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Gefährlichkeit aus sanktionenrechtlicher und kriminologischer Sicht

  • Für den Umgang mit sog. "gefährlichen Straftätern" sieht das zweispurige deutsche Kriminalrecht als Alternative zu Strafen die "Maßregeln der Besserung und Sicherung" vor. Diese umfassen als freiheitsentziehende Maßnahmen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung. In der langfristigen Entwicklung der gerichtlichen Anordnungen zur Unterbringung nach § 63 StGB und Sicherungsverwahrung (im Vergleich auch der Lebenslangen Freiheitsstrafe) zeigen sich mehr oder weniger deutliche Anstiege. Ergebnisse neuerer Studien zur Legalbewährung nach Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus weisen jedoch auf eher niedrige Rückfallraten hin. Nach hier vertretener Ansicht zeigt sich anhand dieser Zahlen und Analysen, dass die Gefährlichkeit der untersuchten Personen häufig überschätzt wird.

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Metadaten
Author:Axel DesseckerGND
Parent Title (German):Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Publisher:Pabst Science Publishers
Place of publication:Lengerich
Document Type:Article
Language:German
Year of first Publication:2012
Release Date:2022/09/20
GND Keyword:Gefährlichkeit; Sicherungsverwahrung; Unterbringung; Psychiatrische Klinik; Rückfall
Volume:19.2012
Issue:2
First Page:109
Last Page:121
Institutions:Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen / 364 Kriminologie
KrimZ Classification:Strafrecht. Strafverfolgung. Sanktionen
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt