@article{Dessecker2012, author = {Axel Dessecker}, title = {Gef{\"a}hrlichkeit aus sanktionenrechtlicher und kriminologischer Sicht}, series = {Forensische Psychiatrie und Psychotherapie}, volume = {19.2012}, number = {2}, publisher = {Pabst Science Publishers}, address = {Lengerich}, pages = {109 -- 121}, year = {2012}, abstract = {F{\"u}r den Umgang mit sog. \"gef{\"a}hrlichen Straft{\"a}tern\" sieht das zweispurige deutsche Kriminalrecht als Alternative zu Strafen die \"Ma{\"s}regeln der Besserung und Sicherung\" vor. Diese umfassen als freiheitsentziehende Ma{\"s}nahmen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung. In der langfristigen Entwicklung der gerichtlichen Anordnungen zur Unterbringung nach \S 63 StGB und Sicherungsverwahrung (im Vergleich auch der Lebenslangen Freiheitsstrafe) zeigen sich mehr oder weniger deutliche Anstiege. Ergebnisse neuerer Studien zur Legalbew{\"a}hrung nach Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus weisen jedoch auf eher niedrige R{\"u}ckfallraten hin. Nach hier vertretener Ansicht zeigt sich anhand dieser Zahlen und Analysen, dass die Gef{\"a}hrlichkeit der untersuchten Personen h{\"a}ufig {\"u}bersch{\"a}tzt wird.}, language = {de} }