@inproceedings{OPUS4-41, title = {Psychosoziale Prozessbegleitung : Gesetzlicher Anspruch, inhaltliche Anforderungen, praktische Ans{\"a}tze}, editor = {Jutta Elz}, publisher = {Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)}, address = {Wiesbaden}, isbn = {978-3-945037-14-0}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:101:1-2016121910217}, year = {2016}, abstract = {Mit dem Gesetz zur St{\"a}rkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. ORRG) wurde im neuen \S 406g StPO die Psychosoziale Prozessbegleitung – eine besondere Form der nicht-rechtlichen Begleitung im Strafverfahren f{\"u}r besonders schutzbed{\"u}rftige Verletzte vor, w{\"a}hrend und nach der Hauptverhandlung – in den Strafprozess eingef{\"u}hrt. Danach werden ab dem 1. Januar 2017 insbesondere minderj{\"a}hrige Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten einen Anspruch auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin bzw. eines ebensolchen -begleiters haben. Zudem wurde das Gesetz {\"u}ber die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) beschlossen. In diesem sind u. a. die Grunds{\"a}tze der Psychosozialen Prozessbegleitung sowie die Anforderungen an die Qualifikation Psychosozialer Prozessbegleiterinnen und -begleiter geregelt. Anl{\"a}sslich dieser bundesgesetzlichen Neuerungen – die zudem erforderlichen landesgesetzliche Regelungen lagen im Sommer 2016 noch nicht vor – f{\"u}hrte die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) in Kooperation mit RECHT W{\"U}RDE HELFEN – Institut f{\"u}r Opferschutz im Strafverfahren (RWH) im Juni 2016 eine Fachtagung zum Thema „Psychosoziale Prozessbegleitung. Gesetzlicher Anspruch, inhaltliche Anforderungen, praktische Ans{\"a}tze“ durch. Der Tagungsband enth{\"a}lt jene Beitr{\"a}ge, die sich unmittelbar – auf gesetzlicher oder praktischer Ebene – mit der Psychosozialen Prozessbegleitung befassen.}, language = {de} }