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Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat

  • Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch für den Justizvollzug an Erwachsenen neue Landesgesetze eingeführt. Anderswo wird neues Landesrecht vorbereitet. Das gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung. Aber auch sonst spielen die Länder im Strafrecht keine Nebenrolle. Die Justiz ist in Deutschland traditionell weitgehend Ländersache, und wichtige Gesetzesänderungen der letzten Jahre gehen auf Entwürfe des Bundesrates zurück. In diesem Zusammenhang werden Strafrechtsreformen im Bundesstaat auch von außen zu betrachtet und damit auf einer allgemeineren Ebene thematisiert. Die Beiträge des Bandes gehen auf eine Tagung der KrimZ im Oktober 2010 in Wiesbaden zurück.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:hebis:2378-opus-3876
ISBN:978-3-926371-95-9
Series (Serial Number):Kriminologie und Praxis (KuP) (62)
Publisher:Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)
Place of publication:Wiesbaden
Editor:Axel Dessecker, Rudolf Egg
Document Type:Conference Proceeding
Language:German
Year of first Publication:2011
Release Date:2022/10/10
GND Keyword:Strafvollzugsrecht; Strafrechtsreform; Sicherungsverwahrung; Jugendstrafvollzug; Untersuchungshaft; Strafentlassener; Föderalismus
Page Number:164 Seiten
Institutions:Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 345 Strafrecht
KrimZ Classification:Strafvollzug. Sicherungsverwahrung. Maßregelvollzug
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt