@inproceedings{OPUS4-387, title = {Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat}, editor = {Axel Dessecker and Rudolf Egg}, publisher = {Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)}, address = {Wiesbaden}, isbn = {978-3-926371-95-9}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-3876}, year = {2011}, abstract = {Mit der ersten Stufe der F{\"o}deralismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszust{\"a}ndigkeit f{\"u}r den Strafvollzug vom Bund auf die L{\"a}nder {\"u}bergegangen. Mittlerweile gelten in allen L{\"a}ndern eigene Gesetze f{\"u}r den Jugendstrafvollzug. Baden-W{\"u}rttemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch f{\"u}r den Justizvollzug an Erwachsenen neue Landesgesetze eingef{\"u}hrt. Anderswo wird neues Landesrecht vorbereitet. Das gilt auch f{\"u}r den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung. Aber auch sonst spielen die L{\"a}nder im Strafrecht keine Nebenrolle. Die Justiz ist in Deutschland traditionell weitgehend L{\"a}ndersache, und wichtige Gesetzes{\"a}nderungen der letzten Jahre gehen auf Entw{\"u}rfe des Bundesrates zur{\"u}ck. In diesem Zusammenhang werden Strafrechtsreformen im Bundesstaat auch von au{\"s}en zu betrachtet und damit auf einer allgemeineren Ebene thematisiert. Die Beitr{\"a}ge des Bandes gehen auf eine Tagung der KrimZ im Oktober 2010 in Wiesbaden zur{\"u}ck.}, language = {de} }