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Zur Konkretisierung des Bandenbegriffs im Strafrecht

  • Die Konkretisierung des Bandenbegriffs im Strafrecht wird insbesondere in Hinblick auf das Urteil des BGH vom 22.03.2001 (GSSt 1/00, BGHSt 46, 321) diskutiert. Einleitend werden wesentliche Aspekte des Urteils und die Neuorientierung, die hinsichtlich der Definition des Bandenbegriffes folgt, dargestellt. Anschließend wird die Reichweite des Bandenbegriffs in der neueren Gesetzgebung erörtert und einschlägige Normen des StGB vorgestellt. Weiterhin wird die Frage diskutiert, wie viele Mitglieder einer Bande angehören müssen. Dabei wird die Argumentation, dass das Vorliegen einer Bande schon bei zwei Mitgliedern angenommen werden kann, kritisch unter Heranziehung der Auffassung des BGH besprochen. Zudem wird das Problem erörtert, anhand welcher Kriterien beurteilt werden kann, worin eine Bandenabrede besteht. Hierbei wird zunächst ein Überblick über die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien gegeben und im Anschluss erläutert, dass weitere objektive Kriterien zur Bestimmung der Bandenabrede erforderlich sind. Weiterhin wird besprochen, wie eine Bande nach den rechtlichen Vorschriften organisiert sein muss, um die Merkmale des Bandenbegriffs zu erfüllen. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, ob die Bande grundsätzlich als kriminelle Vereinigung angesehen werden kann und ob Merkmale der organisierten Kriminalität herangezogen werden können.

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Metadaten
Author:Axel DesseckerGND
Parent Title (German):Neue Zeitschrift für Strafrecht
Publisher:C.H. Beck
Place of publication:Frankfurt am Main
Document Type:Article
Language:German
Year of first Publication:2009
Release Date:2022/09/19
GND Keyword:Bandenkriminalität; Strafrecht
Volume:29.2009
First Page:184
Last Page:189
Institutions:Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen / 364 Kriminologie
KrimZ Classification:Strafrecht. Strafverfolgung. Sanktionen
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt