@book{OPUS4-373, title = {Exhibitionisten : T{\"a}ter, Taten, R{\"u}ckfall}, editor = {Jutta Elz and J{\"o}rg-Martin Jehle and Hans-Ludwig Kr{\"o}ber}, publisher = {Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)}, address = {Wiesbaden}, isbn = {3-926371-63-3}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:2378-opus-3736}, pages = {205 Seiten}, year = {2004}, abstract = {Exhibitionistische Handlungen galten lange Zeit als harmlose Sexualdelikte, ein Exhibitionist als Paradebeispiel des monotropen Sexualdelinquenten, der lebenslang bei einem einzigen Tatmuster bleibt. In der Diskussion {\"u}ber den richtigen Umgang mit Sexualstraft{\"a}tern, die mehrfach Versch{\"a}rfungen des Sexualstrafrechts zur Folge hatte, spielten exhibitionistische Taten zun{\"a}chst keine Rolle. Aufgeschreckt durch einige M{\"a}nner, die vor gravierenderen Sexualdelikten schon mit Exhibitionen aufgefallen waren, und vermeintlich abgesichert durch empirische Befunde, nach denen ein derartiges Steigerungsverhalten so selten nicht sei, werden Exhibitionisten nunmehr als \"gewaltt{\"a}tige Sexualverbrecher im Wartestand\" gesehen. Ausgehend von der Studie „Legalbew{\"a}hrung und kriminelle Karrieren von Sexualstraft{\"a}tern\", die die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) durchf{\"u}hrte, wird die Frage, ob exhibitionistische Handlungen „Einstiegsdelikte\" in sp{\"a}tere sexuell motivierte Gewaltkriminalit{\"a}t sein k{\"o}nnen, aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Jutta Elz stellt die rechtlichen Grundlagen und Widerspr{\"u}che des \S 183 StGB dar und wertet Dunkelfeldstudien und Rechtspflegestatistiken aus. Hans-Ludwig Kr{\"o}ber beschreibt die Erscheinungsformen des Exhibitionismus und erl{\"a}utert darauf bezogene psychodynamische, ethologische und psychiatrische Theorien. Im Kontext der Daten der KrimZ-Studie zeigt Jutta Elz anschlie{\"s}end den bisherigen Wissensstand zum Steigerungsverhalten von Exhibitionisten und die damit verbundenen inhaltlichen und methodischen Probleme auf. J{\"o}rg-Martin Jehle und Sabine Hohmann-Fricke dokumentieren anhand von Bundeszentralregistereintragungen die R{\"u}ckf{\"a}lligkeit von {\"u}ber 1.000 Personen, die wegen exhibitionistischer Straftaten verurteilt wurden. Schlie{\"s}lich analysiert Hans-Ludwig Kr{\"o}ber die Frage anhand der Fallgeschichten von begutachteten Probanden, die exhibitionistische Taten und zudem Sexualdelikte mit K{\"o}rperkontakt begangen hatten.}, language = {de} }