TY - CHAP U1 - Konferenzveröffentlichung ED - Dessecker, Axel ED - Egg, Rudolf T1 - Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat N2 - Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch für den Justizvollzug an Erwachsenen neue Landesgesetze eingeführt. Anderswo wird neues Landesrecht vorbereitet. Das gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung. Aber auch sonst spielen die Länder im Strafrecht keine Nebenrolle. Die Justiz ist in Deutschland traditionell weitgehend Ländersache, und wichtige Gesetzesänderungen der letzten Jahre gehen auf Entwürfe des Bundesrates zurück. In diesem Zusammenhang werden Strafrechtsreformen im Bundesstaat auch von außen zu betrachtet und damit auf einer allgemeineren Ebene thematisiert. Die Beiträge des Bandes gehen auf eine Tagung der KrimZ im Oktober 2010 in Wiesbaden zurück. T3 - Kriminologie und Praxis (KuP) - 62 KW - Strafvollzugsrecht KW - Strafrechtsreform KW - Sicherungsverwahrung KW - Jugendstrafvollzug KW - Untersuchungshaft KW - Strafentlassener KW - Föderalismus Y1 - 2011 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-3876 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-3876 SN - 978-3-926371-95-9 SB - 978-3-926371-95-9 SP - 164 Seiten S1 - 164 Seiten PB - Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) CY - Wiesbaden ER -