@book{Elz2014, author = {Elz, Jutta}, title = {R{\"u}ckwirkungsverbot und Sicherungsverwahrung : rechtliche und praktische Konsequenzen aus dem Kammerurteil des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs f{\"u}r Menschenrechte im Fall M. ./. Deutschland}, isbn = {978-3-945037-02-7}, institution = {Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)}, series = {Kriminologie und Praxis (KuP)}, number = {66}, pages = {340 Seiten}, year = {2014}, abstract = {Der Bericht widmet sich zun{\"a}chst dem Kammerurteil des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs f{\"u}r Menschenrechte im Fall M. gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 17.11.2009 und der darauf zur{\"u}ckgehenden nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung, greift dabei Themen wie die Entsch{\"a}digung f{\"u}r konventionswidrige Freiheitsentziehung und die Dauerobservation von Entlassenen auf und stellt dar, wie sich die Bundesl{\"a}nder auf und f{\"u}r die "neue" Sicherungsverwahrung einrichten. Dem schließen sich Ausf{\"u}hrungen zu jenen Altf{\"a}llen an, deren Sicherungsverwahrung nach \S 66 StGB anl{\"a}sslich einer vor dem 31.01.1998 begangenen Straftat erstmalig angeordnet worden war, die sich am 10.05.2010 in der Unterbringung befunden hatten und bei denen die Zehnjahresfrist sp{\"a}testens am 31.12.2010 abgelaufen war. Die dargestellten Daten basieren auf einer Analyse der Gefangenenpersonalakten. Von zentraler Bedeutung war bei deren Erhebung, ob es w{\"a}hrend des Vollzugs der Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung zu therapeutischen und vollzugs{\"o}ffnenden Maßnahmen gekommen war. Einen anderen Schwerpunkt bildete die Frage, in welcher Phase nach dem Kammerurteil und (damit) unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Fortdauer der Unterbringung gepr{\"u}ft worden war. F{\"u}r jene Probanden, bei denen die Verwahrung endete, wurde zudem erhoben, wohin sie entlassen wurden und mit welchen Weisungen dies geschah.}, subject = {Sicherungsverwahrung}, language = {de} }