@techreport{OPUS4-233, title = {3. Opferschutzbericht f{\"u}r Schleswig-Holstein}, institution = {Landesregierung Schleswig-Holstein}, address = {[Kiel]}, pages = {181 S. zzgl. Anh.}, year = {2011}, abstract = {Im 3. Opferschutzbericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein wird die Opferentwicklung in den letzten zehn Jahren (2001 – 2010) {\"u}berblicksartig dargestellt. Vorgestellt werden bestehende und neu hinzugekommene rechtliche Regelungen zum Opferschutz im Strafprozessrecht (z. B. Gewaltschutzgesetz). M{\"o}glichkeiten der au{\"s}ergerichtlichen Konfliktschlichtung (z. B. T{\"a}ter-Opfer-Ausgleich) und Rechtsgrundlagen zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen der Opfer (u. a. Opferentsch{\"a}digungsgesetz, Opferanspruchssicherungsgesetz) werden diskutiert und die Verbreitung von Informationen f{\"u}r die betroffene Zielgruppe dargelegt. Verschiedene Fach- und Beratungsstellen werden vorgestellt und die Bedeutung der Zeugenschutzberatung und -betreuung sowie die psychosoziale Prozessbegleitung betont, wobei auch auf bauliche Ma{\"s}nahmen und zeugengerechte Vernehmungsmethoden eingegangen wird. Hinsichtlich der Jugendkriminalit{\"a}t werden verschiedene Ma{\"s}nahmen, die auch dem Opferschutz dienen (u. a. Diversion, vorrangiges Jugendverfahren, Fallkonferenzen), diskutiert. Opferschutz ist auch das Ziel von Kriminalpr{\"a}vention. Erl{\"a}utert werden Organisation und Arbeit des Rates f{\"u}r Kriminalit{\"a}tsverh{\"u}tung Schleswig-Holstein und es werden verschiedene Pr{\"a}ventionsprojekte zum Schutz von Jugendlichen vorgestellt. Die Staatsanwaltschaften haben verschiedene Sonderdezernate (z. B. Kinderschutzdezernat) eingerichtet, zudem existiert die „Zentrale Stelle Korruption“ und die Zentralstelle „Informations- und Kommunikationskriminalit{\"a}t“ des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein. Opferschutzorientierte Aus- und Fortbildungen der Polizei und Justiz, die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein sowie der „Runde Tisch“ der Opferhilfeorganisationen in Schleswig-Holstein werden vorgestellt. Abschlie{\"s}end wird die Arbeit der ambulanten soziale Dienste der Justiz, die freie Straff{\"a}lligenhilfe, die M{\"o}glichkeiten des Strafvollzugs und des Ma{\"s}regelvollzugs hinsichtlich des pr{\"a}ventiven Opferschutzes diskutiert und dabei ein Fokus auf Vorsorgema{\"s}nahmen im Umgang mit r{\"u}ckfallgef{\"a}hrdeten T{\"a}tern und T{\"a}terinnen gelegt.}, language = {de} }