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Der vorliegende Siebte Opferschutzbericht der Landesregierung geht - wie schon die bisherigen Berichte - auf den Beschluss des Landtages Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2007 zurück (zu LT-Drs. 15/1107), mit dem der Landtag die besondere Schutzbedürftigkeit der Opfer von Straftaten betont und zugleich die Landesregierung aufgefordert hatte, im Abstand von zwei Jahren einen Bericht über die zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffenen Maßnahmen vorzulegen. In Fortschreibung der ersten sechs Berichte werden im vorliegenden siebten Opferschutzbericht im Wesentlichen die seit dem Vorbericht im Jahr 2018 eingetretenen Änderungen und Entwicklungen dargestellt. Der Aufbau des Berichtes orientiert sich an den Vorgaben des Landtags und geht auf folgende Punkte ein: (1) Veränderungen hinsichtlich der Rechtslage zur Rechtsstellung des Opfers seit dem letzten Opferschutzbericht, (2) Entwicklung der Opferzahlen in den Jahren 2010 bis 2019, einschließlich einer statistischen Erfassung und Auswertung der Opferspezifik, (3) Projekte und Maßnahmen bzw. Weiterentwicklung bestehender Programme sowohl in den Bereichen des vorsorgenden als auch des nachsorgenden Opferschutzes sowie ergänzend (4) zur ressortübergreifenden und interdisziplinären Vernetzung im Bereich des Opferschutzes.
In der vorliegenden Zusammenfassung der Bachelorarbeit der Erstautorin Franziska Oette wird am Beispiel der Anti-Gewalt- bzw. Anti-Aggressivitätsmaßnahmen (AGAA-Maßnahmen) der Frage nachgegangen, ob durch die Einführung der Modularen Behandlung in der sächsischen Jugendstrafvollzugsanstalt (JSA) Regis-Breitingen im Jahr 2015 eine höhere Quote der Teilnahme an den Behandlungsmaßnahmen erreicht werden konnte. Gefragt wurde, ob ein Jugendstrafgefangener (JSG), bei dem ein Bedarf festgestellt wird, die entsprechende Behandlung bekommt. Weiterhin wurde untersucht, ob die Behandlung dem eingeschätzten Rückfallrisiko angepasst wird und ob die Umstellung auf die Modulare Behandlung geeignet ist, die Behandlungsmotivation der JSG zu erhöhen. Die Untersuchung beruht auf Falldaten von JSG, die im Rahmen eines bundesländerübergreifenden Evaluationsprojekts seit 2011 in der JSA Regis-Breitingen erhoben wurden, sowie auf Daten aus dem Dokumentationssystem für die 2015 eingeführte Modulare Behandlung. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass der Bedarf der JSG tendenziell passend zum Rückfallrisiko erhoben wird und dass diese Passung seit Einführung der Modularen Behandlung verbessert wurde. Ein Einfluss der Umstellung auf die Abbrecherquote oder die Behandlungsmotivation der JSG konnte anhand der vorliegenden Daten (geringe Fallzahlen) nicht nachgewiesen werden.
Im Rahmen des Projektes AMBOSafe ("Angriffe auf Mitarbeiter/-innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben") wurden konfliktreiche Einsatzsituationen von Polizei- und Rettungskräften untersucht. Vorgestellt werden Ergebnisse, die durch Befragungen von N = 1.763 Polizeibedienstete erhoben wurden. Zusätzlich haben N = 538 Polizeikräfte bis zu 16 Wochen ihren Arbeitsalltag standardisiert dokumentiert sowie Ereignisprotokolle für besondere Vorkommnisse verfasst. Neben der Häufigkeit und der Art der Angriffe werden die angreifende(n) Person(en) beschrieben und eruiert, ob die problematische Einsatzlage von den betroffenen Polizeikräften bereits im Vorfeld erkannt wurde, oder sich für diese überraschend ereignet hat. In diesem Zusammenhang werden auch persönliche Stressfaktoren der Einsatzkräfte als mögliche Risikofaktoren für eine Viktimisierung im Dienst diskutiert und potentielle Strategien zur Entschärfung von konfliktreichen Einsatzsituationen besprochen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen der Einsatzkräfte gefördert werden sollte, z. B. in Form von gemeinsamen Einsatznachbesprechungen und gemeinsamen Fortbildungen. Im Rahmen des Projekts AMBOSafe wurden bereits berufsgruppenübergreifende Übungen (z. B. Einsatzszenario "Häusliche Gewalt") realisiert, die von den verschiedenen Berufsgruppen als positiv eingeschätzt wurden.
Vorgestellt werden der am 7. Januar 2020 veröffentlichte Evaluationsbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) über das nordrhein-westfälische Strafvollzugsgesetz sowie die zentralen Forschungsergebnisse des vom Kriminologischen Dienst NRW durchgeführten Forschungsprojektes EVALiS (Evaluation im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen). Gegenstand der Untersuchung sind: (1) Belegungsentwicklung im Strafvollzug, (2) Motivierungsgebot und Behandlungsauftrag im Strafvollzug, (3) Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug, und (4) weitere Behandlungsmaßnahmen und Übergangsmanagement. Es wird konstatiert, dass seit der Jahrtausendwende bis zum Jahr 2015 ein Rückgang in der Vollzugsbelegung zu verzeichnen ist, von 2015 bis 2018 wird hingegen ein leichter Anstieg registriert. Darüber hinaus wird u. a. dargelegt, dass mit einer wachsenden Zahl weiblicher Gefangener zu rechnen sein wird und weniger junge, aber mehr ältere Strafgefangene untergebracht werden müssen. Nach aktueller Datenlage besteht kein Bedarf zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes hinsichtlich der Umsetzung des Motivationsgebotes, damit einhergehend steht aber auch die Forderung nach beispielsweise personellen und finanziellen Ressourcen. Bezüglich des Behandlungsangebots der Vollzugsanstalten wird konstatiert, dass therapeutischen und deliktorientierten Angeboten nur ein geringer Wert zukommt und diese in einzelnen Justizvollzugsanstalten gänzlich fehlen. Für die Angebote zum Übergangsmanagement werden im Bereich „Arbeit und Ausbildung“ gute Ergebnisse ermittelt, während für die Bereiche „Sucht“ und „Schulden“ noch Erweiterungsbedarf festgestellt wird.
Die Etablierung des Internets als sozialer Raum stellt die größte Umwälzung menschlicher Kommunikations- und Interaktionsformen der letzten Jahrzehnte dar. Bekannte Delinquenzformen wurden an die digitale Welt angepasst, entstanden sind aber auch neue, strafrechtlich relevante Äußerungsformen in der digitalen Kommunikation. Im Überblick werden kriminologische und forensische Erkenntnisse aus dem deutschsprachigen Raum zu Formen der Cyberkriminalität dargestellt, die im Kontext von Partnerschaft, Sexualität und Peerbeziehungen auftreten: Neben dem Cyberstalking und Cybergrooming wird auf Cyberbullying (oder -mobbing) sowie das (Love- oder Romance‑)Scamming eingegangen und es werden zentrale Forschungsergebnisse referiert. Die Darstellung dieser cyberkriminellen Ausdrucksformen verdeutlicht den stetigen Zuwachs an Bedeutung, den dieser Delinquenzbereich in den letzten Jahren verzeichnet, und unterstreicht gleichzeitig die Notwendigkeit einer spezifischen Cyberkriminologie dieser und anderer digitalen Delinquenzformen.
Im Jahr 2006 wurden von einer Arbeitsgruppe (nicht verbindliche) Mindestanforderungen für Prognosegutachten formuliert, die bereits im Gutachtenauftrag Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere sollen die Sachverständigen sich an folgenden vier prognostischen Fragestellungen orientieren: (1) der Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten, (2) der Art, Häufigkeit und des Schweregrades erneuter Straftaten, (3) möglicher risikoreduzierender Maßnahmen und (4) möglicher risikoerhöhender Umstände. In einer empirischen Studie werden N = 787 Prognosegutachten von Gewalt- und Sexualstraftätern, die zwischen 1999 und 2016 erstellt worden sind, hinsichtlich der richterlichen Auftragsstellung und deren Beantwortung analysiert. Einen Teil der Stichprobe bilden n = 412 externe Prognosegutachten der JVA Freiburg und n = 375 Prognosegutachten der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München. Es wurden n = 407 (Freiburg: 253, München: 154) vor 2006 erstellt und n = 380 (Freiburg: 159, München: 221) nach 2006. Es zeigt sich, dass ab 2006 die Münchner Abteilung eine statistisch signifikant häufigere Beantwortung der Fragestellungen (1), (2) und (4) verzeichnet, wohingegen keine Veränderung bei den externen Prognosegutachten der JVA Freiburg festzustellen ist. Es wird argumentiert, dass in universitären Einrichtungen eher wissenschaftliche Empfehlungen aufgegriffen werden als in der allgemeinen Gutachterpraxis. Zudem wird die Bedeutung der Bezugnahme auf die prognostischen Fragestellungen bereits im richterlichen Gutachtenauftrag betont, da statistisch gezeigt werden kann, dass diese zu einer konkreteren Beantwortung durch die Sachverständigen führt.
Das Selbstregulationsmodell sexueller Rückfälligkeit („self-regulation model of the relapse process“, SRM) stellt eine Theorie zur Ätiologie sexueller Delinquenz und Rückfälligkeit dar, bei der sexuell motivierte Straftaten und Täter unterschiedlichen Rückfallpfaden und Entscheidungswegen zugeordnet werden, von denen aus wiederum auf individuelle Motive, Defizite und Ressourcen geschlossen werden kann. In der vorliegenden Studie wurde eine Stichprobe von N = 68 Männern, die mindestens eine sexuell motivierte Straftat gegen Kinder begangen haben, in Bezug auf die SRM-Typologisierung beurteilt und hinsichtlich verschiedener klinischer, demografischer und kriminologischer Merkmale verglichen. Unter Verwendung des SRM konnten 25 % (n = 17) dem annähernd-expliziten, 25 % (n = 17) dem vermeidend-passiven, 22,1 % (n = 15) dem annähernd-automatischen und 13,2 % (n = 9) dem vermeidend-aktiven Rückfallpfad zugeordnet werden. Männer mit Annäherungszielen wiesen im Vergleich zu denen mit Vermeidungszielen höhere Werte im Static-99 und ein entsprechend höheres Rückfallrisiko auf. Außerdem wurde bei Männern mit Annäherungszielen häufiger die Diagnose einer Pädophilie gestellt. Die Ergebnisse liefern erste Hinweise dafür, dass das SRM ein nützliches theoretisches Modell sein kann, um Gemeinsamkeiten zwischen Männern, die aufgrund eines Kindesmissbrauchsdelikt verurteilt wurden, aufzudecken.
Die 2016 in Kraft getretene Novellierung des § 63 StGB hat zu einem Anstieg von kriminalprognostischen Gutachten geführt, so dass sich die Wartezeiten bzgl. der Erstellung von Gutachten verlängert haben. Dies wird auch auf die geringe Anzahl an Sachverständigen zurückgeführt, die aktuell für die Erstellung von Gutachten beauftragt werden. Es wird konstatiert, dass in einigen Regionen in Deutschland derzeit vorrangig oder sogar ausschließlich Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Psychiatrie oder Ärzte bzw. Ärztinnen ohne Fachausbildung und teilweise ohne forensische Sachkunde und Erfahrung als Sachverständige bestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Mangel an Sachverständigen durch die Bestellung approbierter Psychologischer Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen und Fachpsychologen bzw. Fachpsychologinnen für Rechtspsychologie begegnet werden kann. Die Ausbildung von Psychiatern bzw. Psychiaterinnen und Psychologen bzw. Psychologinnen im Bereich der forensischen Begutachtung wird vergleichend gegenübergestellt und rechtliche Aspekte der Gutachtenbeauftragung erörtert.
Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen : Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2018
(2020)
In der seit über fünfzehn Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2018 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 107 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2018 beendet wurde, wurden 76 nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Dies entspricht einem Anteil von 4,2 % der am Stichtag 31. März 2018 einsitzenden Gefangenen mit lebenslangen Freiheitsstrafen. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 17 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 13 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 14 Personen verstarben während der Strafverbüßung.
Die Vorhersage von Rückfall bei Jugendstrafgefangenen: Vergleich dreier statistischer Verfahren
(2020)
In der vorliegenden Zusammenfassung der Masterarbeit der Erstautorin werden drei mögliche statistische Verfahren zur Vorhersage von Rückfall anhand verschiedener Prädiktoren bei jugendlichen Strafgefangenen analysiert: (1) Logistische Regression (LR), (2) "Random Forest" (RF) und (3) "Boosted Classification Trees" (BCT). Grundlage der Analyse sind die Daten männlicher Jugendstrafgefangener, die mehr als ein halbes Jahr in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen eine Haftstrafe verbüßten und zwischen den Jahren 2013 und 2016 entlassen wurden. Die drei genannten statistischen Methoden wurden an einem Datenpool mit Daten über 643 Jugendstrafgefangene und 138 Variablen angewandt. Die Ergebnisse werden diskutiert. Festgestellt wird, dass Vor- und Nachteile der Methoden zur Bestimmung des Rückfallrisikos abhängig von der Zieldefinition der Rückfalluntersuchung sind. Zur Bestimmung der Vorhersagekraft einzelner Variablen wird auf LR verwiesen. Für die Vorhersagegenauigkeit werden Vorteile bei RF und besonders BCT gesehen.
Das am 10.03.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen hat das Ziel, den Opfern von Stalking eine bessere Strafverfolgung zu ermöglichen, indem der bislang geltende Tatbestand der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers nicht mehr erforderlich ist. Mit dem neuen Gesetz ist es ausreichend, wenn das Täterverhalten dazu geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Zur Evaluation der geänderten Gesetzgebung werden drei Jahre nach Einführung der Gesetzesänderung die Justizverwaltungen der Länder sowie acht Opferschutzverbände postalisch befragt, wobei n = 15 Landesjustizverwaltungen und n = 5 Opferschutzverbände geantwortet haben. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften mehrheitlich aufgrund der gesetzgeberischen Änderungen eine erleichterte Beweisführung bei der Anwendung des § 238 StGB und die Möglichkeit eines frühzeitigen strafrechtlichen Einschreitens feststellen. Die weiterhin bestehende Problematik der unbestimmten Rechtsbegriffe (z. B. schwerwiegend, beharrlich) wird hervorgehoben. Zudem wird auf erhebliche praktische Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung von Stalking hingewiesen (z. B. fehlende Dokumentation von Seiten der Opfer, Verschleierung der Tathandlungen im Internet von Seiten der Täter/-innen, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen). Einstellungsgründe bei Verfahrenserledigung werden diskutiert. Die Opferschutzverbände kritisieren Ermittlungsbehörden dahingehend, dass sie die betroffenen Personen nicht ernst nehmen. Zudem wird die hohe Einstellungszahl bei Ermittlungsverfahren, die lange Ermittlungsdauer und die Strafhöhe moniert. Weitere Verbesserungsvorschläge werden abschließend diskutiert.
Extremism and the prison system. A handbook for practitioners : Countering islamist radicalisation
(2020)
The German prison system is currently confronted with the
challenge of having to deal with persons classified as radicalised
Islamists who have either returned from the territory of the socalled
“Islamic State” or have otherwise been convicted in the
context of Islamist-motivated offences. There is also a recurring
debate as to whether or how the specific conditions in prisons
contribute to radicalisation. At the same time, many correctional
facilities lack concepts on how to manage persons posing a
threat to public security, sympathisers, and “at-risk” individuals.
Extremism and the Prison System. A Handbook for Practitioners –
Countering Islamist Radicalisation aims to contribute to an improved
understanding of prevention measures, to analyse the impact of
individual interventions, and to embed them in a holistic approach.
Its objective is to explore possible forms of de-radicalisation work
in prisons and the extent to which detention centres and the
conditions prevailing there are to be evaluated as (de-)radicalisation
factors. In addition to the theoretical part, the handbook includes
an interactive component. It provides a guideline for practitioners
on the assessment of initial suspicions, the preparation of individual
action plans, and the selection of appropriate interventions.
Bislang existieren insbesondere in Deutschland nur wenige empirische Forschungsarbeiten zu religiöser Radikalisierung in Haft. Anknüpfend an Erkenntnisse internationaler qualitativer Forschung werden eigene Überlegungen dargestellt und Implikationen für die intramurale Präventionsarbeit abgeleitet. Unter soziologischen Gesichtspunkten wird zunächst die Institution Gefängnis analysiert, wobei bereits strukturelle Unterschiede verschiedener Haftformen einer einheitlichen Betrachtungsweise und einfachen Übertragbarkeit von Forschungsergebnissen entgegenstehen. Da Radikalisierungsprozesse eine Interaktion von Individuum und Umwelt umfassen, muss auch Präventionsarbeit Aspekte des Haftkontextes berücksichtigen. Hierzu gehören u.a. psychische Anpassungsprozesse, die eine Inhaftierung als einschneidendes Lebensereignis erfordert, sowie das jeweilige Gefängnisklima. Weiterhin werden Interaktionsfreiheit als Resozialisierungsmöglichkeit einerseits und Gefahr der Anwerbung andererseits sowie die Bedeutung religiöser und sozialer Verbundenheit diskutiert. Ein Ausblick auf weitere Fragen bspw. zu methodischen oder theoretischen Ansätzen der Gefängnisforschung sowie grundsätzlichen Spannungsfeldern des Freiheitsentzugs wird gegeben.
Vorgestellt wird der 2020 veröffentlichte achte Bericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2019. Die Anzahl der Eingaben bzw. vorgebrachter Anliegen ist im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 % gesunken (2018: 364; 2019: 340). Die von Bediensteten ausgehenden Anliegen sind hingegen geringfügig gestiegen (2018: 5; 2019: 13). Diese betreffen vor allem das Beförderungs- und Beurteilungswesen, thematisieren aber auch Mängel an der medizinischen Versorgung von Gefangenen. Auch die Eingaben der Gefangenen beanstanden die medizinische Versorgung. Hierbei rückt die JVA Hagen in den Fokus, für die aktuell kein Anstaltsarzt zur Verfügung steht. Ähnlich wie im Vorjahr sind Anliegen bezüglich nicht gewährter vollzugsöffnender Maßnahmen in den Eingaben stark vertreten. Eine Verbesserung wird hingegen bei der Aushändigung schriftlicher Bescheide für negative Entscheidungen konstatiert. Ein Großteil der von ausländischen Gefangenen vorgebrachten Anliegen bezieht sich auf Alltagsfragen, medizinische und psychologische Anliegen sowie Kontakte zur Familie. Weitere Themengebiete wie Radikalisierungsprävention im Strafvollzug, Jugendarrest, Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen sowie Vollzug und Öffentlichkeit werden erörtert.
Im ersten Teil einer Analyse der 2015 in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen eingeführten Modularen Behandlung wird ein Überblick über die Implementierung der modularisierten Interventionsangebote gegeben. Jugendstrafgefangenen, insbesondere denen mit kürzerer Haftdauer, soll mit den Modulen eine individualisierte Behandlung ermöglicht werden. Die Module umfassen Themen wie 'Starter', 'Grundfertigkeiten der allgemeinen Lebensbewältigung', 'Lebensperspektiven' sowie verschiedene Angebote aus dem Bereich 'Gewalt/Aggressivität'. Im Ergebnis wird festgestellt, dass mit der Einführung der Modularen Behandlung die Angebote an Gruppenmaßnahmen differenzierter angeboten werden können. Die benötigten Ressourcen werden durch eine statistische Auswertung der individuellen Bedarfsfeststellungen deutlich gemacht. Für die meisten Jugendstrafgefangenen werden mehrere Bedarfe dokumentiert und die meisten Jugendstrafgefangenen nehmen an einer bis mehreren Gruppenmaßnahmen teil. Nach Einschätzung der Leiter der Gruppenmaßnahmen wirken die Maßnahmen auf die Teilnehmer positiv bis sehr positiv.
Der deutsche Justizvollzug steht aktuell vor der Herausforderung, mit als islamistisch radikalisiert eingestuften Personen umgehen zu müssen, die aus dem Gebiet des sog. "Islamischen Staates" zurückkehren oder sonst im Zusammenhang mit islamistisch motivierten Straftaten verurteilt wurden. Zudem wird immer wieder diskutiert, ob bzw. wie die spezifischen Bedingungen im Gefängnis zu Radikalisierung beitragen. Gleichzeitig liegen bei weitem nicht in allen Haftanstalten Konzepte vor, wie mit Gefährdern, Sympathisanten und Gefährdeten umzugehen ist. Das 'Praxishandbuch Extremismus und Justizvollzug - islamistischer Radikalisierung begegnen' zielt darauf ab, zu einem verbesserten Verständnis von Präventionsmaßnahmen beizutragen, die Wirkung einzelner Interventionen zu analysieren und in einen ganzheitlichen Ansatz einzubetten. Es soll sich der Frage genähert werden, wie Deradikalisierungsarbeit im Gefängnis konkret aussehen kann und inwieweit Haftanstalten und die dort vorherrschenden Bedingungen als (De-)Radikalisierungsfaktoren zu bewerten sind. Zusätzlich zum theoretischen Teil beinhaltet das Handbuch eine interaktive Komponente. Praktikerinnen und Praktiker werden vom Überprüfen des Anfangsverdachts, über das Erstellen eines individuellen Handlungsplans, bis hin zur Auswahl geeigneter Maßnahmen angeleitet.
In einer retrospektiven Studie wird die Anwendbarkeit verschiedener Rückfallprognoseinstrumente zur Vorhersage intramuralen Fehlverhaltens und Lockerungsmissbrauchs in der Sozialtherapie untersucht. Hierzu werden Akten von n = 129 zwischen 2013 und 2018 aus der Sozialtherapeutischen Anstalt Ludwigshafen entlassenen männlichen Straftätern analysiert. Betrachtet werden die statistisch-aktuarischen Vorhersagetools Static-99, SVG-5 und OGRS 3 sowie zwei anstaltsinterne Checklisten. Lockerungen werden in der Untersuchungsstichprobe größtenteils gewährt (84,5 %), wobei in ca. 12 % der Fälle ein Lockerungsmissbrauch festgestellt wird. Anhand von Disziplinarmaßnahmen operationalisiertes Fehlverhalten zeigt knapp die Hälfte der untersuchten Straftäter. Valide Vorhersagen von Lockerungsmissbräuchen erzielt neben SVG-5 insbesondere OGRS 3 (AUC = 0.77). Eine moderate bis hohe Prognosegüte für intramurales Fehlverhalten besitzen alle untersuchten Instrumente sowie eine Anstaltscheckliste zur Fluchtgefahr, wobei OGRS 3 auch hier die besten Werte zeigt. Weiterhin werden Korrelationen auf Einzelitem-Ebene betrachtet. Abschließend werden Grenzen der Verfahren diskutiert und weitere Forschung angeregt.
Sozialtherapeutische Einrichtungen des Justizvollzugs dienen der Behandlung von (Sexual-) Straftätern, um deren Rückfallrisiko nachhaltig zu reduzieren. Das weltweit bekannteste Rehabilitationsmodell, nach dem intramurale Behandlung strukturiert werden sollte, um möglichst positive Behandlungseffekte zu erzielen, ist das Risk-Need-Responsivity-Modell (RNR-Modell). Psychologische Diagnostik nimmt in der Umsetzung dieser RNR-Prinzipien eine Schlüsselposition ein, um im Rahmen der Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik den Therapieprozess anzuleiten. Ziel der vorliegenden Studie ist eine empirische Darstellung der intramuralen psychodiagnostischen Praxis anhand einer Vollerhebung aller 71 sozialtherapeutischen Einrichtungen im Jahr 2016. Von 71 Einrichtungen führen 62 eine Eingangs-, 50 eine Verlaufs- und 36 eine Abschlussdiagnostik durch. Dabei erfolgt die Eingangsdiagnostik in der Regel standardisiert, während Verlaufs- und Abschlussdiagnostik seltener einem standardisierten Schema folgen. Besonders häufig wurden Risikoprognoseverfahren zur Einschätzung des Rückfallrisikos eingesetzt, wobei insgesamt eine starke Anlehnung an das RNR-Modell zu konstatieren ist.
Um Maßnahmen der Qualifizierung und Beschäftigung von Strafgefangenen zielgerichtet einsetzen zu können, müssen zunächst die Voraussetzungen der Inhaftierten festgestellt und hieraus Bedarfe abgeleitet werden. Um die Bedarfe an Qualifizierungsmaßnahmen im sächsischen Vollzug zu bestimmen, wurde Februar bis August 2018 eine Erhebung in acht Justizvollzugsanstalten durchgeführt. In Vollzugsplankonferenzen wurde mit 1053 Inhaftierten ein Erhebungsbogen zu Schul- und Berufsabschlüssen der Inhaftierten sowie Maßnahmen in der aktuellen Haftsituation erhoben. Weiter wurden Gründe für Nichtbeschäftigung und den Abbruch von Maßnahmen erfasst. Abgefragt wurden darüberhinaus Einschätzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Arbeitsmarkt- und Ausbildungstauglichkeit sowie der Inhaftierten zur erlebten Sinnhaftigkeit der Maßnahmen. Die vorgestellten Ergebnisse zeigen einige Bedingungen und Merkmale von Inhaftierten auf, die bei der Planung eines Angebotes von Qualifizierungs- und Arbeitsmaßnahmen im Justizvollzug relevant sind. Auf Grundlage der erhobenen Daten wird u.a. empfohlen, für die meisten Maßnahmen im Vollzug keine höhere Schulbildung als einen Hauptschulabschluss vorauszusetzen. Auch sollte ein Großteil der Angebote modular oder von kurzer Dauer sein, damit auch Inhaftierte mit kurzer Haftdauer davon profitieren können. Zusätzlich besteht ein erheblicher Bedarf an Maßnahmen für Inhaftierte, die nicht arbeitsmarkt-oder ausbildungstauglich sind.
Im Jahre 2006 bzw. 2007 wurden erstmals "Mindestanforderungen für Prognosegutachten" veröffentlicht, die wesentlich zur Qualitätssicherung in der forensischen Sachverständigentätigkeit beigetragen haben. Ende 2019 wurde nach einem mehr als dreijährigen Arbeits- und Diskussionsprozess eine aktualisierte Version, nunmehr unter dem Titel "Empfehlungen für Prognosegutachten", veröffentlicht, wobei - anders als in der Erstfassung - erfahrungswissenschaftliche und juristische Empfehlungen in separaten Aufsätzen bearbeitet und vorgestellt wurden. Im vorliegenden Beitrag werden der Arbeitsprozess zur Aktualisierung skizziert sowie wesentliche Neuerungen in beiden Bereichen - Erfahrungs- und Rechtswissenschaften - vorgestellt.