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Es wird vergleichend betrachtet, welche Merkmale Jugendstrafgefangene (JSG), die innerhalb von 3 Jahren nach Haftentlassung wieder im sächsischen Justizvollzug inhaftiert wurden (WI), von den JSG unterscheiden, die im gleichen Zeitraum nicht wieder inhaftiert wurden (NWI). Die Auswertungen basieren auf Daten über JSG, die seit dem 01.01.2011 in der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen inhaftiert waren. Einbezogen wurden nur JSG, die bis Ende 2016 aus der Bezugshaft entlassen wurden. Anhand allgemeiner Merkmale wie Alter, Staatsangehörigkeit und Bildungsabschluss werden die Gruppen WI und NWI vergleichend betrachtet. Analysiert werden zudem die Delikte der JSG nach Deliktart und Deliktschwere. Die Ergebnisse zeigen u.a., dass JSG ohne Schulabschluss und ohne berufliche Qualifikation mit höherer Wahrscheinlichkeit erneut inhaftiert werden als solche, die einen Schul- oder beruflichen Abschluss vorweisen können. Ein Großteil der WI wird in den ersten 2 Jahren nach der Entlassung rückfällig, überwiegend im ersten Jahr. Bei Diebstahls-, Betrugs- und Körperverletzungsdelikten werden über die Hälfte der JSG einschlägig rückfällig. Ausgewertet wurden darüber hinaus die in den Zugangsbögen erfassten subjektiven Einschätzungen der JSG zu den Gründen für eine erneute Inhaftierung. Am häufigsten genannt wurden: Verletzung der Bewährungsauflagen, Drogen und Einfluss des Freundeskreises. Probleme bereiten den JSG insbesondere das Einhalten von Auflagen wie das Wahrnehmen von Terminen oder das Leisten von Arbeitsstunden. Auf Implikationen der Ergebnisse für die Praxis wird hingewiesen.
Untersucht wird der Einfluss von tragfähigen sozialen Beziehungen auf die Reintegration von Jugendstrafgefangenen in der sächsischen Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen. Dafür werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie im Jugendstrafvollzug ausgefüllte Behandler- und Klienten-Fragebögen ausgewertet. Einbezogen werden N = 572 Jugendstrafgefangene, die 2011 in die Jugendstrafvollzugsanstalt gekommen sind, mindestens sechs Monate inhaftiert waren und zwischen 2013 und 2016 entlassen worden sind. Es zeigt sich, dass die Bereitschaft an der Mitwirkung am Vollzugsziel bereits ein Indikator für die spätere Rückfälligkeit darstellt. Signifikante Korrelationen zur Mitwirkung lassen sich bei sozialen Außenkontakten feststellen. Analog korrelieren förderliche Familien-, Freunde- und Partnerbeziehungen mit einer eventuellen späteren Rückfälligkeit. Keine signifikanten Korrelationen mit der Rückfälligkeit zeigen eine vorhandene Drogenproblematik, frühere Inhaftierungen und deviantes Verhalten in der Kindheit. Es wird empfohlen, die Familie bereits während der Behandlung im Jugendstrafvollzug mit Hilfe familienorientierter Angebote einzubeziehen und im Vollzug Angebote für die Jugendstrafgefangenen zur Stärkung von Beziehungs- und Bindungsfähigkeiten bereitzustellen.
In der vorliegenden Zusammenfassung der Bachelorarbeit der Erstautorin Franziska Oette wird am Beispiel der Anti-Gewalt- bzw. Anti-Aggressivitätsmaßnahmen (AGAA-Maßnahmen) der Frage nachgegangen, ob durch die Einführung der Modularen Behandlung in der sächsischen Jugendstrafvollzugsanstalt (JSA) Regis-Breitingen im Jahr 2015 eine höhere Quote der Teilnahme an den Behandlungsmaßnahmen erreicht werden konnte. Gefragt wurde, ob ein Jugendstrafgefangener (JSG), bei dem ein Bedarf festgestellt wird, die entsprechende Behandlung bekommt. Weiterhin wurde untersucht, ob die Behandlung dem eingeschätzten Rückfallrisiko angepasst wird und ob die Umstellung auf die Modulare Behandlung geeignet ist, die Behandlungsmotivation der JSG zu erhöhen. Die Untersuchung beruht auf Falldaten von JSG, die im Rahmen eines bundesländerübergreifenden Evaluationsprojekts seit 2011 in der JSA Regis-Breitingen erhoben wurden, sowie auf Daten aus dem Dokumentationssystem für die 2015 eingeführte Modulare Behandlung. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass der Bedarf der JSG tendenziell passend zum Rückfallrisiko erhoben wird und dass diese Passung seit Einführung der Modularen Behandlung verbessert wurde. Ein Einfluss der Umstellung auf die Abbrecherquote oder die Behandlungsmotivation der JSG konnte anhand der vorliegenden Daten (geringe Fallzahlen) nicht nachgewiesen werden.
Im Rahmen einer Totalerhebung wurden die im Zeitraum 01.01.2000 bis zum 31.12.2019 in deutschen Justizvollzugsanstalten begangenen Suizide erhoben. Insgesamt liegen für den Erhebungszeitraum knapp 1550 dokumentierte Suizide vor. Die bis 2018 vom Kriminologischen Dienst Niedersachsen durchgeführte Erhebung wurde für 2019 durch den Kriminologischen Dienst Sachsen fortgeführt. Im Fokus der vorliegenden Untersuchung stehen weibliche Suizidentinnen. Das Suizidrisiko von Frauen wird nach den Ergebnissen durch eine Inhaftierung stärker erhöht als das der Männer. Im Vergleich der Merkmale männlicher und weiblicher Strafgefangener wie Alter, Delikt, Vorinhaftierung, Drogenproblematik sowie Haftart und Zeitraum in Haft wurden geschlechtsspezifische Unterschiede herausgearbeitet. Diese geben wichtige Hinweise für die Suizidprävention bei inhaftierten Frauen. Die Risikofaktoren zeigen, wie und wann Behandlungsteams mit vermehrter Aufmerksamkeit schauen und reagieren müssen. Sie sind Indikatoren für größere Probleme bei der Bewältigung von schwierigen Lebensanforderungen, die zu einer späteren Suizidalität führen können.
Die „Häuser des Jugendrechts“ in Wiesbaden und Frankfurt am Main-Höchst, eröffnet im Dezember 2010 und im Februar 2011, sind die siebte und achte Einrichtung dieser Art in Deutschland. Sie sind Kooperationsprojekte von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe bzw. dem Amt für soziale Arbeit (HdJR Wiesbaden). Ihre Einrichtung folgt einer Empfehlung der hessischen Expertenkommission zur Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Instrumentarien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Die Begleitforschung hierzu erfolgte im Auftrag des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa (HMJIE). Sie orientierte sich an den vereinbarten Zielen im jeweiligen Konzeptionspapier. Verfahrensabläufe und Kooperationsstrukturen wurden in einem Zeitraum von 18 Monaten nach Eröffnung der beiden Einrichtungen evaluiert. Neben teilnehmender Beobachtung von Konferenzen, Besprechungen und allgemeinen Abläufen in den Häusern des Jugendrechts, der Auswertung von Falldaten wurden auch die Einschätzungen der Mitarbeiter erfragt.
Im sächsischen Strafvollzug wird ein Anstieg der Anzahl von Strafgefangenen, die 60 Jahre und älter sind, verzeichnet - ein Trend, der sich bundesweit in Justizvollzugsanstalten zeigt. Vorgestellt werden ausgewählte Ergebnisse einer schriftlichen Befragung dieser Gefangenengruppe im sächsischen Strafvollzug sowie von Interviews mit Vollzugsmitarbeitern. Von den 65 zum festgelegten Stichtag 11.01.2010 im sächsischen Vollzug Einsitzenden im Alter von über 60 Jahren nahmen 48 an der Befragung teil. Anhand eines Fragebogens wurden die Teilnehmenden zu ihren familiären Verhältnissen, ihren sozialen Kontakten, ihrem Gesundheitszustand und ihren Vorstellungen hinsichtlich der Zeit nach der Entlassung aus dem Strafvollzug befragt. Darüber hinaus wurden mit einigen Gefangenen Gespräche geführt, um zusätzliche Informationen zu erhalten. Im Fokus stand die Frage, welche spezifischen Problemfelder diese Gefangenengruppe aufweist und wie diesen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder eines Übergangsmanagements begegnet werden kann. Im Ergebnis zeigt sich eine sehr heterogene Gruppe von Inhaftierten, die sich in Strataten und Vorbelastungen unterscheiden. Vielen gelingt es, während der Inhaftierung regelmäßigen Kontakt zu ihrem sozialen Umfeld zu halten. Die meisten Befragten werden nach der Entlassung einen festen Wohnort haben und auch über eine ausreichende finanzielle Grundsicherung verfügen. Drogen- und Alkoholproblematiken spielen bei der untersuchten Altersgruppe keine bzw. kaum eine Rolle. Es gibt jedoch eine Gruppe älterer Gefangener, die weder über gefestigte soziale Kontakte noch über einen eigenen Wohnraum für die Zeit nach der Entlassung verfügen. Auf Implikationen der Ergebnisse für die Frage der Entlassungsvorbereitung bzw. des Übergangsmanagement wird hingewiesen.
Vorgestellt wird der am 12.11.2015 vorgelegte Abschlussbericht der Untersuchung über die Verfahrensverläufe und Verurteilungsquoten bei Sexualstraftaten in Bremen. Im Fokus stand dabei die Evaluation des 1984 in Bremen eingeführte sog. "Bremer Modell", welches zur Bearbeitung von Sexualstraftaten ein Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft sowie ein auf Sexualstraftaten spezialisiertes Fachkommissariat bei der Kriminalpolizei Bremen vorsieht. Das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Bremen hat in diesem Zusammenhang 94 Akten zu Verfahren nach § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) aus dem Jahr 2012 ausgewertet. Es werden u. a. deskriptive Daten zu Opfern, Beschuldigten und Tatbeständen sowie die Sachbearbeitung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten dargestellt. Die quantitativen Ergebnisse werden mittels drei qualitativer Gruppeninterviews mit Experten bzw. Expertinnen aus Polizei (N = 4) und Staatsanwaltschaft (N = 3) sowie der Vizepräsidentin des Amtsgerichts Bremen und dem Vorsitzenden des Schwurgerichts am Landgericht Bremen validiert. In einem weiteren Schritt werden die Daten aus der Aktenanalyse mit Daten aus den Verfahrensregistern der Polizei und der Staatsanwaltschaft Bremen abgeglichen. Die Tätigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wird daraufhin bewertet. Abschließend werden die Empfehlungen der Forschungsgruppe sowie die gemeinsamen Verbesserungsvorschläge der Beteiligten erörtert.
Der Jugendstrafvollzug kann auf verschiedenen Ebenen (z. B. situatives Verhalten, gefestigte Bindungen, Legalbewährung) Einfluss auf das inhaftierte Klientel nehmen. Untersucht wird mit Hilfe der Eintragungen im Bundeszentralregister die Rückfallrate von N = 875 Jugendstrafgefangenen (JSG), die ab 2011 in der sächsischen Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen inhaftiert und zwischen 2013 und 2018 entlassen worden sind. Insgesamt werden bei einem dreijährigen Beobachtungszeitraum nach Entlassung ca. 70 % der JSG erneut verurteilt. Folgende Faktoren deuten auf höhere Rückfallraten und/oder schnelleren Rückfall hin: (1) Entlassung zum Strafende (statt zur Bewährung), (2) jüngeres Alter, (3) Suchtmittelproblematik, (4) höher eingeschätztes Rückfallrisiko durch den Sozialdienst bzw. den Jugendlichen selbst und (5) Ablehnung und Abbruch von Behandlungsmaßnahmen. Einschlägig rückfällig werden Straftäter insbesondere bei materiellen Delikten (z. B. Diebstahl, Betrug). Das Vorhandensein eines Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz wirkt sich nicht präventiv auf einen Rückfall aus. Es wird darauf hingewiesen, dass – vom Jugendstrafvollzug unabhängige – Drittvariablen auf die Rückfälligkeit der JSG Einfluss nehmen.
Studie „Gewalt im Gefängnis“
(2017)
Untersucht werden Gewaltvorkommnisse in sächsischen Justizvollzugsanstalten (JVAen). Ziel ist es, diese zu dokumentieren, zu beschreiben und Prädiktoren von Gewalt im Vollzug zu ermitteln. Für die Untersuchung wurden von Mai 2010 bis April 2014 Gewaltvorkommnisse innerhalb sächsischer JVAen systematisch erhoben: Merkmale zu der Tat selbst sowie Merkmale zu jeder direkt beteiligten Person, ergänzt durch Daten aus dem EDV-System des Justizvollzugs. Die Ergebnisse beschreiben u.a. die Anzahl der Taten und beteiligten Personen, die Taten selbst (Formen ausgeübter Gewalt und Tatmittel, Ort der Gewaltvorkommnisse), die Folgen für die beteiligten Inhaftierten sowie Täter-Opfer-Konstellationen. Zur Bestimmung möglicher Prädiktoren, die mit der Häufigkeit des Aufkommens von Gewalt - ob als Täter, Opfer oder als Beteiligter - korrelieren, werden alle Inhaftierten, die im Beobachtungszeitraum in sächsischen JVAen inhaftiert waren, betrachtet. Hiernach zeigt sich, dass Gewaltausübung und Gewalterfahrung nur eine Minderheit der Inhaftierten direkt betreffen. Als Merkmale, die statistisch für eine höhere Wahrscheinlichkeit von Gewalttäterschaft in Haft sprechen, wurden u.a. identifiziert: niedriges Alter, Gewaltdelikte als Anlassdelikt, Vermerk des medizinischen Dienstes der JVA „Einzelunterbringung erforderlich“, nicht-deutsche Staatsangehörigkeit. Folgende Merkmale stehen u.a. für eine statistisch höhere Wahrscheinlichkeit, in Haft Opfer von Gewalt zu werden: niedriges Alter, Sexualdelikt, Erstinhaftierung, niedrige Körpergröße, Vermerk „Einzelunterbringung erforderlich“ durch den Medizinischen Dienst. Abschließend werden Anregungen für Maßnahmen gegen Gewalt im Vollzug gegeben.
Um Maßnahmen der Qualifizierung und Beschäftigung von Strafgefangenen zielgerichtet einsetzen zu können, müssen zunächst die Voraussetzungen der Inhaftierten festgestellt und hieraus Bedarfe abgeleitet werden. Um die Bedarfe an Qualifizierungsmaßnahmen im sächsischen Vollzug zu bestimmen, wurde Februar bis August 2018 eine Erhebung in acht Justizvollzugsanstalten durchgeführt. In Vollzugsplankonferenzen wurde mit 1053 Inhaftierten ein Erhebungsbogen zu Schul- und Berufsabschlüssen der Inhaftierten sowie Maßnahmen in der aktuellen Haftsituation erhoben. Weiter wurden Gründe für Nichtbeschäftigung und den Abbruch von Maßnahmen erfasst. Abgefragt wurden darüberhinaus Einschätzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Arbeitsmarkt- und Ausbildungstauglichkeit sowie der Inhaftierten zur erlebten Sinnhaftigkeit der Maßnahmen. Die vorgestellten Ergebnisse zeigen einige Bedingungen und Merkmale von Inhaftierten auf, die bei der Planung eines Angebotes von Qualifizierungs- und Arbeitsmaßnahmen im Justizvollzug relevant sind. Auf Grundlage der erhobenen Daten wird u.a. empfohlen, für die meisten Maßnahmen im Vollzug keine höhere Schulbildung als einen Hauptschulabschluss vorauszusetzen. Auch sollte ein Großteil der Angebote modular oder von kurzer Dauer sein, damit auch Inhaftierte mit kurzer Haftdauer davon profitieren können. Zusätzlich besteht ein erheblicher Bedarf an Maßnahmen für Inhaftierte, die nicht arbeitsmarkt-oder ausbildungstauglich sind.