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Die Reform der Führungsaufsicht und ihre Grenzen

  • Im Frühjahr 2007 ist das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung (BGBl. I 513) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen im Bereich der Führungsaufsicht werden vorgestellt und aus kriminologischer Sicht bewertet. Begrüßt wird die Intention des Gesetzgebers, die Führungsaufsicht zu vereinfachen und in der Praxis zu effektivieren. In Frage gestellt werden dagegen das Festhalten an der praktisch kaum relevanten Strafvorschrift des StGB § 145a, die empirisch nicht zu begründenden Sonderregelungen für Sexualstraftäter sowie Tendenzen, die Anwendung der Maßregel ohne Rücksicht auf die begrenzten Ressourcen auszuweiten. Nach hier vertretener Auffassung ist es aufgrund entsprechender Katamnesestudien grundsätzlich angemessen, unter engen Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer unbefristeten Führungsaufsicht zu schaffen.

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Metadaten
Author:Axel DesseckerGND
URN:urn:nbn:de:hebis:2378-opus-903
Parent Title (German):Bewährungshilfe : Soziales, Strafrecht, Kriminalpolitik
Publisher:Forum Verlag Godesberg
Place of publication:Mönchengladbach
Document Type:Article
Language:German
Year of first Publication:2007
Publishing Institution:Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)
Release Date:2019/07/02
GND Keyword:Führungsaufsicht
Volume:54
Issue:3
First Page:276
Last Page:286
Institutions:Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht
KrimZ Classification:Bewährungshilfe. Straffälligenhilfe. Ambulante Maßnahmen