@techreport{OehmichenKlukkert2012, author = {Anna Oehmichen and Astrid Klukkert}, title = {Evaluation des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgef{\"a}hrdenden Gewalttaten (GVVG) - Endbericht}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-1057}, pages = {222 S. zzgl. Anh.}, year = {2012}, abstract = {Das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgef{\"a}hrdenden Gewalttaten (GVVG) hat drei neue Straftatbest{\"a}nde eingef{\"u}hrt: die „Vorbereitung einer schweren staatsgef{\"a}hrdenden Gewalttat“, \S 89a StGB, die „Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgef{\"a}hrdenden Gewalttat“, \S 89b StGB, und die „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgef{\"a}hrdenden Gewalttat“, \S 91 StGB n. F. Der Gesetzgeber verfolgte damit die Ziele, eine m{\"o}glichst effektive strafrechtliche Verfolgung auch von organisatorisch nicht gebundenen T{\"a}tern, die schwere staatsgef{\"a}hrdende Gewalttaten vorbereiten, zu erm{\"o}glichen und das {\"U}bereinkommen des Europarates zur Verh{\"u}tung des Terrorismus vom 16. Mai 2005 und den Rahmenbeschluss 2008/919/JI des Rates zur {\"A}nderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates zur Terrorismusbek{\"a}mpfung umzusetzen. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz f{\"u}hrten die KrimZ und die Ruhr-Universit{\"a}t Bochum gemeinschaftlich eine erste Evaluation des GVVG durch, die den Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Oktober 2011 umfasst. Zum Zeitpunkt der Erhebung lagen aufgrund der geringen Anzahl der F{\"a}lle nur wenig Informationen {\"u}ber Verfahren nach den \S\S 89a, 89b und 91 StGB vor. Es wurden zwar {\"u}ber 50 Ermittlungsverfahren gef{\"u}hrt, in denen die Vorschriften zumindest am Rande eine Rolle spielten, zu einer Verurteilung war es aber noch nicht gekommen. Im Hinblick auf die Akzeptanz der neu eingef{\"u}hrten Vorschriften bei den mit ihnen befassten Praktikern kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass das GVVG aus der Perspektive der Strafverfolgungsbeh{\"o}rden (Polizei und Staatsanwaltschaft) als gewinnbringend und die neu gewonnenen Ermittlungsm{\"o}glichkeiten zur „Erkenntnisverdichtung“ als hilfreich empfunden werden. Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere f{\"u}r die ermittelnden Polizeibeamten in der Anwendung der zum Teil noch wenig konkretisierten Tatbest{\"a}nde und damit einhergehende Nachweisprobleme; insoweit erhoffen sich die Befragten eine Klarstellung durch die k{\"u}nftige Rechtsprechung.}, language = {de} }