbestimmt. Auf der Basis der Befragungsdaten von etwa 1200 im Arbeitsfeld Bewährungshilfe Beschäftigten wird gezeigt, dass sich das Arbeitsfeld der Bewährungshilfe bedingt, durch das regionale Einzugsgebiet, unterschiedlich präsentiert.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, mit welchen Maßstäben Bewährungshelfer den Erfolg ihrer Bemühungen um den Probanden einschätzen. Auf der Basis der Angaben von 1120 Bewährungshelfern lässt sich erkennen, dass Kriterien der Legalbewährung nur einen Teil der Ziele darstellen, die die Bewährungshelfer in der Probandenarbeit verfolgen. Freilich zeigt die Vielzahl der Antworten auch, dass es derzeit eher einen Kanon unterschiedlicher Zielvorstellungen gibt, und es an einer übergreifenden, die Angaben von möglichst vielen Bewährungshelfern berücksichtigenden Erfolgsbestimmung justitieller Sozialarbeit noch fehlt.
Es werden Ausgangslage, Entstehungsgeschichte und Konzeption eines bundesweit angelegten Forschungsprojektes der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden zu den sozialen Diensten in der Justiz beschrieben. Die einzelnen vorgesehenen Projektteile werden kurz vorgestellt und die zentralen Fragestellungen und Themenbereiche skizziert. Es wird zugleich einem im Zuge der schriftlichen Befragung vielfach geäußerten Wunsch der Teilnehmer entsprochen, in ausführlicherer als bisher geschehener Form über die Anlage der Untersuchung und die Forschungsinteressen informiert zu werden.
Die Verfasser berichten über ein Modellprojekt zur Reorganisation der Sozialen Dienste in der Strafrechtspflege in Schleswig-Holstein. Dabei wurden im Landgerichtsbezirk Flensburg die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe für die Dauer von zwei Jahren (1997 bis 1998) zusammengelegt. Die wesentlichen Ergebnisse werden anhand der wissenschaftlichen Begleitforschung der Kriminologischen Zentralstelle dargelegt. Vor dem Hintergrund der in Flensburg gemachten Erfahrungen werden Perspektiven für die Entwicklung der Sozialen Dienste in der Justiz entwickelt. So befürworten die Autoren grundsätzlich die Zusammenlegung der Dienste, weisen jedoch auf die Nachteile hin, die entstehen könnten, falls die Gerichtshilfe ihre Anbindung an die örtliche Staatsanwaltschaft verlieren würde. Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Maßnahme sei auch ein Umdenken bei den Fachkräften. Diese müssten erkennen, dass sie gemeinsam berufen seien, die anfallenden Aufgaben zu erledigen.
Teilergebnisse einer seit 2002 jährlich durchgeführten bundesweiten Umfrage der Kriminologischen Zentralstelle unter den Landesministerien für Gesundheit und Soziales werden präsentiert. Die Daten beziehen sich vorwiegend auf Personen, bei denen im Jahr 2003 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beendet worden ist. Von den 418 Patienten (alle Bundesländer außer Bayern und Hessen) wurden 312 Patienten (74,6%) entlassen. Dies entspricht einem Verhältnis von 1 Entlassenen zu 14,9 zum 2003-03-31 einsitzenden Maßregelpatienten nach StGB § 63. Bei den durchschnittlich 41,3 Jahre alten entlassenen Maßregelpatienten handelt es sich überwiegend um deutsche Männer. Hauptsächlich waren für die Anordnung dieser Maßregel bei den Entlassenen Körperverletzungsdelikte (24,4%), Tötungsdelikte (16,7%) sowie Brandstiftung (14,7) ausschlaggebend. Bei den entlassenen Maßregelpatienten beträgt die Unterbringungsdauer im Mittel 4,96 Jahre (Median).
Anlässlich einer Verlaufsuntersuchung zu "Legalbewährung und kriminellen Karrieren von Sexualstraftätern" wird die Rückfälligkeit von 252 Tätern, die im ersten Halbjahr 1987 wegen eines sexuellen Gewaltdeliktes verurteilt worden sind, anhand der Strafakten und Bundeszentralregisterauszügen untersucht. Dargestellt werden Rückfallquoten, Rückfallgeschwindigkeit und Rückfalltaten, die Bedeutung von Vorstrafenbelastung, Tatalter und Tatgeschehen sowie Auswirkungen von Entscheidungen im Rahmen des Strafverfahrens. Ein Extremgruppenvergleich zwischen nicht Rückfälligen, nicht einschlägig Rückfälligen und einschlägig Rückfälligen wird unter den genannten Fragestellungen durchgeführt. Es zeigt sich, dass Täter mit einer frühzeitigen Begehung des ersten Sexualdelikts eine schlechtere Legalbewährung aufweisen. Auch finden sich bei 35 % der einschlägig Rückfälligen schon entsprechende Vortaten, während dies ansonsten nur bei ungefähr jedem Zehnten der Fall ist. Auf Unterschiede in den Täter-Opfer-Beziehungen wird hingewiesen. Zudem werden die mittels einer Diskriminanzanalyse ermittelten Risikofaktoren wiedergegeben.