@article{Dessecker1997, author = {Axel Dessecker}, title = {Die Praxis der strafrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus : Ergebnisse zur Anordnung und Vollstreckung}, series = {Bew{\"a}hrungshilfe : Fachzeitschrift f{\"u}r Bew{\"a}hrungs-, Gerichts- und Straff{\"a}lligenhilfe}, volume = {44}, number = {3}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-926}, pages = {286 -- 297}, year = {1997}, abstract = {Vorgestellt werden ausgew{\"a}hlte Ergebnisse einer umfangreichen empirischen Studie zur Praxis des Ma{\"s}regelrechts, die von der Kriminologischen Zentralstelle durchgef{\"u}hrt wurde. Sie erm{\"o}glicht es, den Verfahrensgang anhand repr{\"a}sentativer Stichproben von Strafverfahrensakten umfassend darzustellen. Die strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (\S 63 StGB) erfolgt zum gr{\"o}{\"s}ten Teil wegen schwerer Delikte gegen Personen, darunter T{\"o}tungsdelikte, K{\"o}rperverletzungsdelikte, Sexualdelikte, Brandstiftungen und Raubdelikte. Knapp ein Drittel der aussetzungsf{\"a}higen Ma{\"s}regeln wird prim{\"a}r zur Bew{\"a}hrung ausgesetzt. Im Vollstreckungsverfahren sind {\"u}ber zwei Drittel der Verurteilten nach der Rechtskraft der Bezugsentscheidung im Ma{\"s}regelvollzug. Die H{\"a}lfte der Ma{\"s}regelpatienten ist l{\"a}nger als vier Jahre dort; bei langfristiger Betrachtung sind es 13\% mit Aufenthalten von mehr als zehn Jahren.}, language = {de} }