@article{BockshammerRettenberger2015, author = {Tamara Bockshammer and Martin Rettenberger}, title = {Eine empirische Untersuchung der dezentralen therapeutischen Versorgung entlassener Sexualstraft{\"a}ter : Befragung der Therapeuten von Probanden des Sicherheitsmanagements (SIMA) in Hessen}, series = {Recht und Psychiatrie}, volume = {33.2015}, number = {4}, publisher = {Psychiatrie Verlag}, address = {K{\"o}ln}, pages = {183 -- 192}, year = {2015}, abstract = {Die Nachsorge entlassener Sexualstraft{\"a}ter erfolgt in Hessen durch einen Verein, der bis 2015 dezentral ambulante Behandlungen vermittelte und finanzierte. Zur Evaluation dieses Modells wurden 47 beteiligte Therapeuten schriftlich befragt, wovon 35 antworteten. Sie wandten zur Therapie von Kindesmissbrauchst{\"a}tern und Konsumenten von Kinderpornographie vor allem kognitiv-behaviorale und gespr{\"a}chspsychotherapeutische Ans{\"a}tze an, nur selten speziell f{\"u}r Sexualstraft{\"a}ter entwickelte Therapien. Kritisiert wird, dass sich bei der Auswahl einer Therapie nur 30 \% der Befragten am sog. RNR-Modell (Risk - Need - Responsivity) nach Andrews und Bonta orientierten, dessen Bedeutung f{\"u}r die effektive Behandlung betont wird. 63 \% gaben an, zu Therapiebeginn immer eine diagnostische Abkl{\"a}rung durchzuf{\"u}hren, 51 \% mittels ICD-10. Andere angewandte standardisierte testpsychologische Untersuchungen bringen nicht zwingend kriminologisch relevante Erkenntnisse. 91 \% der Therapeuten formulierten Weiterbildungsbedarf, vor allem in der kriminologischen Prognose und Diagnose. Vor- und Nachteile der dezentralen Behandlungsorganisation werden diskutiert, wobei die Wichtigkeit professioneller Standards f{\"u}r den Behandlungserfolg betont wird. Seit 2015 ist mit der Einrichtung einer Fachambulanz auch eine fl{\"a}chendeckende Orientierung am RNR-Modell vorgesehen.}, language = {de} }