@article{Egg1993, author = {Egg, Rudolf}, title = {Drogenabh{\"a}ngige Straft{\"a}ter : Therapiemotivation durch justitiellen Zwang?}, journal = {Bew{\"a}hrungshilfe : Fachzeitschrift f{\"u}r Bew{\"a}hrungs-, Gerichts- und Straff{\"a}lligenhilfe}, volume = {40.1993}, number = {1}, institution = {Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)}, pages = {26 -- 37}, year = {1993}, abstract = {Der Beitrag befasst sich mit Praxis und Bew{\"a}hrung der in BtMG \S\S 35ff. geregelten Therapie{\"u}berleitung f{\"u}r drogenabh{\"a}ngige Straft{\"a}ter (Zur{\"u}ckstellung der Strafvollstreckung). Ausgehend von {\"U}berlegungen zum Verh{\"a}ltnis von Freiwilligkeit und Zwang bei Therapien, werden zun{\"a}chst allgemeine Entwicklungsschritte der Drogenabh{\"a}ngigkeit sowie neuere Tendenzen der therapeutischen Versorgung dargestellt; ferner wird die Frage er{\"o}rtert, welche Beweggr{\"u}nde bei der Aufnahme einer Entzugsbehandlung im Vordergrund stehen. Eine Evaluation von Therapie{\"u}berleitungen gem. BtMG \S 35 zeigte f{\"u}r die untersuchte Stichprobe, dass etwa die H{\"a}lfte aller auf diesem Wege begonnenen Therapien erfolgreich beendet wurden. Obwohl die erneute Straff{\"a}lligkeit dieser Therapiegruppe (Beobachtungszeitraum: 3 Jahre) mit {\"u}ber 50\% relativ hoch ist, zeigten sich bez{\"u}glich Schwere und H{\"a}ufigkeit neuer Straftaten doch signifikant bessere Ergebnisse im Vergleich zu Therapieabbrechern und Nicht-Antritten. Abschließend werden einige zentrale drogenpolitische Konsequenzen vorgestellt. BtMG \S 35 sollte danach nicht als K{\"o}nigsweg angesehen, aber bei geeigneten F{\"a}llen rechtzeitig zur Anwendung gebracht werden.}, subject = {Drogenabh{\"a}ngiger}, language = {de} }