TY - RPRT U1 - Verschiedenartige Texte T1 - Evaluierungsbericht der Landesregierung zum Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen (Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - SWollzG NRW) vom 30. April 2013 (GV. NRW. 5. 212) N2 - Vorgestellt werden der am 28. November 2018 veröffentlichte Evaluationsbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) über das nordrhein-westfälische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz sowie empirische Befunde des Kriminologischen Dienstes NRW. Es wird konstatiert, dass der Behandlungsbedarf von Sicherungsverwahrten im Zeitraum vom 1.4.2017 bis zum 31.3.2018 durchschnittlich bei 6,0 Behandlungserfordernissen lag, während 2014 ein Wert von 4,3 ermittelt wurde. Darüber hinaus wurde eine sinkende Mitwirkungsbereitschaft bei Untergebrachten sowohl hinsichtlich der Verfolgung des Vollzugsziels als auch der Behandlungsangebote festgestellt. Nach Auffassung des Kriminologischen Dienstes NRW ist dies vor allem auf die Motivation der untergebrachten und weniger auf die Ausstattungsmängel in der Sicherungsverwahrung zurückzuführen. Auch vor diesem Hintergrund wurde ein dreistufiger Ausbau des Behandlungsprogramms vorgenommen. Das Programm umfasst eine Motivations- und Basisbehandlung, eine deliktorientierte Behandlungswohngruppe sowie eine intensive Förderung behandlungsgeeigneter und behandlungsmotivierter Untergebrachter. Darüber wurde festgestellt, dass die Gewährung von Langzeitausgängen sich positiv auf die Vorbereitung eines geeigneten sozialen Empfangsraums nach der Entlassung auswirkt. Auch für die nachgehende Betreuung nach § 60 SVVollzG NRW und die Möglichkeit einer Aufnahme auf freiwilliger Grundlage gemäß § 61 SVVollzG NRW werden positive Auswirkungen auf die Legalbewährung ehemaliger Untergebrachter konstatiert. Abschließend wird geschlussfolgert, dass sich das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz allgemein bewährt hat und kein Bedarf für eine generelle Änderung vorliegt. T3 - Nordrhein-Westfalen / Landtag: Vorlage - 17/1452 KW - Sicherungsverwahrung KW - Gesetz KW - Evaluation KW - Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz NRW KW - Sicherungsverwahrter Y2 - 2018 N1 - Enth.: Langenhoff, Georg: Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen : ein empirischer Beitrag zur Evaluation des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (SVVollzG NRW) SP - [2], 6, 67 Seiten S1 - [2], 6, 67 Seiten PB - Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen CY - Düsseldorf ER -