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Gemeinnützige Arbeit als eigenständige Sanktion? : Der Entwurf des Bundesrates vom März 1998

  • Einleitend wird der Gesetzentwurf des Bundesrates vom März 1998 zu den StGB § 40a und StPO § 459a zur Verankerung der gemeinnützigen Arbeit als Hauptstrafe im Strafrecht vorgestellt. Bezweifelt wird, dass StGB § 40a Abs 1 Satz 2 mit dem Verbot der Zwangsarbeit aus GG Art 12 Abs 3 vereinbar ist. Auch der nicht festgelegte Umrechnungsmaßstab von gemeinnütziger Arbeit und Geldstrafe, die Folgen des Scheiterns der Arbeitssanktion, die Länge einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe, die fehlende Regelung der Durchführung der Arbeiten und die zeitliche Obergrenze werden kritisiert. Zu den genannten Bereichen werden Alternativen aufgezeigt. Abschließend wird festgestellt, dass dies keine taugliche Regelung der gemeinnützigen Arbeit als Hauptstrafe darstellt.

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Metadaten
Author:Wolfgang FeuerhelmGND
URN:urn:nbn:de:hebis:2378-opus-1156
Parent Title (German):Bewährungshilfe : Fachzeitschrift für Bewährungs-, Gerichts- und Straffälligenhilfe
Document Type:Article
Language:German
Year of first Publication:1998
Release Date:2019/08/30
GND Keyword:Gemeinnützige Arbeit
Volume:45
Issue:4
First Page:400
Last Page:405
Institutions:Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht
KrimZ Classification:Strafrecht. Strafverfolgung. Sanktionen
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt