@article{Elz2014, author = {Jutta Elz}, title = {Die Folgen aus dem EGMR-Urteil zur Sicherungsverwahrung : Ergebnisse eines Forschungsprojektes der KrimZ}, series = {Forum Strafvollzug : Zeitschrift f{\"u}r Strafvollzug und Straff{\"a}lligenhilfe}, volume = {63.2014}, number = {6}, publisher = {Gesellschaft f{\"u}r Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.V.}, address = {Wiesbaden}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-1501}, pages = {397 -- 401}, year = {2014}, abstract = {Anl{\"a}sslich des Kammerurteils des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs f{\"u}r Menschenrechte vom 17.11.2009 zur Sicherungsverwahrung wurde in einem Forschungsprojekt der Kriminologischen Zentralstelle e. V. untersucht, wie viele Probanden aus welchen Gr{\"u}nden und wann daraufhin tats{\"a}chlich entlassen wurden und ob allein infolge des Kammerurteils Entlassene r{\"u}ckf{\"a}llig werden. Dazu wurden die Gefangenenpersonalakten all jener Personen analysiert, die aus der Unterbringung entlassen wurden und den Kriterien des Kammerurteils entsprochen haben (n = 84). Parallel dazu wurden Bew{\"a}hrungshelfer derjenigen Untergebrachten befragt, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen und nicht auf Grundlage des Therapieunterbringungsgesetzes erneut untergebracht worden sind (n = 59). Es zeigt sich, dass zun{\"a}chst f{\"u}r 65 Probanden entweder die Unterbringung zur Bew{\"a}hrung ausgesetzt oder die Sicherungsverwahrung f{\"u}r erledigt erkl{\"a}rt wurde, davon f{\"u}r 19 unmittelbar in Folge des EGMR-Urteils. Es wird jedoch festgestellt, dass die Stra{\"s}burger Rechtsprechung vergleichsweise selten zu Entlassungen ohne weitergehende Pr{\"u}fung f{\"u}hrte. Auch wurden im untersuchten Zeitraum keine neuerlichen Straftaten gemeldet, die weitere Unterbringungen erlaubt h{\"a}tten.}, language = {de} }