@article{Egg2014, author = {Rudolf Egg}, title = {Wird der Jugendstrafvollzug dem Erziehungsziel gerecht? : Festvortrag am 06.09.2013 in der JVA Wiesbaden}, series = {Forum Strafvollzug : Zeitschrift f{\"u}r Strafvollzug und Straff{\"a}lligenhilfe}, volume = {63.2014}, number = {1}, publisher = {Gesellschaft f{\"u}r Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.V.}, address = {Wiesbaden}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-1492}, pages = {48 -- 52}, year = {2014}, abstract = {In dem Festvortrag wird der Frage nachgegangen, ob der Jugendstrafvollzug dem Erziehungsziel gerecht wird. Zun{\"a}chst wird das gesetzgeberische Ziel des Jugendstrafvollzugs benannt, das seit dem 01.01.2008 in \S 2 des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes normiert ist. Anschlie{\"s}end werden zwei bundesweite R{\"u}ckfalluntersuchungen und eine systematische R{\"u}ckfalluntersuchung f{\"u}r den hessischen Jugendvollzug dargestellt und deutlich h{\"o}here R{\"u}ckfallquoten im Jugend- als im Erwachsenenstrafvollzug festgestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die unterschiedlichen Lebensphasen von Jugendlichen und Erwachsenen hingewiesen, insbesondere auf die Episodenhaftigkeit von Jugendkriminalit{\"a}t. Die eingangs aufgeworfene Frage wird mit \"Ja\" beantwortet, gleichzeitig aber auf Weiterentwicklungsm{\"o}glichkeiten hinwiesen. So sei das richtige Verst{\"a}ndnis der Anlassdelikte und der damit zusammenh{\"a}ngenden Ursachen (kriminologische Tatanalyse) der Schl{\"u}ssel zu einer erfolgreichen Resozialisierung, der einer wissenschaftlichen Begleitung bedarf.}, language = {de} }