@article{Kurze1998, author = {Martin Kurze}, title = {Das berufliche Selbstverst{\"a}ndnis der Bew{\"a}hrungshilfe : III. Das doppelte Mandat}, series = {Bew{\"a}hrungshilfe : Fachzeitschrift f{\"u}r Bew{\"a}hrungs-, Gerichts- und Straff{\"a}lligenhilfe}, volume = {45.1998}, number = {3}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-1269}, pages = {224 -- 230}, year = {1998}, abstract = {Bew{\"a}hrungshelfer haben einerseits dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite zu stehen, andererseits den Verurteilten zu {\"u}berwachen und dem Gericht Bericht zu erstatten. Diese Doppelfunktion der Bew{\"a}hrungshilfe von Hilfe und Aufsicht wird von bundesweit etwa 460 befragten Strafrichtern und Dienstaufsichten deutlich zugunsten des Hilfeaspektes interpretiert. Eine weitere Verselbst{\"a}ndigung und Fortentwicklung des beruflichen Selbstverst{\"a}ndnisses der Bew{\"a}hrungshilfe wird allerdings dadurch eingeschr{\"a}nkt, dass die befragten Strafrichter ihre Anweisungsbefugnis gem{\"a}{\"s} \S 56d Abs 4 StGB auch auf die betreuende und helfende T{\"a}tigkeit des Bew{\"a}hrungshelfers beziehen.}, language = {de} }