@article{DetteBanseIvankovaetal.2020, author = {S. Dette and R. Banse and L. Ivankova and M. Rettenberger and A. F. Schmidt and W. Schumacher-Wandersleb and M. Schwarz and F. Goldbeck}, title = {Die Novellierung des \S 63 StGB und die daraus resultierenden Konsequenzen f{\"u}r die Begutachtungspraxis : zur vergleichbaren Qualifikation {\"a}rztlicher und psychologischer Sachverst{\"a}ndiger in der Prognosebegutachtung}, series = {Der medizinische Sachverst{\"a}ndige}, volume = {116.2020}, number = {2}, publisher = {Gentner}, address = {Stuttgart}, pages = {73 -- 75}, year = {2020}, abstract = {Die 2016 in Kraft getretene Novellierung des \S 63 StGB hat zu einem Anstieg von kriminalprognostischen Gutachten gef{\"u}hrt, so dass sich die Wartezeiten bzgl. der Erstellung von Gutachten verl{\"a}ngert haben. Dies wird auch auf die geringe Anzahl an Sachverst{\"a}ndigen zur{\"u}ckgef{\"u}hrt, die aktuell f{\"u}r die Erstellung von Gutachten beauftragt werden. Es wird konstatiert, dass in einigen Regionen in Deutschland derzeit vorrangig oder sogar ausschlie{\"s}lich Fach{\"a}rzte bzw. Fach{\"a}rztinnen f{\"u}r Psychiatrie oder {\"A}rzte bzw. {\"A}rztinnen ohne Fachausbildung und teilweise ohne forensische Sachkunde und Erfahrung als Sachverst{\"a}ndige bestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Mangel an Sachverst{\"a}ndigen durch die Bestellung approbierter Psychologischer Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen und Fachpsychologen bzw. Fachpsychologinnen f{\"u}r Rechtspsychologie begegnet werden kann. Die Ausbildung von Psychiatern bzw. Psychiaterinnen und Psychologen bzw. Psychologinnen im Bereich der forensischen Begutachtung wird vergleichend gegen{\"u}bergestellt und rechtliche Aspekte der Gutachtenbeauftragung er{\"o}rtert.}, language = {de} }