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Es wird eine Studie präsentiert, in der die psychodynamisch begründete Perversionstheorie von Robert D. Stoller (1979) empirisch überprüft wird. Nach Stoller können nach (früheren) traumatischen Erfahrungen aggressive Impulse in sexuell deviante Fantasien transformiert werden. Geprüft werden einzelne Aspekte dieser Theorie anhand einer umfangreichen Stichprobe von N = 954 Personen, die aufgrund sexuell motivierter Straftaten verurteilt und zwischen 2002 und 2018 an der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) im österreichischen Strafvollzug zu Vollzugszwecken ausführlich begutachtet worden sind. Dabei wurden u. a. der Fragebogen zur Erfassung von Aggressivitätsfaktoren (FAF) sowie der Grazer Assertivitätstest (GAT) verwendet. Die Ergebnisse zeigen, dass als paraphil diagnostizierte Probanden signifikant weniger spontane Aggression und weniger soziale Kompetenz als die Vergleichsgruppe ohne Paraphiliediagnose berichten. Die Ergebnisse lassen sich insofern mit der zentralen Annahme der Stoller’schen Perversionstheorie in Einklang bringen, als dass zwischen einer Paraphilie-Diagnose und selbstberichteter Aggression eine inverse Beziehung festgestellt wird.
Aufgrund ihrer empirischen Basis stellen standardisierte aktuarische Prognoseinstrumente ein wertvolles Hilfsmittel bei der Erstellung einer Prognose im Einzelfall dar. Die deutsche Version des Sex Offender Risk Appraisal Guide (SORAG), ein international bewährtes Instrument zur Begutachtung von Sexualstraftätern, wird vorgestellt und auf ihre Reliabilität und Validität hin überprüft. Zur Auswertung gelangten hierbei Daten von 178 Sexualstraftätern der Zentralen Dokumentations- und Koordinationsstelle für Sexualstraftäter des Österreichischen Strafvollzugs. Die Interraterreliabilität erweist sich als hoch signifikant. Bezogen auf die Gesamtgruppe ist auch die Prognoseleistung des Instruments gut. Allerdings werden die Ergebnisse für einige Tätergruppen und Rückfallkriterien relativiert. Weitere Untersuchungen sind daher dringend erforderlich, um Möglichkeiten und Grenzen der deutschen Adaption des SORAG zutreffend einschätzen zu können.
Seit dem 1.1.2002 werden die in Österreich zu einer Gefängnisstrafe verurteilten Sexualstraftäter der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter in Wien gemeldet. Bei allen Gemeldeten sind forensische Basisdaten zu erheben. Eine Untersuchung der Legalbewährung von n = 795 Personen zeigt durchschnittlich vier Jahre nach Entlassung eine allgemeine Wiederverurteilungsrate von 27,5 %, eine einschlägige von 3,8 %. Aus dem Vergleich mit den Prognosewerten des Static-99 wird der Schluss gezogen, dass die Vorhersage sexuell motivierter Rückfallereignisse, die insgesamt selten sind, bei aus Strafhaft entlassenen Vergewaltigern kaum möglich ist. Günstiger erscheint die Korrelation zwischen dem Anstieg der Wiederverurteilungsrate und den entsprechenden Static-99-Werten jedoch für Gewaltdelikte sowie der Gruppe der außerfamiliären Kindesmissbraucher. Nach hier vertretener Auffassung sind daher aktuarische Prognoseinstrumentarien zur Beurteilung des Einzelfalles unzureichend.
In der jüngeren Vergangenheit wird medial und politisch über die Frage eines Anstiegs der sog. Messerkriminalität sowie über einen mutmaßlichen Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit der Täter/-innen diskutiert. Anhand von Daten aus Rheinland-Pfalz werden aktuelle empirische Ergebnisse über das Phänomen der Messerkriminalität berichtet. Ausgehend von einer Erhebung des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz wurden zu diesem Zweck Urteilstexte von insgesamt N = 519 rechtskräftig wegen schwerer Gewaltkriminalität abgeurteilten Personen ausgewertet, die sich auf Aburteilungen des Jahres 2013 (n = 253) und des Jahres 2018 (n = 266) beziehen. Die Ergebnisse zeigen, dass es keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen Messerkriminalität und schwerer Gewaltkriminalität insgesamt hinsichtlich der untersuchten Variablen, insbesondere der Staatsangehörigkeit, gibt. Auch ein massiver Anstieg der Messergewalt von 2013 auf 2018 konnte nicht nachgewiesen werden. Lediglich der Unterschied zwischen Messerkriminalität und genereller schwerer Gewaltkriminalität hinsichtlich der Schuldfähigkeitsbeurteilung war für beide Jahrgänge hochsignifikant. Es wird geschlussfolgert, dass auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse kein unmittelbarer kriminalpolitischer Handlungsbedarf abgeleitet werden kann.
Anschließend an die Studie zur Untersuchung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Sozialtherapeutischen Einrichtungen (SothEn) im Jahr 2020 hat der Arbeitskreis für Sozialtherapeutische Einrichtungen im Justizvollzug e. V. für das Jahr 2021 eine Folgestudie initiiert und gemeinsam mit der Kriminologischen Zentralstelle e. V. realisiert. Die Leiter/-innen der 71 SothEn in Deutschland wurden schriftlich befragt. Die Rücklaufquote lag bei 67,6 % (N = 48). Der Fragebogen erfasst folgende Themenfelder: (1) Corona-Erkrankungen des Personals sowie der Inhaftierten, (2) Einführung der Maskenpflicht, (3) Einschränkungen der therapeutischen Arbeit und des Tagesgeschäfts, (4) Innovationen, (5) strukturelle Veränderungen im Organisationsaufbau bzw. Personalstruktur, (6) Auswirkungen auf das Beziehungsverhältnis Behandlungsteam vs. Patient/-in, (7) Auswirkungen auf die Behandlungsbereitschaft der Patienten bzw. Patientinnen, (8) Auswirkungen auf das Behandlungsteam bzgl. Motivation und Optimismus, (9) Auswirkungen auf Risikofaktoren und Kriminalprognose, (10) Gesamteinschätzung. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt ein heterogenes Bild zwischen den verschiedenen SothEn. Es werden sowohl geringe als auch starke Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf therapeutische Maßnahmen, Gefangenenarbeit, Sportangebote, Beziehungsverhältnis, Behandlungscompliance sowie Berufsmotivation berichtet. Hinsichtlich der Realisierung von Gefangenenbesuch und vollzugsöffnenden Maßnahmen haben alle SothEn Einschränkungen verhängt. Zudem wird die Vorbereitung auf die Haftentlassung von allen SothEn als ungenügend bezeichnet. Eine Folgestudie wird als sinnvoll erachtet.
Das Bekanntwerden von Missbrauchsvorfällen in pädagogischen Institutionen, auch der katholischen Kirche, löste 2010 eine bundesweite öffentliche Debatte über die Gefahren sexualisierter Gewalt und körperlicher Misshandlungen im institutionellen Kontext aus. Vor diesem Hintergrund befasst sich der vorliegende Beitrag mit der psychologischen Betrachtung von Belastungserleben und dem Prozess der sekundären Viktimisierung bei Fällen des Missbrauchs im institutionellen Kontext. In einer November 2015 bis Januar 2016 durchgeführten Befragung von N = 21 betroffenen ehemaligen Internatsschülern der Regensburger Domspatzen wurden die Schwere der traumatischen Kindheitserfahrung, der Zusammenhang mit akuten psychischen Belastungen von Betroffenen und der Einfluss des Umgangs der katholischen Kirche mit der Thematik erhoben. Die Erlebnisse der Vergangenheit sowie das aktuelle Erleben der Studienteilnehmer, insbesondere im Hinblick auf den Umgang der Kirche mit den Missbrauchsvorwürfen, wurden anhand standardisierter und psychometrisch geprüfter Verfahren erfasst und die Ergebnisse mit denen anderer Stichproben verglichen und umfassend diskutiert.
Im Jahr 2006 wurden von einer Arbeitsgruppe (nicht verbindliche) Mindestanforderungen für Prognosegutachten formuliert, die bereits im Gutachtenauftrag Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere sollen die Sachverständigen sich an folgenden vier prognostischen Fragestellungen orientieren: (1) der Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten, (2) der Art, Häufigkeit und des Schweregrades erneuter Straftaten, (3) möglicher risikoreduzierender Maßnahmen und (4) möglicher risikoerhöhender Umstände. In einer empirischen Studie werden N = 787 Prognosegutachten von Gewalt- und Sexualstraftätern, die zwischen 1999 und 2016 erstellt worden sind, hinsichtlich der richterlichen Auftragsstellung und deren Beantwortung analysiert. Einen Teil der Stichprobe bilden n = 412 externe Prognosegutachten der JVA Freiburg und n = 375 Prognosegutachten der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München. Es wurden n = 407 (Freiburg: 253, München: 154) vor 2006 erstellt und n = 380 (Freiburg: 159, München: 221) nach 2006. Es zeigt sich, dass ab 2006 die Münchner Abteilung eine statistisch signifikant häufigere Beantwortung der Fragestellungen (1), (2) und (4) verzeichnet, wohingegen keine Veränderung bei den externen Prognosegutachten der JVA Freiburg festzustellen ist. Es wird argumentiert, dass in universitären Einrichtungen eher wissenschaftliche Empfehlungen aufgegriffen werden als in der allgemeinen Gutachterpraxis. Zudem wird die Bedeutung der Bezugnahme auf die prognostischen Fragestellungen bereits im richterlichen Gutachtenauftrag betont, da statistisch gezeigt werden kann, dass diese zu einer konkreteren Beantwortung durch die Sachverständigen führt.
Ausgehend von zwei eigenen Studien, die 2014 und 2015 durchgeführt wurden, werden die Wirksamkeit sowie Verbesserungsoptionen der dezentralen Versorgungsstruktur der psychotherapeutischen Nachsorge entlassener Sexualstraftäter in Hessen diskutiert. Zur Evaluation der Wirksamkeit wurden anhand von Daten aus MESTA und dem BZR die Rückfallraten aus dem Strafvollzug entlassener Sexualstraftäter, die psychotherapeutische Nachsorge erhalten haben (n = 134), mit den Rückfallraten unbehandelter Sexualstraftäter verglichen (n = 134). In einem Nachbeobachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren zeigt sich eine Reduktion des Rückfallrisikos durch psychotherapeutische Versorgung - dieser Effekt ist umso stärker, wenn bereits intramurale Therapien vorausgegangen sind. Ansatzpunkte für eine zusätzliche Qualitätssicherung des psychotherapeutischen Angebots werden aus einer Befragung von Therapeuten (n = 35) gewonnen.
In Anlehnung an entsprechende Vorschläge aus dem angloamerikanischen Raum (Hanson et al., 2017) wurden zur Risikoeinschätzung von Sexualstraftätern fünf kombinierte Static-99/Stable-2007 Risiko-/Bedürfnislevel-Kategorien gebildet, die - nach Erfassung des Ausgangsrisikos durch statische Risikofaktoren nach Static-99 - mithilfe der dynamischen Risikofaktoren des Stable-2007 die Vorhersagekraft der einzelnen Verfahren verbessern sollten. Die prädiktive Validität der kombinierten Anwendung wurde an einer Stichprobe von N = 705 wegen sexuell motivierter Delikte verurteilten Straftätern ermittelt, die zwischen dem 1.1.2002 und dem 31.7.2017 an der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter in Wien zur Erstellung von Vollzugsgutachten untersucht worden sind. Im Ergebnis wiesen die kombinierten Risikokategorien eine bessere Vorhersageleistung hinsichtlich des Rückfalls bei Sexualdelikten auf als der Static-99 Gesamtwert, der Stable-2007 Gesamtwert, die Static-99-Kategorien und die Stable-2007 Kategorien allein. Die Erhöhung um eine Risikokategorie ging etwa mit einer Verdoppelung der Rückfallrate für neuerliche Sexualdelikte einher. Die Anwendung der Static-99/Stable-2007 Risiko-/Bedürfnis-Kategorien für den deutschsprachigen Bereich wird empfohlen. Diese stellen hiernach gegenüber der alleinigen Anwendung von Static-99-Risikokategorien eine Verbesserung dar, die sich nicht nur auf eine Erhöhung der prädiktiven Validität bezieht, sondern auch auf eine bessere Fundierung der Prognose durch Einbeziehung individueller klinischer Merkmale und kriminogener Bedürfnisse durch den Stable-2007.
Es wird ein Gutachten des Kriminologen Rudolf Egg vorgestellt, welches für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV des Landtags Nordrhein-Westfalens im Hinblick auf die Geschehnisse in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 erstattet wurde. Ziel des Gutachtens ist es, insbesondere die damals verübten Straftaten zu typisieren sowie einer allfälligen Organisationsstruktur der Täter nachzugehen. Hierfür wurden 1022 anonymisierte Strafanzeigen ausgewertet. Im Rahmen der Analyse der Strafanzeigen kommen nicht nur die verübten Delikte und deren statistische Verteilung zur Sprache, sondern unter anderem auch Ort sowie Zeit der Tatbegehung. Es wird gezeigt, dass die Opfer nur wenig zu einer hinreichenden Täterbeschreibung beitragen konnten. Vereinzelt wurden in den Strafanzeigen die Tätigkeit der Polizei sowie die Anzahl der anwesenden Beamten bzw. Beamtinnen thematisiert. Eine Absprache zur Tatbegehung unter allen Tätern wird allein schon ob ihrer Vielzahl als kaum wahrscheinlich eingeschätzt. Es wird vermutet, dass die massive Begehung von Eigentums- sowie Sexualdelikten in dem Gefühl der Täter, sie könnten in der Menschenmasse anonym agieren und man befinde sich in einem rechtsfreien Raum, ihre Grundlage hatte. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine hinreichende Betrachtung der Vorfälle die Auswertung weiterer Datenquellen erforderlich ist, vor allem um darauf basierend präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Untersucht wird der 2016 geltende bundesweite Ist-Stand der extramuralen Versorgungsstrukturen, in denen die aus dem Justizvollzug entlassenen oder zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Sexualstraftäter betreut und (weiter-)behandelt werden. Es werden 47 Einrichtungen ermittelt und zu folgenden Themen befragt: Merkmale ihrer Einrichtung, behandelte Personen, verwendete Behandlungstechniken, Anwendung standardisierter diagnostischer und kriminalprognostischer Verfahren und Qualitätsmanagement. 55,5 % der Einrichtungen wiesen keine institutionell-räumliche Anbindung an eine Justizvollzugsanstalt, Universitätsklinik oder Allgemeinpsychiatrie auf. Von den 2063 Klienten mit mindestens einem Face-to-Face-Kontakt waren der überwiegende Anteil (68,5 %) Sexualstraftäter, gefolgt von Gewaltstraftätern (26,5 %). Die Einrichtungen orientierten sich bei der therapeutischen Arbeit mehrheitlich am Risk-Need-Responsivity-Modell und dem Good-Lives-Modell. Kognitiv-behaviorale Therapiemethoden werden am häufigsten von den Einrichtungen eingesetzt (45,7 %). Ein Teil der Einrichtungen (24,2 %) gaben an, keine Eingangsdiagnostik zu verwenden. Kriminalprognostische Instrumente werden von 78,8 % der Einrichtungen eingesetzt. Abschließend werden Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Nachsorge von Sexualstraftätern diskutiert.
Im Anschluss an eine frühere Studie (MschrKrim 2010, 346-360) wird die Fortentwicklung eines statistischen Prognoseinstrumentariums zur Einschätzung des Gewaltrisikos bei verurteilten Gewalttätern dargestellt. Die erweiterte Stichprobe besteht nun aus 307 männlichen und 2001 bis 2003 in Österreich entlassenen Gewalttätern, deren Rückfallrisiko mit einer revidierten Fassung (SVG-5 statt SVG-10, da nur noch fünf Items) eingestuft wird. Im fünfjährigen Beobachtungszeitraum wurde etwa jeder zweite Proband der beiden Hochrisikokategorien rückfällig. Die Reduktion auf die Items Deliktfrequenz, psychische Auffälligkeiten, Alter bei erstem Gewaltdelikt, jemals Tötungsdelikt, Anzahl früherer Gewaltdelikte führt zu einer Verbesserung der als sehr gut bewerteten Prognosegüte. Es wird darauf hingewiesen, dass der SVG-5 (wie auch schon das Vorgängermodell) kein Instrument zur Erfassung des individuellen Risikos ist.
Im deutschen Strafrecht haben kriminalprognostische Beurteilungen eine große Bedeutung und stellen einen wesentlichen Bestandteil der Aufgabenbereiche im Justiz- und Maßregelvollzug dar. In der Forschungsliteratur werden unterschiedliche methodische Zugänge zur Erstellung von Kriminalprognosen diskutiert, die sich in klinisch-intuitive, statistisch-aktuarische, klinisch-strukturierte sowie klinisch-idiographische Methoden gliedern lassen. Bisherige Studienergebnisse verdeutlichen die Vorzüge standardisierter Kriminalprognosen gegenüber der intuitiven unstrukturierten Urteilsbildung und verweisen auf die signifikant höhere Vorhersageleistung durch standardisierte Kriminalprognoseinstrumente. Der Einsatz aktuarischer sowie klinisch-strukturierter Prognoseinstrumente wird anhand 605 Prognosegutachten aus dem Zeitraum zwischen 1999 und 2016 in Abhängigkeit von Merkmalen des Gutachtens (Erstellungszeitpunkt, Institutionen, Profession Sachverständige/-r) sowie probandenbezogener Merkmale (Anlassdelinquenz, Diagnose, Inhaftierung bzw. Unterbringung) analysiert. Es zeigt sich trotz eines zunehmenden Einsatzes aktuarischer und klinisch-strukturierter Prognoseinstrumente im Zeitverlauf eine heterogene Anwendung in der kriminalprognostischen Begutachtungspraxis. Die Ergebnisse sprechen einerseits für eine zunehmende Standardisierung von Kriminalprognosen, andererseits für weiteren Handlungsbedarf im Hinblick auf die Qualitätssicherung klinischer Urteilsbildung in der Kriminalprognostik.
Untersucht wird die faktorenanalytische Zuordnung der "Psychopathy Checklist" (PCL-R) nach Hare anhand einer deutschsprachigen Sexualstraftätergruppe. Hierzu werden klinische Rückfalldaten von 803 wegen Vergewaltigung oder sexuellem Kindesmissbrauch zu einer Strafhaft verurteilten und zwischen 2002 und 2008 an der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt und Sexualstraftäter Österreichs kriminalprognostisch begutachteten Tätern herangezogen. Nach nordamerikanischer Interpretation des PCL-R sind 16 %, nach europäischer 36 % der Probanden als Psychopathen einzustufen. Die prädiktive Validität für die Vorhersage eines einschlägigen Rückfalls der in verschiedenen Modellen genutzten Komponenten des Psychopathie-Syndroms ist nach undifferenziert eindimensionalem Konzept am geringsten. In einem strengen Sinne erscheint bei den Mehrfaktorenkonstrukten nur die Vorhersageleistung des Antisozialitätswertes als hoch. Es wird daher für die kriminalprognostische Begutachtung ein Interpretationsmodell des PCL-R mit vier Facetten, die Antisozialität umfassen, der Vorzug gegeben.
Vorgestellt wird das neue Fünf-Kategorien-Modell für die Risikoeinschätzung von Sexualstraftätern von Hanson et al. (2017). Hierbei werden relatives und absolutes Risiko so zusammengeführt, dass die Rückfallrate der jeweiligen Mittelkategorie an der durchschnittlichen Rückfallbasisrate der Täterpopulation liegt. Sie dient als Bezugsgröße von jeweils zwei Kategorien mit höherem und niedrigerem Risiko. Anhand von n = 1679 aus der Strafhaft entlassenen und über mindestens fünf Jahre lang nachuntersuchten Sexualstraftätern (Gesamtgruppe, pädosexuelle Täter und Vergewaltiger) wurden einschlägige Rückfallraten beobachtet und berechnet. Die gebildete Mittelkategorie lag in allen drei Gruppen nahe an den Basisraten. Die zwei Kategorien mit höherem und niedrigerem Risiko konnten gut voneinander getrennt werden. Die Risikokommunikation nach dem neuen 5-Kategorien-Modell für Sexualstraftäter wird unabhängig vom angewandten Verfahren empfohlen.
Im Rahmen eines zweijährigen Projektes wurde eine Betreuungsstruktur der hessischen Bewährungshilfe evaluiert. Das Sicherheitsmanagement (SIMA) II betreut wegen Gewaltdelikten verurteilte Personen mit erhöhtem Rückfallrisiko sowie Führungsaufsichtsprobanden/-innen mit negativer Sozialprognose. Die Betreuungsintensität der Probanden/-innen des SIMA II wird auf Basis initialer Risikoeinschätzungen bestimmt. Mit dieser Priorisierung orientiert sich der Fachbereich am international führenden Rehabilitationsmodell im Bereich der Behandlung straffälliger Personen – dem Risk-Need-Responsivity (RNR)-Modell. Ziel des Projektes war es, die Qualität der Risikoeinschätzungen (Projektteil 1) und die rückfallpräventive Wirksamkeit der risikoorientierten Betreuung (Projektteil 2) zu überprüfen. Darüber hinaus sollten anhand von Interviews die Perspektive der Bewährungshelfer/-innen des SIMA II und ggf. Optimierungspotentiale untersucht werden (Projektteil 3). Im Ergebnis erweisen sich beide im Fachbereich eingesetzten Risikoeinschätzungsinstrumente als reliabel und valide, lassen jedoch gleichzeitig Raum für Optimierung. Analysen von Auszügen aus dem Bundeszentralregister zeigen eine Reduktion allgemeiner sowie einschlägiger Rückfälligkeit der SIMA II-Klientel im Vergleich zu einer Kontrollgruppe, die vor Einführung des neuen Fachbereichs in der hessischen Bewährungshilfe betreut worden war. Auch die befragten Mitarbeiter/-innen des SIMA II beurteilen die spezialisierte, risikoorientierte und wissenschaftliche Ausrichtung des SIMA II mehrheitlich positiv, weisen jedoch gleichzeitig auf Verbesserungsmöglichkeiten hin. Insgesamt sprechen die Ergebnisse der Evaluation für die kriminalpräventive Wirksamkeit der Betreuung im SIMA II sowie für den Nutzen des Risikoprinzips im Kontext von Bewährungshilfe.
Aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen wird die Mehrheit der entlassenen Sexualstraftäter in Deutschland nach ihrer Entlassung ambulant nachversorgt. Daten von insgesamt 47 Einrichtungen, die Bestandteil dieser extramuralen Versorgungsstruktur sind, werden vorgestellt und diskutiert. Die an der Untersuchung teilnehmenden Institutionen werden mehrheitlich durch das Justizministerium bzw. justiznahe Behörden finanziert. Zwei Drittel der Gesamtklientel sind Sexualstraftäter, die sich größtenteils unter Führungsaufsicht mit Therapieweisung befanden. Darüber hinaus werden Informationen über die Anwendung von Rehabilitationsmodellen, therapeutische Ansätze und die Implementierung von standardisierten diagnostischen Verfahren sowie Kriminalprognoseinstrumenten dargestellt. Schließlich werden die Ergebnisse von Evaluationsstudien zu den teilnehmenden Einrichtungen vorgestellt.
Das Thema des Einjahresprojektes "Extremismus und Justizvollzug" erfuhr durch mehrere islamistisch motivierte Anschläge in Europa, bei denen auch Haftaufenthalte der Täter bekannt wurden, während des Projektzeitraums eine besondere Aktualität. Der Band gibt Auskunft über drei Teilprojekte, die Einblick in den aktuellen Stand von Literatur und Praxis geben sollen. Teil I des Bandes enthält eine Darstellung der für das Projekt durchgesehenen Fachliteratur und formuliert Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit Extremismus im Justizvollzug. In Teil II wird über quantitative Aspekte, insbesondere über eine Befragung aller Jugendstrafanstalten in Deutschland berichtet. Teil III enthält Ergebnisse einer Befragung von Experten. Im Rahmen des Projektes wurde zudem im März 2017 ein Kolloquium mit Experten aus Wissenschaft und Praxis durchgeführt, dessen Ergebnisse an vielen Stellen in die Berichtsteile eingeflossen sind. Die Protokolle der vier Arbeitsgruppen sind ebenfalls Teil des Bandes.
Der externe Anhangsband, erstellt von Christian Illgner, enthält eine Auswahlbibliographie zum Projektthema "Extremismus und Justizvollzug". Hierfür wurden deutsche und fremdsprachige Fachartikel, Beiträge in Sammelbänden, graue Literatur und Fachbücher berücksichtigt, von denen 80 überwiegend fremdsprachige Artikel im Rahmen des Projektes neu mit Abstracts versehen wurden.
Untersucht wird der Zusammenhang zwischen einem Heimaufenthalt in der Kindheit und dem aktuellen Rückfallrisiko für erneute Sexualstraftaten sowie ob der Zusammenhang durch potenziell traumatisierende Kindheitserfahrungen (sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung, emotionale Vernachlässigung) vermittelt wird. Die Stichprobe setzt sich aus N = 159 männlichen Sexualstraftätern zusammen, die zwischen 2010 und 2018 in der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg inhaftiert waren. Die verwendeten Daten basieren auf Akteninformationen (u. a. Urteil, Bundeszentralregisterauszüge, Gutachten) und semistrukturierten Interviews. Die Gruppe mit einem Heimaufenthalt in der Kindheit wies einen niedrigeren sozioökonomischen Status, mehr familiäre Risikofaktoren sowie eine frühere und stärker delinquente Entwicklung auf. Zudem erzielte sie ein höheres Rückfallrisiko. Für das stabil-dynamische, nicht jedoch für das statische Rückfallrisiko wurde dieser Zusammenhang durch den kumulativen Effekt der Anzahl unterschiedlicher potenziell traumatisierender Kindheitserfahrungen vermittelt. Dies deutet darauf hin, dass ein erheblicher Anteil von inhaftierten Sexualstraftätern, die negativen Kindheitserfahrungen ausgesetzt und im Kinderheim untergebracht waren, ein höheres Rückfallrisiko aufweisen und im Erwachsenenalter einer besonderen Betreuung und Kontrolle bedürfen.
Berichtet wird über die erste Kreuzvalidierung des "Ontario Domestic Assault Risk Assessment" (ODARA) in Deutschland. Als Datenbasis dienen Akten der Staatsanwaltschaft Landau zu den 2009 registrierten Fällen, in denen Beschuldigte aufgrund eines häuslichen Gewaltdelikts gegenüber dem Partner bzw. der Partnerin polizeilich in Erscheinung getreten sind (n = 283). Die Prognoseleistung des ODARA wurde über einen Nachbeobachtungszeitraum von fünf Jahren (bis 2014) überprüft. Je nach Subgruppe, Rückfallkriterium und Instrumentenversion erzielt der ODARA eine Vorhersageleistung, die sich nicht signifikant von einer Zufallsprognose unterscheidet, bis hin zu als moderat einzustufenden Effektstärken. Weitere Analysen zeigen, dass nur wenige Items tatsächlich mit häuslicher Gewaltrückfälligkeit zusammenhängen, woraus mögliche Verbesserungen des Instruments abgeleitet werden.