@article{Dessecker2009, author = {Dessecker, Axel}, title = {Zur Konkretisierung des Bandenbegriffs im Strafrecht}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Strafrecht}, volume = {29.2009}, institution = {Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)}, pages = {184 -- 189}, year = {2009}, abstract = {Die Konkretisierung des Bandenbegriffs im Strafrecht wird insbesondere in Hinblick auf das Urteil des BGH vom 22.03.2001 (GSSt 1/00, BGHSt 46, 321) diskutiert. Einleitend werden wesentliche Aspekte des Urteils und die Neuorientierung, die hinsichtlich der Definition des Bandenbegriffes folgt, dargestellt. Anschließend wird die Reichweite des Bandenbegriffs in der neueren Gesetzgebung er{\"o}rtert und einschl{\"a}gige Normen des StGB vorgestellt. Weiterhin wird die Frage diskutiert, wie viele Mitglieder einer Bande angeh{\"o}ren m{\"u}ssen. Dabei wird die Argumentation, dass das Vorliegen einer Bande schon bei zwei Mitgliedern angenommen werden kann, kritisch unter Heranziehung der Auffassung des BGH besprochen. Zudem wird das Problem er{\"o}rtert, anhand welcher Kriterien beurteilt werden kann, worin eine Bandenabrede besteht. Hierbei wird zun{\"a}chst ein {\"U}berblick {\"u}ber die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien gegeben und im Anschluss erl{\"a}utert, dass weitere objektive Kriterien zur Bestimmung der Bandenabrede erforderlich sind. Weiterhin wird besprochen, wie eine Bande nach den rechtlichen Vorschriften organisiert sein muss, um die Merkmale des Bandenbegriffs zu erf{\"u}llen. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, ob die Bande grunds{\"a}tzlich als kriminelle Vereinigung angesehen werden kann und ob Merkmale der organisierten Kriminalit{\"a}t herangezogen werden k{\"o}nnen.}, subject = {Bandenkriminalit{\"a}t}, language = {de} }