@book{KlattErnstHoeyncketal.2016, author = {Thimna Klatt and Stephanie Ernst and Theresia H{\"o}ynck and Dirk Baier and Laura Treskow and Thomas Bliesener and Christian Pfeiffer}, title = {Evaluation des neu eingef{\"u}hrten Jugendarrestes neben zur Bew{\"a}hrung ausgesetzter Jugendstrafe (\S 16a JGG)}, publisher = {wvb, Wissenschaftlicher Verlag Berlin}, address = {Berlin}, pages = {233 S.}, year = {2016}, abstract = {Der 2013 in Kraft getretene \S 16a JGG erm{\"o}glicht die Verh{\"a}ngung von Jugendarrest bei Jugendlichen und bei Heranwachsenden, auf die nach \S 105 JGG Jugendstrafrecht angewendet wird, in Kombination mit verschiedenen Varianten der Bew{\"a}hrungsstrafe. Zentrales Anliegen der von Beginn 2014 bis Mai 2016 durchgef{\"u}hrten Studie war es, zu untersuchen, wie das neue Sanktionsinstrument von den Gerichten angewendet wird (Analyse der verf{\"u}gbaren amtlichen Daten und Analyse von Jugendstrafakten aus 27 zuf{\"a}llig ausgew{\"a}hlten Landgerichtsbezirken aus zw{\"o}lf Bundesl{\"a}ndern). Weiter wurde die Einstellung von Praktikern (Jugendrichter, Jugendstaatsanw{\"a}lte, Bew{\"a}hrungshelfer, Arrestvollzugsleiter und Jugendgerichtshelfer) zur Anwendung und Praxis des \S 16a-Arrestes mittels schriftlicher Befragung erfasst. Ehemalige Arrestanten wurden zu ihrem eigenen Erleben des Arrestvollzugs befragt. Anhand von Ausk{\"u}nften aus dem Bundeszentralregister wurde die R{\"u}ckfallwahrscheinlichkeit bei den verschiedenen Gruppen von Bew{\"a}hrungsprobanden erhoben. Aus den Ergebnissen werden u.a. folgende Befunde abgeleitet: Der Arrest nach \S 16a JGG wird insgesamt eher zur{\"u}ckhaltend, dabei regional sehr unterschiedlich genutzt; der Arrest nach \S 16a JGG wird dort intensiv genutzt, wo der Einsatz freiheitsentziehender Sanktionen insgesamt hoch ist; zu einem \S 16a-Arrest Verurteilte unterscheiden sich kaum von den ausschlie{\"s}lich zu einer Jugendstrafe mit Bew{\"a}hrung Verurteilten; der Aspekt der Unrechtsverdeutlichung als Zwecksetzung f{\"u}r den Arrest nach \S 16a JGG spielt in der Praxis der Entscheidungen und in der Wahrnehmung der Befragten eine nicht unwesentliche Rolle. F{\"u}r den untersuchten Zeitraum zeigt die Verh{\"a}ngung eines \S 16a-Arrestes zus{\"a}tzlich zu einer Jugendstrafe mit Bew{\"a}hrung keine Auswirkungen auf Ausma{\"s}, Geschwindigkeit, H{\"a}ufigkeit oder Schwere des R{\"u}ckfalls.}, language = {de} }