@article{Feuerhelm1993, author = {Wolfgang Feuerhelm}, title = {Gemeinn{\"u}tzige Arbeit in der Geldstrafenvollstreckung}, series = {Bew{\"a}hrungshilfe : Fachzeitschrift f{\"u}r Bew{\"a}hrungs-, Gerichts- und Straff{\"a}lligenhilfe}, volume = {40.1993}, number = {2}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-1141}, pages = {200 -- 208}, year = {1993}, abstract = {Ergebnisse einer empirischen Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden zur Praxis der Gemeinn{\"u}tzigen Arbeit werden berichtet. Ziel dieser Untersuchung war es, Aufschluss {\"u}ber Erledigungsformen und Vollstreckungsmodalit{\"a}ten bei uneinbringlichen Geldstrafen sowie {\"u}ber mit der Durchf{\"u}hrung der Gemeinn{\"u}tzigen Arbeit verbundene Probleme und Praktiken zu erhalten. Als Datengrundlage dienten Befragungen von Rechtspflegern und anderen Beteiligten an der Vermittlung der Gemeinn{\"u}tzigen Arbeit sowie 400 Akten von abgeschlossenen Verfahren. Folgende Ergebnisse werden ermittelt: (1) Die Gemeinn{\"u}tzige Arbeit machte nur 8,5\% der F{\"a}lle einer Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen gegen{\"u}ber 77\% Zahlungen und 14\% Verb{\"u}{\"s}ungen von Ersatzfreiheitsstrafen aus, (2) bei 5\% der Verfahren mit der Gemeinn{\"u}tzigen Arbeit wurde die Geldstrafe vollst{\"a}ndig durch Arbeit getilgt, (3) bei der Ausgestaltung der Gemeinn{\"u}tzigen Arbeit sind die drei Organisationsformen (Gerichtshilfe-, Vereins-, Rechtspflegermodell) entstanden. Insgesamt wird der Gemeinn{\"u}tzigen Arbeit ein Schattendasein bescheinigt. Eine Einf{\"u}hrung als eigenst{\"a}ndige Sanktion wird angesichts einer fehlenden Infrastruktur kritisch beurteilt.}, language = {de} }