@techreport{OPUS4-180, title = {Abschlussbericht der Expertengruppe zur Reform der T{\"o}tungsdelikte (\S\S 211 - 213, 57a StGB)}, publisher = {[Bundesministerium der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz]}, address = {[Berlin]}, organization = {Expertengruppe zur Reform der T{\"o}tungsdelikte}, pages = {903 S.}, year = {2015}, abstract = {Eine im Mai 2014 vom Bundesminister der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz eingesetzte Expertengruppe befasste sich mit dem Reformbedarf im Bereich der T{\"o}tungsdelikte nach \S\S 211 und 212 StGB und erarbeitete L{\"o}sungsvorschl{\"a}ge f{\"u}r eine entsprechende Reform des Strafrechts. Diskutiert wird u.a. das systematische Verh{\"a}ltnis zwischen \S 211 und \S 212 StGB, die verwendete Terminologie sowie die Rechtsfolge der Lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Expertengruppe setzt sich aus Vertretern der Wissenschaft, der Justiz, der Rechtsanwaltschaft, der strafrechtlichen Praxis sowie der Landesjustizverwaltungen zusammen. Der vorliegende Bericht fasst die Beratungsergebnisse der Expertengruppe zusammen. Enthalten sind die der Diskussion zugrundeliegenden Referate der Experten sowie von Kommissionsmitgliedern erarbeitete Konzepte zur Gesamtreform der T{\"o}tungsdelikte. Der Verlauf der Beratungen l{\"a}sst sich anhand von Protokollen der einzelnen Sitzungen nachvollziehen. Wesentliche Argumente und Empfehlungen der Expertengruppe werden zusammengefasst dargestellt.}, language = {de} } @techreport{OPUS4-188, title = {Bericht der Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens}, publisher = {[Bundesministerium der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz]}, address = {Berlin}, organization = {Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens}, pages = {176 S. + Anlagen}, year = {2015}, abstract = {Auf eine Vereinbarung im Rahmen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD f{\"u}r die 18. Legislaturperiode hin wurde vom Bundesminister der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz Heiko Maas im Juli 2014 die Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des Jugendstrafverfahrens einberufen. Der Expertenkommission geh{\"o}rten Vertreter der Wissenschaft und der juristischen Praxis sowie Experten aus den Landesjustizverwaltungen, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz an. Die Expertenkommission hat alle Verfahrensabschnitte des Strafverfahrens - vom Ermittlungsverfahren bis zur Strafvollstreckung - daraufhin untersucht, inwieweit sie unter Ber{\"u}cksichtigung rechtsstaatlicher Grunds{\"a}tze in ihrer heutigen strukturellen Ausgestaltung den Anforderungen an ein effektives, praxistaugliches und modernes Strafverfahren noch entsprechen. Juli 2014 bis September 2015 hat sich die Expertenkommission zu acht Sitzungen im Bundesministerium der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz zusammengefunden. In sieben weiteren jeweils zweit{\"a}gigen Arbeitssitzungen hat die Expertenkommission die Fragestellungen anhand von schriftlichen Gutachten ihrer Mitglieder beraten. Auf der Grundlage ihrer Beratungen hat die Expertenkommission die in diesem Bericht dargestellten Empfehlungen formuliert und begr{\"u}ndet. Die Gutachten sowie die Protokolle der Arbeitssitzungen sind dem Bericht als Anlagenband I und II beigef{\"u}gt.}, language = {de} } @techreport{OPUS4-181, title = {Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrafrecht}, publisher = {[Bundesministerium der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz]}, address = {[Berlin]}, organization = {Reformkommission zum Sexualstrafrecht}, pages = {1397 S.}, year = {2017}, abstract = {Im Februar 2015 wurde vom Bundesminister der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz eine Reformkommission mit Experten aus Wissenschaft und Praxis eingesetzt, um Vorschl{\"a}ge zur {\"U}berarbeitung und Neusortierung der Vorschriften des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches zu erarbeiten. Ziel war es, die Empfehlungen der Reformkommission in die Erstellung eines Referentenentwurfs zur Reform des Sexualstrafrechts im Herbst 2016 einfließen zu lassen. Im vorliegenden Bericht werden die Empfehlungen der Reformkommission zu einzelnen Themenkomplexen des Sexualstrafrechts wiedergegeben. In der Anlage enthalten sind dar{\"u}ber hinaus die Sitzungsprotokolle der Kommission sowie die themenbezogenen Impulsreferate der Experten.}, language = {de} } @inproceedings{OPUS4-201, title = {Berliner Symposium zum Jugendkriminalrecht und seiner Praxis : 12. und 13. April 2016}, publisher = {Forum Verl. Godesberg}, address = {M{\"o}nchengladbach}, isbn = {978-3-942865-77-7}, pages = {196 S.}, year = {2017}, abstract = {W{\"a}hrend des Berliner Symposiums im April 2016 werden verschiedene Fragen des Jugendkriminalrechts und seiner Praxis er{\"o}rtert. Das Programm des Symposiums teilte sich in vier thematische Bl{\"o}cke: (1) „St{\"a}rkung des Gedankens der Wiedergutmachung gegen{\"u}ber Kriminalit{\"a}tsopfern im Jugendstrafrecht", (2) „Impulse und Vorgaben f{\"u}r das Jugendstrafverfahren aus Europa", (3) „Empirische Forschung zum Jugendkriminalrecht" und (4) „Unbegleitete minderj{\"a}hrige Fl{\"u}chtlinge - eine (besondere) Zielgruppe des Jugendkriminalrechts?". Zu jedem Block gab es im Anschluss an die Vortr{\"a}ge Gelegenheit zur Diskussion im Plenum. Der Tagungsband dokumentiert neben den Vortr{\"a}gen in zusammengefasster Form die sich anschließenden Diskussionen.}, language = {de} } @techreport{OPUS4-189, title = {Gutachten zum Thema: Das Verh{\"a}ltnis von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei im Ermittlungsverfahren, strafprozessuale Regeln und faktische (Fehl-?)Entwicklungen}, publisher = {Bundesministerium der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz}, address = {[Berlin]}, organization = {Deutscher Richterbund. Große Strafrechtskommission}, pages = {281 S.}, year = {2008}, abstract = {Das Verh{\"a}ltnis von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei wird sowohl historisch als auch gegenwartsbezogen dargestellt, wobei insbesondere der Status der Staatsanwaltschaft diskutiert wird. Ein europ{\"a}ischer {\"U}berblick wird gegeben. Das Verh{\"a}ltnis von Justiz und Polizei wird hinsichtlich ausgew{\"a}hlter Kriminalit{\"a}tsfelder, verschiedener beruflicher Kooperationsfelder und ausgew{\"a}hlter Alltagssituationen dargestellt. Strukturelle Probleme bei der Zusammenarbeit wie die Verlagerung des Schwerpunktes der Ermittlung auf die Polizei und Defizite bei einer effektiven richterlichen Kontrolle staatlicher Eingriffsbefugnisse (Richtervorbehalte) werden benannt. Ursachen werden v. a. in einer ungleichen Ressourcenverteilung (u. a. Personal, IT-Standard) von Justiz und Polizei zum Nachteil der Justiz gesehen. Die Einsetzung eines Untersuchungsrichters wird diskutiert, aber von der Kommission abgelehnt. Konkurrenzkonflikte werden hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Medien benannt und in diesem Zusammenhang ein Professionalit{\"a}tsgef{\"a}lle zwischen Polizei und Justiz zum Nachteil der Justiz festgestellt. Es wird u. a. eine st{\"a}rkere Einbindung der Staatsanwaltschaft in das Ermittlungsverfahren, eine bessere Ressourcenausstattung der Justiz und die Sachherrschaft im Hinblick auf die Medieninformation gefordert.}, language = {de} } @techreport{OPUS4-190, title = {Gutachten zum Thema: Beweisverbote im Strafverfahren}, publisher = {[Bundesministerium der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz]}, address = {[Berlin]}, organization = {Deutscher Richterbund. Große Strafrechtskommission}, pages = {186 S.}, year = {2015}, abstract = {Zur Diskussion stehen Beweisverbote, die im deutschen Strafprozessrecht nach hier vertretener Meinung nur singul{\"a}r und wenig systematisch gesetzlich geregelt sind und auf einer un{\"u}bersichtlichen obersten und obergerichtlichen Rechtsprechung basieren. Beweisverbote im europ{\"a}ischen Ausland und v{\"o}lkerrechtliche Auslegungen werden bei der Diskussion ber{\"u}cksichtigt. Empfohlen wird die Einf{\"u}hrung einer gesetzlich verankerten Generalklausel zur Verwertbarkeit von unter Rechtsverst{\"o}ßen erlangten Beweisen durch den Gesetzgeber. Kontrovers diskutiert wird die sogenannte Widerspruchserfordernis beim Beweisverwertungsverbot. Es wird f{\"u}r eine gesetzliche Regelung des Verwertungswiderspruchs pl{\"a}diert.}, language = {de} } @techreport{BaurKinzig2014, type = {Working Paper}, author = {Baur, Alexander and Kinzig, J{\"o}rg}, title = {Rechtspolitische Perspektiven der F{\"u}hrungsaufsicht : eine Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der bundesweiten Evaluation der F{\"u}hrungsaufsicht}, address = {T{\"u}bingen}, pages = {ca. 30 S.}, year = {2014}, abstract = {Zusammengefasst dargestellt werden Ergebnisse eines Projektes, das am Institut f{\"u}r Kriminologie der Universit{\"a}t T{\"u}bingen im Auftrag des Bundesamtes f{\"u}r Justiz unter dem Namen „Bundesweite Evaluation der F{\"u}hrungsaufsicht unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung der Reformen 2007 und 2011" durchgef{\"u}hrt wurde. F{\"u}r die empirische Untersuchung wurden auf Basis einer ausf{\"u}hrlichen rechtswissenschaftlichen Analyse zun{\"a}chst die vorliegenden statistischen Daten zur F{\"u}hrungsaufsicht ausgewertet, daneben erfolgte im Jahr 2012 eine bundesweit angelegte Aktenanalyse von F{\"u}hrungsaufsichtsf{\"a}llen (N = 606 Verfahrensakten mit laufenden oder beendeten F{\"u}hrungsaufsichten). Erg{\"a}nzend wurde eine Befragung von verschiedenen Akteuren der F{\"u}hrungsaufsicht (F{\"u}hrungsaufsichtsstellen, Bew{\"a}hrungshilfe, Strafvollstreckungsgerichte, forensische Ambulanzen, Maßregeleinrichtungen nach \S 63 StGB und \S 64 StGB) sowie Einzelinterviews und Expertendiskussionen mit insgesamt 52 F{\"u}hrungsaufsichtsakteuren durchgef{\"u}hrt. Die Ergebnisse werden diskutiert und rechtspolitisch eingeordnet.}, language = {de} } @techreport{BraeuchleKinzig2016, author = {Br{\"a}uchle, Anne and Kinzig, J{\"o}rg}, title = {Die elektronische Aufenthalts{\"u}berwachung im Rahmen der F{\"u}hrungsaufsicht : Kurzbericht {\"u}ber die wesentlichen Befunde einer bundesweiten Studie mit rechtspolitischen Schlussfolgerungen}, publisher = {Universit{\"a}t T{\"u}bingen, Institut f{\"u}r Kriminologie}, address = {T{\"u}bingen}, pages = {20 S.}, year = {2016}, abstract = {Evaluiert wird die Umsetzung der Weisung der Elektronischen Aufenthalts{\"u}berwachung (EA{\"U}) in der Praxis anhand einer Aktenanalyse von F{\"a}llen der F{\"u}hrungsaufsicht mit angeordneter EA{\"U} aus dem Jahr 2014 (N = 74). Dar{\"u}ber hinaus wurden statistische Daten der Gemeinsamen {\"U}berwachungsstelle der L{\"a}nder in die Analyse einbezogen. Die Erfahrungen und Einstellungen von Akteuren der F{\"u}hrungsaufsicht (Bew{\"a}hrungshilfe, F{\"u}hrungsaufsichtsstellen, polizeiliche Risikoprogramme, Richter*innen) wurden sowohl mittels Experteninterviews als auch in einer Fragebogenerhebung eruiert. Zus{\"a}tzlich wurden vier Einzelinterviews mit betroffenen Personen der EA{\"U} gef{\"u}hrt. Empfohlen wird die Beibehaltung der aktuellen Praxis bei der EA{\"U} als Ultima Ratio bei der Gefahr der Begehung schwerster Katalogstraftaten. Vorgeschlagen wird ein Sachverst{\"a}ndigengutachten vor Erteilung einer EA{\"U}-Weisung und die Verk{\"u}rzung der zweij{\"a}hrlichen {\"U}berpr{\"u}fungsfrist. Es wird f{\"u}r eine bessere Koordination bei l{\"a}nder{\"u}bergreifenden F{\"a}llen pl{\"a}diert.}, language = {de} } @article{Dessecker1998, author = {Dessecker, Axel}, title = {Strafrestaussetzung und Vollzugslockerungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe}, series = {Bew{\"a}hrungshilfe : Fachzeitschrift f{\"u}r Bew{\"a}hrungs-, Gerichts- und Straff{\"a}lligenhilfe}, volume = {45}, number = {4}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-894}, pages = {406 -- 417}, year = {1998}, abstract = {Gegenstand der Anmerkung sind zwei Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit dem Spannungsverh{\"a}ltnis zwischen der Resozialisierung von Strafgefangenen und dem Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten befassen. In beiden Verfahren geht es um Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungsgerichte, die eine Aussetzung des Strafrestes zur Bew{\"a}hrung und Vollzugslockerungen ablehnen. In den Anwendungen wird auf Folgen der Neufassung der Prognoseklausel in StGB \S 57 Abs 1 Nr 2 sowie den inhaltlichen Zusammenhang von Lockerungen des Vollzugs und Strafrestaussetzung hingewiesen. Es wird die Auffassung vertreten, dass die konstatierte Versch{\"a}rfung der Prognoseanforderungen f{\"u}r eine Maßregelaussetzung relativiert werden m{\"u}sse, da der Gesetzgeber durch {\"A}nderungen des Strafrechts die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verh{\"a}ltnism{\"a}ßigkeit lang dauernder Freiheitsentziehungen nicht außer Kraft setzen k{\"o}nne.}, language = {de} } @article{Egg1993, author = {Egg, Rudolf}, title = {Drogenabh{\"a}ngige Straft{\"a}ter : Therapiemotivation durch justitiellen Zwang?}, series = {Bew{\"a}hrungshilfe : Fachzeitschrift f{\"u}r Bew{\"a}hrungs-, Gerichts- und Straff{\"a}lligenhilfe}, volume = {40.1993}, number = {1}, publisher = {Forum-Verl. Godesberg}, address = {M{\"o}nchengladbach}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-1071}, pages = {26 -- 37}, year = {1993}, abstract = {Der Beitrag befasst sich mit Praxis und Bew{\"a}hrung der in BtMG \S\S 35ff. geregelten Therapie{\"u}berleitung f{\"u}r drogenabh{\"a}ngige Straft{\"a}ter (Zur{\"u}ckstellung der Strafvollstreckung). Ausgehend von {\"U}berlegungen zum Verh{\"a}ltnis von Freiwilligkeit und Zwang bei Therapien, werden zun{\"a}chst allgemeine Entwicklungsschritte der Drogenabh{\"a}ngigkeit sowie neuere Tendenzen der therapeutischen Versorgung dargestellt; ferner wird die Frage er{\"o}rtert, welche Beweggr{\"u}nde bei der Aufnahme einer Entzugsbehandlung im Vordergrund stehen. Eine Evaluation von Therapie{\"u}berleitungen gem. BtMG \S 35 zeigte f{\"u}r die untersuchte Stichprobe, dass etwa die H{\"a}lfte aller auf diesem Wege begonnenen Therapien erfolgreich beendet wurden. Obwohl die erneute Straff{\"a}lligkeit dieser Therapiegruppe (Beobachtungszeitraum: 3 Jahre) mit {\"u}ber 50\% relativ hoch ist, zeigten sich bez{\"u}glich Schwere und H{\"a}ufigkeit neuer Straftaten doch signifikant bessere Ergebnisse im Vergleich zu Therapieabbrechern und Nicht-Antritten. Abschließend werden einige zentrale drogenpolitische Konsequenzen vorgestellt. BtMG \S 35 sollte danach nicht als K{\"o}nigsweg angesehen, aber bei geeigneten F{\"a}llen rechtzeitig zur Anwendung gebracht werden.}, language = {de} }