@article{Feuerhelm1998, author = {Wolfgang Feuerhelm}, title = {Gemeinn{\"u}tzige Arbeit als eigenst{\"a}ndige Sanktion? : Der Entwurf des Bundesrates vom M{\"a}rz 1998}, series = {Bew{\"a}hrungshilfe : Fachzeitschrift f{\"u}r Bew{\"a}hrungs-, Gerichts- und Straff{\"a}lligenhilfe}, volume = {45}, number = {4}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-1156}, pages = {400 -- 405}, year = {1998}, abstract = {Einleitend wird der Gesetzentwurf des Bundesrates vom M{\"a}rz 1998 zu den StGB \S 40a und StPO \S 459a zur Verankerung der gemeinn{\"u}tzigen Arbeit als Hauptstrafe im Strafrecht vorgestellt. Bezweifelt wird, dass StGB \S 40a Abs 1 Satz 2 mit dem Verbot der Zwangsarbeit aus GG Art 12 Abs 3 vereinbar ist. Auch der nicht festgelegte Umrechnungsma{\"s}stab von gemeinn{\"u}tziger Arbeit und Geldstrafe, die Folgen des Scheiterns der Arbeitssanktion, die L{\"a}nge einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe, die fehlende Regelung der Durchf{\"u}hrung der Arbeiten und die zeitliche Obergrenze werden kritisiert. Zu den genannten Bereichen werden Alternativen aufgezeigt. Abschlie{\"s}end wird festgestellt, dass dies keine taugliche Regelung der gemeinn{\"u}tzigen Arbeit als Hauptstrafe darstellt.}, language = {de} }