@article{Feuerhelm1998, author = {Feuerhelm, Wolfgang}, title = {Gemeinn{\"u}tzige Arbeit als strafrechtliche Sanktion : Bilanz und Perspektiven}, series = {Bew{\"a}hrungshilfe : Fachzeitschrift f{\"u}r Bew{\"a}hrungs-, Gerichts- und Straff{\"a}lligenhilfe}, volume = {45}, number = {4}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-1133}, pages = {323 -- 337}, year = {1998}, abstract = {Der zunehmenden Bedeutung der gemeinn{\"u}tzigen Arbeit im Strafrecht stehen Defizite in ihrer Ausgestaltung gegen{\"u}ber. So bed{\"u}rfen schon die Kl{\"a}rung der aktuell zul{\"a}ssigen Formen dieser Sanktion sowie die Beschreibung wichtiger Rahmenbedingungen (H{\"o}chstdauer, Verh{\"a}ltnis zu anderen Sanktionen) eingehender Analysen. F{\"u}r den Bereich der Durchf{\"u}hrung der gemeinn{\"u}tzigen Arbeit wird nach straftheoretischer Er{\"o}rterung die {\"U}bernahme von Vorgaben aus der Arbeitspsychologie vorgeschlagen, mit denen eine einheitliche Durchf{\"u}hrung erreicht werden kann.}, language = {de} } @article{Feuerhelm1998, author = {Feuerhelm, Wolfgang}, title = {Gemeinn{\"u}tzige Arbeit als eigenst{\"a}ndige Sanktion? : Der Entwurf des Bundesrates vom M{\"a}rz 1998}, series = {Bew{\"a}hrungshilfe : Fachzeitschrift f{\"u}r Bew{\"a}hrungs-, Gerichts- und Straff{\"a}lligenhilfe}, volume = {45}, number = {4}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-1156}, pages = {400 -- 405}, year = {1998}, abstract = {Einleitend wird der Gesetzentwurf des Bundesrates vom M{\"a}rz 1998 zu den StGB \S 40a und StPO \S 459a zur Verankerung der gemeinn{\"u}tzigen Arbeit als Hauptstrafe im Strafrecht vorgestellt. Bezweifelt wird, dass StGB \S 40a Abs 1 Satz 2 mit dem Verbot der Zwangsarbeit aus GG Art 12 Abs 3 vereinbar ist. Auch der nicht festgelegte Umrechnungsmaßstab von gemeinn{\"u}tziger Arbeit und Geldstrafe, die Folgen des Scheiterns der Arbeitssanktion, die L{\"a}nge einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe, die fehlende Regelung der Durchf{\"u}hrung der Arbeiten und die zeitliche Obergrenze werden kritisiert. Zu den genannten Bereichen werden Alternativen aufgezeigt. Abschließend wird festgestellt, dass dies keine taugliche Regelung der gemeinn{\"u}tzigen Arbeit als Hauptstrafe darstellt.}, language = {de} }