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Kriminalpolitik und Strafrecht haben in den letzten Jahren eine Gruppe von Straftätern wieder entdeckt: die der so genannten „gefährlichen Straftäter". Auf diese Gruppe zielen einige neuere Gesetzesänderungen im Sexualstrafrecht, aber auch bei den kriminalrechtlichen Maßregeln und im Strafvollzugsrecht. Einzelne Kriminalfälle scheinen Anlässe für immer neue Vorschläge zu bieten, das Strafrecht umzugestalten. Es stellt sich die Frage, ob diese relativ kleine Gruppe der „gefährlichen Straftäter" tatsächlich eine besondere Problemgruppe für Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis ist oder ob ihre Bedeutung eher überschätzt wird. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) veranstaltete am 15. und 16. November 2004 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Sichtweise und Erfahrung mehrerer Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft erörtert wurde. Die Ergebnisse der Veranstaltung sind im vorliegenden Band dokumentiert.
Der Übergang vom Strafvollzug bzw. von der Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug in die Entlassung zur Bewährung ist für die Resozialisierung von Gefangenen bzw. Untergebrachten und damit nicht zuletzt auch für die Sicherheit der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Die ambulante Nachsorge im Anschluss an den stationären Aufenthalt stellt hierbei ein wichtiges Bindeglied dar. Schließlich sind die Ursachen der (erneuten) Straffälligkeit in aller Regel nicht eng umgrenzte Störungen, die nach intramuraler Behandlung beseitigt sind, vielmehr bedürfen stationäre Maßnahmen der Ergänzung und Fortsetzung durch nachgehende, extramurale Betreuung und Hilfsangebote, namentlich bei Straftätern mit erhöhtem Rückfallrisiko. Der Band dokumentiert die Ergebnisse einer 2003 von der KrimZ in Wiesbaden veranstalteten Fachtagung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Sichtweise und Erfahrung mehrerer Experten aus Praxis und Wissenschaft vorgestellt und diskutiert wurde.
Nach § 67a II StGB kann eine zu Sicherungsverwahrung verurteilte Person in den Vollzug einer anderen Maßregel überwiesen werden, sofern das Gericht der Auffassung ist, dass ihre Resozialisierung dort besser gefördert werden kann. Seit der Reform der Sicherungsverwahrung ist dies sowohl aus dem Vollzug der vorgelagerten Freiheitsstrafe als auch nach Antritt der Sicherungsverwahrung möglich.
Der vorliegende Forschungsbericht liefert grundlegende personen- und verfahrensbezogene Informationen dazu, in welchen Fällen § 67a II StGB zur Anwendung kommt. Die Datenbasis lieferte eine bundesweite Abfrage der Einrichtungen des forensisch-psychiatrischen Maßregelvollzugs zu einschlägigen Unterbringungen nach dem 01.01.2014 und eine daran anschließende Aktenanalyse.
Die strafrechtliche Unterbringung psychisch gestörter sowie alkohol- oder drogenabhängiger Straffälliger in Einrichtungen des Maßregelvollzuges ist immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Während es dabei in den Massenmedien meist um spektakuäre Einzelfälle, z. B. Entweichungen und neue Straftaten von Maßregelvollzugspatienten geht, sind für die Fachöffentlichkeit vor allem Fragen der rechtlichen und praktischen Ausgestaltung der Unterbringung von Interesse. Besonders bedeutsam ist diese Thematik für die neuen Bundesländer, in denen die Versordung forensisch-psychiatrischer Patienten seit 1990 neu zu gestalten war. Die am 19./20.06.1995 in Berlin stattgefundene Fachtagung widmete sich dem Thema des Neuaufbaus des Maßregelvollzugs in den neuen Bundesländern. Der vorliegende Band enthält die Beiträge dieser Fachtagung. In einem ersten Teil werden empirische Ergebnisse zum Maßregelvollzug in den neuen Bundesländer referiert, die aus einer von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden in Kooperation mit dem Institut für Forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin in den Jahren 1993 und 1994 durchgeführten Studie zur Versorgungssituation forensisch-psychiatrischer Patienten in den neuen Bundesländern resultieren. Präsentiert werden darüberhinaus empirische Ergebnisse einer Umfrage über die Praxis des Maßregelvollzuges in den alten Bundesländern. In vier inhaltlich gegliederten Themenblöcken werden anschließend aktuelle Fragen des Maßregelvollzuges (rechtliche Rahmenbedingungen, allgemeine und übergreifende Konzepte, therapeutische Konzepte und erforderliche Ressourcen, Überleitung und Nachsorge zu entlassender Patienten) erörtert. Den Abschluß der Tagung bildete eine Expertenrunde zu den weiteren Perspektiven der Versorgung forensisch-psychiatrischer Patienten. Der Band enthält die Eingangsstatements der Experten und zeichnet die sich anschließende Diskussion nach.
Die Strafvollzugsstatistik der zum 31.3. eines Jahres erhobenen Daten zeigt, dass sich die Stichtagszahlen der nach § 63 StGB im psychiatrischen Maßregelvollzug untergebrachten Personen seit Mitte der 1990er-Jahre mehr als verdoppelt hat. Einen nahezu linearen Anstieg seit Mitte der 1970er-Jahre prägt die Belegung in den Entziehungsanstalten (StGB § 64). Damit ist mittlerweile jeder sechste Inhaftierte ein Maßregelpatient. Mögliche Einflüsse durch die Kriminalpolitik sowie zunehmende gesellschaftliche Bedeutung der Psychiatrie werden diskutiert. Rückfallstudien stimmen darin überein, dass innerhalb der üblichen Beobachtungsintervalle eine Minderheit der Entlassenen strafrechtlich in Erscheinung tritt, wobei schwere Delikte Ausnahmen sind.
Die 2016 in Kraft getretene Novellierung des § 63 StGB hat zu einem Anstieg von kriminalprognostischen Gutachten geführt, so dass sich die Wartezeiten bzgl. der Erstellung von Gutachten verlängert haben. Dies wird auch auf die geringe Anzahl an Sachverständigen zurückgeführt, die aktuell für die Erstellung von Gutachten beauftragt werden. Es wird konstatiert, dass in einigen Regionen in Deutschland derzeit vorrangig oder sogar ausschließlich Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Psychiatrie oder Ärzte bzw. Ärztinnen ohne Fachausbildung und teilweise ohne forensische Sachkunde und Erfahrung als Sachverständige bestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Mangel an Sachverständigen durch die Bestellung approbierter Psychologischer Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen und Fachpsychologen bzw. Fachpsychologinnen für Rechtspsychologie begegnet werden kann. Die Ausbildung von Psychiatern bzw. Psychiaterinnen und Psychologen bzw. Psychologinnen im Bereich der forensischen Begutachtung wird vergleichend gegenübergestellt und rechtliche Aspekte der Gutachtenbeauftragung erörtert.
Vorgestellt werden ausgewählte Ergebnisse einer umfangreichen empirischen Studie zur Praxis des Maßregelrechts, die von der Kriminologischen Zentralstelle durchgeführt wurde. Sie ermöglicht es, den Verfahrensgang anhand repräsentativer Stichproben von Strafverfahrensakten umfassend darzustellen. Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) erfolgt zum größten Teil wegen schwerer Delikte gegen Personen, darunter Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Sexualdelikte, Brandstiftungen und Raubdelikte. Knapp ein Drittel der aussetzungsfähigen Maßregeln wird primär zur Bewährung ausgesetzt. Im Vollstreckungsverfahren sind über zwei Drittel der Verurteilten nach der Rechtskraft der Bezugsentscheidung im Maßregelvollzug. Die Hälfte der Maßregelpatienten ist länger als vier Jahre dort; bei langfristiger Betrachtung sind es 13% mit Aufenthalten von mehr als zehn Jahren.
Die aktuelle Situation im psychiatrischen Maßregelvollzug nach § 63 StGB und die aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen werden vorgestellt. Es werden die Zwecke, die der Gesetzgeber mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verfolgt, erörtert. Zudem wird die momentane Auslastung sowie die zahlenmäßige Bedeutung der Unterbringung beschrieben und konstatiert, dass ein beträchtlicher Anstieg der Anzahl der Maßregelpatienten und -patientinnen zu verzeichnen ist. Anschließend wird auf das Zustandekommen der Unterbringungsentscheidungen in der Praxis eingegangen und es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Betroffenen aus einer unbefristeten Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug wieder entlassen werden können. Abschließend wird die Verweildauer im psychiatrischen Maßregelvollzug und die Legalbewährung im Anschluss an die Maßnahme thematisiert und zusammengefasst, dass die Belegung im psychiatrischen Maßregelvollzug derzeit so hoch ist wie nie zuvor und dass erst langfristig mit einer Veränderung zu rechnen ist.
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus : Probleme und Perspektiven
(1993)
Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus findet - nicht zuletzt wegen steigender Belegungszahlen und spektakulärer Einzelfälle - zunehmendes Interesse. Der vorliegende Band geht auf ein Expertenkolloquium zurück, das die Kriminologische Zentralstelle vom 30.11. bis 1.12.1992 in Wiesbaden zum Thema "Probleme der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" veranstaltete. Experten aus unterschiedlichen Disziplinen und Berufsgruppen, die mit Unterbringungsfragen befasst sind, thematisierten die justitiellen Weichenstellungen im Verfahrensverlauf von der Anordnung einer einstweiligen Unterbringung über den Vollzug der Maßregel, Vollzugslockerungen und Überprüfung der Fortdauer, Fragen der Aussetzung, der Nachsorge, der Führungsaufsicht bis hin zur Legalbewährung und Aussetzungwiderruf. Ein besonderes Interesse lag auf dem Zusammenspiel von Strafjustiz und Psychiatrie. Die Beiträge zu den einzelnen Themenkomplexen sowie zur Abschlussdiskussion sind in überarbeiteter Form im vorliegenden Band enthalten. Ergänzend werden erste Erkenntnisse aus einer umfangreichen Aktenuntersuchung berichtet, die zu diesen Fragestellungen von der Kriminologischen Zentralstelle durchgeführt wird.
Ein breit angelegtes Forschungsprojekt der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) beschäftigte sich mit der Anordnung und Vollstreckung der stationären Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB (Projektlaufzeit 1993 bis 1996). Während im bereits erschienenen Band über "Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" (Kriminologie und Praxis ; Band 13) die Unterbringung nach § 63 StGB in den Blick genommen wurde, widmet sich der vorliegende Band der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB. Hierzu veranstaltete die KrimZ am 5. und 6. Dezember 1994 in Wiesbaden ein Expertenkolloquium, dessen Ergebnisse zusammen mit weiteren Beiträgen in diesem Band veröffentlicht sind. An der Tagung beteiligten sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bereichen der psychiatrischen und psychologischen Forschung, der Maßregelvollzugspraxis, der Strafrechtswissenschaft, der Kriminologie und der Strafjustiz, den sozialen Diensten der Justiz sowie der Justiz- und Gesundheitsverwaltung. Im Vordergrund der Erörterungen standen zunächst die verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten für alkohol- und drogenabhängige Straftäter im Maßregelvollzug sowie Alternativen. Darüber hinaus wurden die justitellen Weichenstellungen bei Anordnung und Vollstreckung der Maßregel nach § 64 StGB thematisiert. Zugleich wurden auch Fragen der inhaltlichen Vollzugsgestaltung und der organisatorischen Struktur des Maßregelvollzugs angesprochen. Der Band gliedert sich in folgende Teile: (1) Erste Ergebnisse aus der empirischen Untersuchung der KrimZ, (2) Problemfelder der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und alternative Sanktionsformen, (3) Kriminalpolitischer Ausblick mit Beiträgen der Teilnehmer einer abschließenden Podiumsdiskussion sowie (4) Zusammenfassung der Diskussionen.
Drogentherapie und Strafe
(1988)
Im März 1988 fand in Wiesbaden eine überregionale Fachtagung zum Thema "Drogentherapie und Strafe statt". Der vorliegende Band basiert auf dieser Tagung und enthält sämtliche Referate von Experten unterschiedlicher Professionen, die für diesen Zweck überarbeitet und teilweise ergänzt wurden sowie eine Zusammenfassung der Diskussion. Die Beiträge befassen sich mit praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung bzw. Berücksichtigung therapeutischer Maßnahmen bei Drogenstraftätern gemacht wurden. Im Mittelpunkt stehen die Bestimmungen zur Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß §§ 35 ff. BtMG, daneben kommen auch Möglichkeiten und Formen der Behandlung und Beratung Abhängiger im Rahmen des Straf- und Maßregelvollzuges sowie der Bewährungshilfe zur Sprache. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Frage der möglichen Kooperation, aber auch der notwendigen Abgrenzung zwischen Instanzen der Strafrechtspflege einerseits und den Vertretern und Institutionen von Therapie und Beratung andererseits.
Die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland wird dargestellt, wobei folgende Kriminalitätsbereiche detaillierter erörtert werden: (1) Gewaltkriminalität, (2) Sonstige Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, (3) Eigentums- und Vermögensdelikte, (4) Wirtschaftskriminalität, (5) Korruption, (6) Umweltstraftaten, (7) Internetkriminalität, (8) Delikte im Zusammenhang mit Drogen, (9) Organisierte Kriminalität und (10) Politisch motivierte Kriminalität. Berichtet wird zudem von speziellen Tätergruppen, wie Zuwanderern/-innen und Schleusern/-innen. Die strafrechtlichen Reaktionen (u. a. Strafverfahren, Ermittlungsverfahren, gerichtliches Verfahren, Täter-Opfer-Ausgleich) werden besprochen. Die Verwahrung im Straf- und Maßregelvollzug wird diskutiert, bevor auf die Entlassung aus dem Strafvollzug und auf die Strafaussetzung eingegangen wird. Die Rolle der Bewährungshilfe, der Sozialen Dienste der Justiz und der Strafentlassenenhilfe wird erörtert. In diesem Zusammenhang wird die Rückfallstatistik kurz dargestellt, bevor die Entwicklungen in der Kriminalprävention diskutiert werden. In einem gesonderten Kapitel werden Jugendliche als Opfer und Täter/-innen betrachtet, bevor eine kriminal- und rechtspolitische Schlussfolgerung folgt.
Die drei möglichen Rechtsfolgen einer Tat „Lebenslange Freiheitsstrafe“, „Sicherungsverwahrung - § 66 StGB“ und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - § 63 StGB“ haben gemeinsam, dass ihre Unterbringungsdauer jeweils unbestimmt ist. Die Unwissenheit über die tatsächliche Dauer der genannten Unterbringungsformen war Anlass für die jährliche bundesweite Erhebung der Kriminologischen Zentralstelle. Erfasst werden am Ende jeden Jahres diejenigen Personen, bei denen in diesem Jahr die lebenslange Freiheitsstrafe, die Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beendet wurde. Mit Hilfe standardisierter Erhebungsbögen werden die Daten zu den Lebenslänglichen und den Sicherungsverwahrten über die Landesjustizverwaltungen, die Daten zu den Maßregelpatienten über die Gesundheits- und Sozialministerien erhoben. Vorgestellt werden Ergebnisse der dritten Umfrage der KrimZ für das Jahr 2004 - getrennt nach der Unterbringungsform. Erstmalig enthalten sind vergleichende Jahrestabellen (2002-2004) für einige wichtige Variablen wie Alter, Dauer der Unterbringungsform, maßgebliche Straftat, Gründe der Beendigung.
Der vorliegende Bericht zur Dauer der drei unbefristeten Sanktionen des deutschen Kriminalrechts und den Gründen ihrer Beendigung im Jahr 2006 ist der fünfte zu dieser Erhebung, die von der KrimZ seit 2002 durchgeführt wird. Der Aufbau der Darstellung orientiert sich an den Forschungsberichten zu den Vorjahren. Die Erhebung für das Berichtsjahr 2006 ist die letzte, die sich neben der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung auch auf die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bezieht.
Die drei möglichen Rechtsfolgen einer Tat „Lebenslange Freiheitsstrafe“, „Sicherungsverwahrung - § 66 StGB“ und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - § 63 StGB“ haben gemeinsam, dass ihre Unterbringungsdauer jeweils unbestimmt ist. Die Unwissenheit über die tatsächliche Dauer der genannten Unterbringungsformen ist Anlass für die jährlich geplante bundesweite Erhebung der Kriminologischen Zentralstelle. Erstmalig im Jahr 2002 wurden am Ende des Jahres diejenigen Personen erfasst, bei denen in diesem Jahr die lebenslange Freiheitsstrafe, die Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beendet wurde. Die Ergebnisse der Auswertung für das Jahr 2002 werden - getrennt nach der Unterbringungsform - vorgestellt.
Die drei möglichen Rechtsfolgen einer Tat „Lebenslange Freiheitsstrafe“, „Sicherungsverwahrung - § 66 StGB“ und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - § 63 StGB“ haben gemeinsam, dass ihre Unterbringungsdauer jeweils unbestimmt ist. Die Unwissenheit über die tatsächliche Dauer der genannten Unterbringungsformen war Anlass für die jährliche bundesweite Erhebung der Kriminologischen Zentralstelle. Erfasst werden am Ende jeden Jahres diejenigen Personen, bei denen in diesem Jahr die lebenslange Freiheitsstrafe, die Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beendet wurde. Mit Hilfe standardisierter Erhebungsbögen werden die Daten zu den Lebenslänglichen und den Sicherungsverwahrten über die Landesjustizverwaltungen, die Daten zu den Maßregelpatienten über die Gesundheits- und Sozialministerien erhoben. Der Bericht stellt die Ergebnisse der zweiten Umfrage der KrimZ für das Jahr 2003 - getrennt nach der Unterbringungsform - vor.
Der vorliegende Bericht zur Dauer der drei unbefristeten Sanktionen des deutschen Kriminalrechts und den Gründen ihrer Beendigung im Jahr 2005 ist der vierte zu dieser Erhebung, die von der KrimZ seit 2002 durchgeführt wird. Der Aufbau der Darstellung orientiert sich an den Forschungsberichten zu den Vorjahren.
Migration und Kriminalität
(2021)
Migration und Kriminalität
(2021)
Die Beiträge des in zweiter, korrigierter Auflage erschienenen Sammelbandes, die überwiegend auf eine Tagung der KrimZ im Herbst 2019 zurückgehen, nehmen vielfältige öffentliche Diskussionen zum Anlass einer näheren Auseinandersetzung mit dem kriminologischen Dauerthema „Migration und Kriminalität“. Der erste Teil beginnt mit einem Überblicksbeitrag von Hacı-Halil Uslucan (Essen), der die Gewaltbelastungen von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte und Möglichkeiten der Prävention in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt. Kaan Atanisev, Rita Haverkamp und Fynn Kunkel (Tübingen) berichten aus einer aktuellen empirischen Untersuchung über Migration und Sicherheit in der Stadt, genauer: in ausgewählten Quartieren deutscher Großstädte. Christian Walburg (Münster) resümiert Forschungsbefunde über Zusammenhänge zwischen Migration, Integration und Kriminalität. Winnie Plha und Rebecca Friedmann (Berlin) schreiben über psychosoziale Aspekte von Radikalität und Extremismus, also von Phänomenen, die keineswegs zwingend mit Migration in Verbindung stehen müssen. Im zweiten Teil beschreiben Michael Kubink und Carolin Springub (Köln) den Strafvollzug am Beispiel von Nordrhein-Westfalen als „Integrationseinrichtung“. Christian Eifert (Gießen) bietet einige Einblicke in eine Untersuchung über Zuwanderer in den hessischen Anstalten des Jugendstrafvollzugs. Schließlich zeigt Marita Henderson (Haina) anhand der Praxis einer Klinik des psychiatrischen Maßregelvollzugs, welche Besonderheiten bei Therapie und Entlassung zu beachten sind, wenn Patientinnen und Patienten nicht deutsche Staatsangehörige sind.
Die im Band enthaltenen Beiträge gehen auf eine von der KrimZ 2007 in Wiesbaden veranstaltete Fachtagung zurück. Sie geben einen praxisbezogenen Überblick mit kritischen Stellungnahmen zu aktuellen Entwicklungen in der Strafrechtspflege, die man mit dem Stichwort „Privatisierung" zusammenfassen kann. Dabei geht es auch um Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Praxisfeldern, gehen Überlegungen zur Modernisierung und Optimierung öffentlicher Aufgaben doch weit über den Strafvollzug hinaus. Zwar werden Privatisierungen auch im sensiblen Bereich des Strafrechts in einigen Ländern eher als selbstverständlich angesehen als in Deutschland. Dennoch werden für die Sozialen Dienste der Justiz je nach Bundesland gegenwärtig recht unterschiedliche Reformen angestrebt. Im Strafvollzug erproben die Länder verschiedene Modelle der Kooperation mit privaten Unternehmen. Am weitesten gediehen sind die Privatisierungsbestrebungen im Bereich psychiatrischer Krankenhäuser einschließlich des Maßregelvollzugs.