@book{Heimerdinger2006, author = {Astrid Heimerdinger}, title = {Alkoholabh{\"a}ngige T{\"a}ter - justizielle Praxis und Strafvollzug : Argumente zur Zur{\"u}ckstellung der Strafvollstreckung bei Therapieteilnahme}, publisher = {Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)}, address = {Wiesbaden}, isbn = {978-3-926371-78-2}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:101:1-200910201193}, pages = {296 S.}, year = {2006}, abstract = {Seit 1982 gelten Bestimmungen des Bet{\"a}ubungsmittelgesetzes (BtMG), die es drogenabh{\"a}ngigen T{\"a}tern erm{\"o}glichen, sich anstelle von Strafhaft einer Drogentherapie zu unterziehen. Die vorliegende Studie widmet sich der Frage, ob auch f{\"u}r alkoholabh{\"a}ngige Straft{\"a}ter eine vergleichbare Regelung in Betracht zu ziehen ist. Ziel der Untersuchung, die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz durchgef{\"u}hrt wurde, war es, durch eigene empirische Erhebungen L{\"u}cken des aktuellen Erkenntnisstandes zu f{\"u}llen, um Perspektiven aufzuzeigen und empirisch gesichertes Material f{\"u}r kriminalpolitische Entscheidungen zur Verf{\"u}gung zu stellen. In einer Erhebung im Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug stellte sich heraus, dass 14 - 22 \% der Gefangenen als alkoholabh{\"a}ngig bezeichnet werden k{\"o}nnen. Dennoch werden alkoholbezogene St{\"o}rungen im Strafverfahren nur selten thematisiert, wie eine Aktenanalyse zeigte. In Befragungen von Vertretern der Strafrechtspraxis und des Strafvollzugs hielten etwa zwei Drittel der Befragten eine gesetzliche Therapieregelung f{\"u}r alkoholabh{\"a}ngige Straft{\"a}ter f{\"u}r geeignet, R{\"u}ckf{\"a}lle zu vermeiden. Therapieeinrichtungen sind auch an einer Behandlung alkoholabh{\"a}ngiger Straft{\"a}ter interessiert.}, language = {de} }