@book{DesseckerBorkHattonetal.2023, author = {Axel Dessecker and Julia Bork and Whitney Hatton and Katrin Sch{\"a}fer}, title = {Eine Untersuchung zur Legalbew{\"a}hrung nach jugendstrafrechtlichen Diversionsma{\"s}nahmen am Beispiel des Hauses des Jugendrechts Frankfurt am Main-H{\"o}chst}, edition = {2., korrigierte Auflage}, publisher = {Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)}, address = {Wiesbaden}, isbn = {978-3-945037-50-8}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-4013}, pages = {97 Seiten}, year = {2023}, abstract = {Der Forschungsbericht enth{\"a}lt eine exemplarische Evaluation des Hauses des Jugendrechts Frankfurt am Main–H{\"o}chst, das in seiner Anlaufphase bereits Gegenstand eines Vorg{\"a}ngerprojekts in den Jahren 2010 bis 2012 war. Dort arbeiten wie in den meisten „H{\"a}usern des Jugendrechts“ Jugendstaatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe zusammen, hinzu kommt als lokale Besonderheit die Einbeziehung des von einem freien Tr{\"a}ger angebotenen T{\"a}ter-Opfer-Ausgleichs. Die F{\"o}rderung von Diversionsma{\"s}nahmen und die Vermeidung von Haft gelten vor Ort als wichtige Ziele. Erstmals untersucht wurde, ob junge Beschuldigte, die im Haus des Jugendrechts H{\"o}chst betreut werden, nach Abschluss des Verfahrens weniger oft r{\"u}ckf{\"a}llig werden als vergleichbare Personen aus anderen Frankfurter Stadtteilen, wo das traditionelle Jugendstrafverfahren praktiziert wurde. Dazu wurden Bundeszentralregisterdaten und die Eintr{\"a}ge des bei den Staatsanwaltschaften in Hessen eingef{\"u}hrten Vorgangsverwaltungssystems MESTA untersucht. Die Legalbew{\"a}hrung wurde aufgrund von Ausk{\"u}nften aus dem Bundeszentralregister mit einem Beobachtungszeitraum von mindestens vier Jahren untersucht. Dabei blieben in der Experimentalgruppe (N = 250) aus dem Haus des Jugendrechts 70 \% der Jugendlichen und Heranwachsenden ohne Folgeeintragung, w{\"a}hrend in der Kontrollgruppe (N = 130) die F{\"a}lle erneuter Eintragungen mit einem Anteil von insgesamt 59 \% deutlich im Vordergrund standen. Allerdings waren die beiden Gruppen wegen deutlich unterschiedlicher Fallstrukturen und Verfahrensweisen der Staatsanwaltschaft nur eingeschr{\"a}nkt vergleichbar. In der erg{\"a}nzenden Befragung berichteten die vier interviewten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses des Jugendrechts H{\"o}chst von einer positiven interdisziplin{\"a}ren Kooperation und zeigten sich vom Konzept des Hauses des Jugendrechts {\"u}berzeugt. Besonders positiv seien der pers{\"o}nliche Kontakt untereinander und die kurzen Wege.}, language = {de} }