@techreport{Kilchling2017, author = {Michael Kilchling}, title = {{\"U}bertragung opfersch{\"u}tzender Normen aus dem Strafverfahrensrecht in andere Verfahrensordnungen}, institution = {Max-Planck-Institut f{\"u}r ausl{\"a}ndisches und internationales Strafrecht, Abt. Kriminologie}, address = {[Freiburg i. Br.]}, pages = {114 S.}, year = {2017}, abstract = {Es werden die Opferschutzbestimmungen im Strafprozessrecht, welche bereits durch intensive gesetzgeberische T{\"a}tigkeit sehr ausdifferenziert sind, mit anderen Verfahrensordnungen (Zivilprozessordnung, Arbeitsgerichtsgesetz, Gesetz {\"u}ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Sozialgerichtsgesetz) verglichen, in denen die Opfer bislang weniger Aufmerksamkeit vom Gesetzgeber erfahren haben. Es werden Vorschl{\"a}ge f{\"u}r ein konsistentes justizielles Opferschutzkonzept entwickelt, um f{\"u}r alle wesentlichen gerichtlichen Angelegenheiten vergleichbare Schutzstandards garantieren zu k{\"o}nnen, unabh{\"a}ngig von einer aktiven oder passiven Verfahrenspartizipation der gesch{\"a}digten Person. Empfohlen wird (1) Aufwertung bzw. Funktionserweiterung des Adh{\"a}sionsverfahren, (2) Minimierung bzw. Freistellung von Kostenrisiken, (3) Erweiterung der einfachen bzw. psychosozialen Prozessbegleitung, (4) opfersensible Beschr{\"a}nkung der Anordnung des pers{\"o}nlichen Erscheinens, der Parteivernehmung und des Umgangs mit Schrifts{\"a}tzen und Dokumenten und (5) opfersensible Behandlung von Zeugen.}, language = {de} }